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Urlaub reicht ins nächste Jahr

 
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MAV-Vorsitzender
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 12:58    Titel: Urlaub reicht ins nächste Jahr Antworten mit Zitat

Folgende Problematik:

Drei Mitarbeiter haben bei ihrer Urlaubsplanung für 2004 (welche Ende 2003 erstellt werden mußte) jeweile einige Tage (2 - 3 Tage) so verplant, dass sie ins Jahr 2005 hineinreichen. Mittlerweile hat der Dienstgeber verlangt, dass diese Tage noch im Jahr 2004 verplant werden, ansonsten würden sie verfallen. Meiner Meinung nach kann dies nicht sein, das auch die Arbeitsvertragsregelungen (AVR Caritas) vorsehen, dass Urlaub aus betrieblichen Gründen oder Gründen die in der Person des AN liegen, bis zum 30 April des nächsten Jahres übertragen werden kann.

Für Antworten danke ich bereits im Voraus.
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Dr. Meod
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 13:29    Titel: Re: Urlaub reicht ins nächste Jahr Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist der Urlaub im laufenden Jahr zu verbrauchen. Nur wenn - wie Sie ja schreiben - dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen, kann der Urlaub auf das nächste Jahr übertragen werden.

Betriebliche Gründe sind bspw. hohe Auftragslage, Personalmangel (wg. Krankheit, Urlaub). Der ordnungsgemäße Betriebsablauf müsste durch die Urlaubsgewährung beeinträchtigt werden.
Betriebliche Gründe liegen vermutlich nicht vor, da der Dienstgeber verlangt, dass der Urlaub noch in diesem Jahr genommen werden soll.

Ein persönlicher Grund liegt vor, wenn der AN wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen kann.

Die Übertragung auf das Folgejahr ist eigentlich die Ausnahme und nicht die Regel. Aus meiner Sicht (ohne den genauen Wortlaut der AVR Caritas zu kennen) ist daher die Forderung des Dienstherren i.O.

GM
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