Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.09.04, 12:58 Titel: Urlaub reicht ins nächste Jahr
Folgende Problematik:
Drei Mitarbeiter haben bei ihrer Urlaubsplanung für 2004 (welche Ende 2003 erstellt werden mußte) jeweile einige Tage (2 - 3 Tage) so verplant, dass sie ins Jahr 2005 hineinreichen. Mittlerweile hat der Dienstgeber verlangt, dass diese Tage noch im Jahr 2004 verplant werden, ansonsten würden sie verfallen. Meiner Meinung nach kann dies nicht sein, das auch die Arbeitsvertragsregelungen (AVR Caritas) vorsehen, dass Urlaub aus betrieblichen Gründen oder Gründen die in der Person des AN liegen, bis zum 30 April des nächsten Jahres übertragen werden kann.
Verfasst am: 15.09.04, 13:29 Titel: Re: Urlaub reicht ins nächste Jahr
Grundsätzlich ist der Urlaub im laufenden Jahr zu verbrauchen. Nur wenn - wie Sie ja schreiben - dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen, kann der Urlaub auf das nächste Jahr übertragen werden.
Betriebliche Gründe sind bspw. hohe Auftragslage, Personalmangel (wg. Krankheit, Urlaub). Der ordnungsgemäße Betriebsablauf müsste durch die Urlaubsgewährung beeinträchtigt werden.
Betriebliche Gründe liegen vermutlich nicht vor, da der Dienstgeber verlangt, dass der Urlaub noch in diesem Jahr genommen werden soll.
Ein persönlicher Grund liegt vor, wenn der AN wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen kann.
Die Übertragung auf das Folgejahr ist eigentlich die Ausnahme und nicht die Regel. Aus meiner Sicht (ohne den genauen Wortlaut der AVR Caritas zu kennen) ist daher die Forderung des Dienstherren i.O.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.