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Ich habe von einem ehemaligen Partner eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung erhalten. Ein Bekannter hat mir dann seinen Anwalt empfohlen.
In einem kurzen Gespräch teilte er mir mit, das er alles "regeln" wird. Ich soll nicht auf die Abmahnung regiere usw.
Fast alles, was dann an Austausch folgte, ging über seinen/meinen Bekannten, was mich schon tierisch genervt hat. Aber er rief mich nicht zurück usw.. Ich kam mir vor, als wenn nicht ich es bin ,um den es geht.
Dazu muß ich sagen, das der Bekannte, der mir seinen Anwalt empfohlen hat, in dieser Sache auch bestimmte Interessen verfolgt, die sich gegen die Firma richten, die mich abgemahnt hat.
Nun kam es demzufolge zu einer Verhandlung, zu der mein Anwalt zu spät und völlig unvorbereitet kam.
Er sagte mir im Vorfeld, das er die Erfolgsaussichten bei 90% sieht.
Er hatte wichtige Unterlagen nicht dabei (eidesattliche Versicherungen von der Person, die das Logo/die Marke für mich entworfen hat, und ich wollte auch Zeuge vorladen lasssen. Dazu meinte der Anwalt auch, das muss nicht sein.
Nun ist der Prozess voll in die Hose gegangen.
Jetzt möchte er seine 2000Euro Honorar haben, pflegt keinerlei Kommunikation mit mir, wegen eines Berungsverfahrens usw.Kann ich mich in einem solchen Falll wehren.
Denn für mich ist das eine existenzielle Frage.
Ich habe ihm auch zu Beginn mitgeteilt, das ich im Prinzip mittellos bin. Er hat mich aber weder auf Beihilfemöglichkeiten hingewisen, noch vor einem Prozess gewarnt.
Im Prinzip bin ich durch seine mangelnde Kompetenz ruiniert.
Mag sich vielleicht seltsam anhören, aber für mich ist das sehr viel Geld.
Kann ich mich nun in irgendeiner Form zu wehr setzen?
Ich danke Euch!!
Wenn man der AUffassung ist, durch einen Anwaltsfehler einen Schaden erlitten zu haben, steht es einem frei, den Anwalt in Regress zu nehmen. Deswegen muss jeder Anwalt eine Haftpflichtversicherung haben.
Man muss hierzu nachweisen, dass
a) der Anwalt einen Fehler gemacht hat, der
b) zu einem Schaden geführt hat, der
c) nicht eingetreten wäre, wenn der Anwalt den Fehler nicht begangen hätte.
Hierzu muss der gesamte Prozess fiktiv aufgerollt werden und Punkt für Punkt prognostiziert werden, wie sich das Verfahren bei fehlerfreier Arbeit des Anwaltes entwickelt hätte.
Dazu braucht man einen Anwalt, der sich nicht nur mit Anwaltshaftung auskennt, sondern auch mit Markenrecht, da der neue Anwalt ja die Fehler erkennen muss.
Einen Anwalt zu finden, der sich die Arbeit für 30 € Beratungshilfe macht, halte ich für ... aeh... eine anspruchsvolle Aufgabe. Gleich mit PKH klagen bringt nämlich nix, weil die PKH bei Unterliegen nicht die Kosten der Gegenseite trägt.
Zitat:
Ich habe ihm auch zu Beginn mitgeteilt, das ich im Prinzip mittellos bin
Na hoffentlich ist dies nachweisbar, sonst könnte man an einen Eingehungsbetrug denken, wenn die 2000 Öcken nicht bezahlt werden können. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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