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Verfasst am: 16.03.08, 21:10 Titel: Jugendschutzverstoß durch Flyer Werbung
Hallo!!!
Ich habe einen Erotikartikelhandel, ich verkaufe Erotikartikel nur bei Homepartys jetzt möchte ich gerne mehr Werbung machen und habe einen Flyer erstellt der 3 Vipratoren zeigt die aber nicht anstössig oder pervers aussehen sie haben ein neues Aussehen und sind sehr stilvoll, auf den ersten blick erkennt man nicht das es um Vipratoren geht der Text auf dem Flyer ist auch sehr nett und lustig geschiebn sowie lust mal wieder was anderes zu sehen der lustigste Frauenabend ihres Lebens und so weiter. Darf ich mit diesem Flyer werbung machen ohne gegen das Jugendschutzgesetz zu verstossen!!?? Muss der satz erst ab 18 Jhren darauf stehen?
WEr kann mir genauers sagen.
zum JSchG kann ich dir leider nix sagen, aber Vibrator schreibt man mit weichem "b".
Ich hoffe, daß der Flyer weniger Fehler hat, als dein Beitrag.
Aber wenn ich mir mal überlege, daß man als Jugendlicher auch in einen Supermarkt gehen und in den Zeitschriften blättern kann .....????
Aber wie gesagt --> ich Handwerker, nix Rechtsverdreher
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Verfasst am: 16.03.08, 22:02 Titel: Re: ich weis aber ich bin so aufgeregt
sille195 hat folgendes geschrieben::
Hallo!!
sorry für die Rechtschreibfehler doch ich bin soooooooo durch den Wind denn die Flyer befinden sich schon im Druck.
Danke für deine Antwort
Hallo,
falsches Timing
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.03.08, 22:39 Titel:
Aaaalso - im Anwaltsrecht hat dieses Thema ja nun gar nie nichts zu suchen. Ein Mitglied hat 'Verkehrsrecht' vorgeschlagen - nette Idee , aber ich verschiebibere trotzdem mal ins Strafrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hm, also große Erotikanbieter verschicken ja auch ihre Dildowerbung mit der Post und auf der Webseite von denen sind Vibratoren auch ohne Jugendschutz zu sehen.
Hallo,
zum JSchG kann ich dir leider nix sagen, aber Vibrator schreibt man mit weichem "b".
Falsch !
Für VIP's, also für "ganz ganz wichtige Leute"......, schreibt man "Vip-rator"........weil die bekanntlich alles bei sich vergoldet haben, obenrum und untenrum...und so....und niemals "gewöhnlichen Plastik-Schweinkram" irgendwo bei sich einfach so reinstecken würden.....
Nix für ungut. Musste das mal loswerden lol *
Ach noch was: "Sille195" wieso brauchst Du überhaupt "Flyer", wenn Du den Kram nur bei "Homeparties" verkaufst ?
Da sind die Leute doch schon da........müssen die erst lesen, was sie kaufen ? Oder muß doch eher ein ganzes Lager leer werden, weil Silke (das Frauchen mein ich, das, Rehlein) schimpft ?
Ja es ist nicht einfach. Geld machen war früher irgendwie einfacher, nicht wahr ? Da könnte man sich echt ne' Gruselmaske aufsetzen und "buhh" machen. Das liebe GEWERBE.....
Ordnungswidrigkeitengesetz
§ 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder
2.in grob anstößiger Weise durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen oder durch das öffentliche Zugänglichmachen von Datenspeichern
Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer auf die in Absatz 1 bezeichnete Weise Mittel oder Gegenstände, die dem sexuellen Gebrauch dienen, anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.(3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer öffentlich Schriften, Ton- oder Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen oder Darstellungen sexuellen Inhalts an Orten ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, an denen dies grob anstößig wirkt.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Ich würde denken, das trifft zu. Ich meine, dass es ausreicht, als belästigend empfunden zu werden, wenn man die Flyer jemandem "aufredet" oder die Leute an einen Stand drängt. Reines Austragen in Briefkästen ist zulässig, sollte aber z. B. keine Kirchen umfassen. _________________ mfg
Klaus
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
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Reines Austragen in Briefkästen ist zulässig, sollte aber z. B. keine Kirchen umfassen.
Rechtsanwälte sollte man auch meiden.
Die Zeiten sind für manchen schlecht, da nimmt man 45 Euronen Unterlassungserklärung schon mal mit. _________________ Grüße,
Abrazo
O
(Reines Austragen in Briefkästen ist zulässig, sollte aber z. B. keine Kirchen umfassen.
Auch ist unbedingt zu respektieren, wenn am Briefkasten steht:
"Keine Werbung"
Das wird häufig übersehen. Die Leute werden stocksauer, wenn sie wöchentlich
kiloweise Werbemüll entsorgen müssen, mal ganz abgesehen vom Verplembern von Rohstoffen...
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