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Schulpflicht auch bei Streik?

 
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 16:07    Titel: Schulpflicht auch bei Streik? Antworten mit Zitat

Hallo,

wie wahrscheinlich jeder mitgekreigt hat wird in der letzten Zeit massiv gestreikt - u.a. auch von Bahn + regionalen Verkehrsgesellschaften.

6 Kilometer Entfernung zur Schule. (bei Schüler A)

Nehmen wir an Schüler A gerät in so einen Bahstreik.

Besteht weiter Schulpflicht? Man kannn doch nicht verlangen, dass er zu Fuß geht, oder ?!

Danke!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

6km sind doch nur ne Stunde zu Fuss. Fahrraeder gibts auch noch.
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HendrikL.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
6km sind doch nur ne Stunde zu Fuss. Fahrraeder gibts auch noch.


Schüler A hat kein Fahrrad.

Eine Stunde zu Fuß... Immerhin. Zumutbar, dass er dafür 40 Minuten früher aufsteht? Und das wäre der Weg mit dem Auto laut "...24.de" die 6,1 km. Damit der Schüler sicher zur Schule kommt muss er noch so manchen Umweg nehmen - da bin ich mir ziemlich sicher.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Taxi oder gelber Schein... Böse
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blossomy
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Anmeldungsdatum: 15.04.2007
Beiträge: 96
Wohnort: bei pooh zuhause

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schulpflicht besteht auch bei Streik.Die Eltern sind dafür zuständig die Kinder zur Schule zu bringen
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich müsste jeder Lehrer Verständnis dafür aufbringen, daß der Schüler aufgrund des strapaziösen Fußweges von 6,1 km ein dreiviertel Stündchen später zum Unterricht erscheint.
Auf dem Heimweg kann er sich ja dann richtig Zeit lassen! Winken
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL. hat folgendes geschrieben::

Eine Stunde zu Fuß... Immerhin. Zumutbar, dass er dafür 40 Minuten früher aufsteht? Und das wäre der Weg mit dem Auto laut "...24.de" die 6,1 km. Damit der Schüler sicher zur Schule kommt muss er noch so manchen Umweg nehmen - da bin ich mir ziemlich sicher.


Schlafmangel ist sicherlich bedenklich. Deshalb: abends in den Nachrichten darauf achten, wo gestreikt wird, und dann ggf. 40 Minuten eher ins Bett gehen. Dann paßt`s wieder.
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Raspy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gelesen, dass ein Streik von Schulen als ein "nicht vorhersehbarer zwingender Grund" für ein Schulversäumnis akzeptiert wird. Man braucht dann natürlich aber eine Entschuldigung von einer/einem Erziehungsberechtigten.

Hier ein Link:
http://bonner-wirtschaftsgespraeche.de/index.php/2008/03/04/bei-streik-im-opnv-schulen-akzeptieren-entschuldigungen/

MfG,
Raspy
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Raspy hat folgendes geschrieben::
Ich habe gelesen, dass ein Streik von Schulen als ein "nicht vorhersehbarer zwingender Grund" für ein Schulversäumnis akzeptiert wird. Man braucht dann natürlich aber eine Entschuldigung von einer/einem Erziehungsberechtigten.

Hier ein Link:
http://bonner-wirtschaftsgespraeche.de/index.php/2008/03/04/bei-streik-im-opnv-schulen-akzeptieren-entschuldigungen/

MfG,
Raspy

Das dürfte allerdings nur den genannten Einzelfall betreffen Winken
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Jekchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2007
Beiträge: 25
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Für 6km mag ein Taxi wirklich noch bezahlbar sein, aber mein Sohn wohnt von seiner Schule 32km laut (Wortsperre: Firma).de (Autobahn) entfernt. Er nimmt, um seine sehr gute Schulausbildung genießen zu können, jeden morgen einen Fahrtweg von 50min mit der S-Bahn auf sich. Da meine Frau und ich beruflich sehr eingespannt sind, ist es für uns leider nicht möglich unseren Sohne (16 Jahre) am Montag zur Schule zu fahren, was ja erforderlich wäre, wenn am Montag nicht nur die BVG, also U-Bahnen und Busse, sondern auch noch die GDL mit den S-Bahnen und Regionalzügen streiken. Ein Taxi für Hin- und Rückfahrt ist ja wohl zu teuer nur um unseren Sohn zur Schule zu befördern.
Was können bzw dürfen wir tun? Kann er einfach zu Hause bleiben oder wie sieht das aus?

vielen Dank schon einmal im Voraus Jekchen


PS: Wir wohnen in Berlin.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Jekchen hat folgendes geschrieben::
...
Was können bzw dürfen wir tun? Kann er einfach zu Hause bleiben oder wie sieht das aus? ...

Der Streik hebt die Schulpflicht nicht auf. Verbindliche Auskunft kann daher nur der Schulleiter oder das Schulministerium erteilen. Winken
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mitternacht
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Jekchen hat folgendes geschrieben::
Ein Taxi für Hin- und Rückfahrt ist ja wohl zu teuer nur um unseren Sohn zur Schule zu befördern.
Was können bzw dürfen wir tun? Kann er einfach zu Hause bleiben oder wie sieht das aus?

Ein Streik habt die Schulpflicht nicht auf.

Gibt es keine Klassenkameraden, die in dern Nähe der Schule wohnen? Bei denen könnte sich der Sohn doch notfalls einquartieren. Das Einzugsgebiet "meiner" Schule hat auch einen Radius von bis zu 40 km; allerdings sind die Eltern oder Schüler in der Lage, Fahrgemeinschaften zu organisieren oder die Schüler am Schulort bei Verwandten, Freunden oder Bekannten "einzuquartieren". Bei den Streiks im letzten Jahr haben einige Schüler nur am ersten Streiktag gefehlt (es kam ziemlich überraschend), andere kamen mit deutlicher Verspätung, aber am 2. Tag hatten alle ein Arrangement gefunden, dass sie der Schulpflicht nachkommen konnten.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Jekchen
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Anmeldungsdatum: 14.04.2007
Beiträge: 25
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.03.08, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eine sehr gute Idee! Danke! Ja dann wird sich unser Sohnemann bei Freunden einquatieren müssen Winken

Vielen Dank bis dann Jekchen
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