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Ausbildungsbefugnis Rechtsanwälte
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 13:08    Titel: Re: Ausbildungsbefugnis Rechtsanwälte Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Berufsabschlüsse der Bildungsträger anbietet und was genauer unter "Recht" zu verstehen ist, kriegen wir die Kuh vielleicht vom Eis. Winken

Liebe Grüße



Es geht um den 34a GewO. Die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung umfasst zu 64 % rechtliche Themen (ÖR, ZR, StR, GewR, BDSG, usw.)

Die Teilnehmer sind noch alle im SGB-III-Bezug. Es gibt aber auch Kurse für SGB-II-Bezieher.
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 13:38    Titel: Re: Ausbildungsbefugnis Rechtsanwälte Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
... Es geht um den 34a GewO. Die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung umfasst zu 64 % rechtliche Themen (ÖR, ZR, StR, GewR, BDSG, usw.) ...


Hallo Milo,

dann sehe ich jetzt klarer. Allerdings kenne ich nicht die Neue Broschüre "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe". Bliebe eigentlich nur noch ein Anruf bei der örtlichen IHK ob die überhaupt für diese Berufssparte einen Kurs für Ausbilder anbieten. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 13:50    Titel: Re: Ausbildungsbefugnis Rechtsanwälte Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Bliebe eigentlich nur noch ein Anruf bei der örtlichen IHK ob die überhaupt für diese Berufssparte einen Kurs für Ausbilder anbieten. Winken

Die ADA Ausbildung wird Imho nicht Branchenbezogen angeboten.
Als ich diese Ausbildung absolviert hab waren die unterschiedichen Berufe in einem Kurs untergebracht. Nur zur Unterweisungsprobe musste der Prüfling ein berufsbezogenes Thema wählen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 14:22    Titel: Re: Ausbildungsbefugnis Rechtsanwälte Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
... Die ADA Ausbildung wird Imho nicht Branchenbezogen angeboten. ...

Hallo karli,

dies ist in so weit richtig. Bei der Ausbildung der Ausbilder wird die fachliche Qualifikation (z.B. Gesellen- oder Facharbeiterbrief usw.) vorausgesetzt. Die Fachkraft für Schutz- und Sicherheit (FaSuS) bzw. Meister für Schutz und Sicherheit sind relativ neue Berufe, wobei ersteres ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem BBiG ist.

Die Ausgangsfrage lautete jedoch, ob ein RA diesen Ausbilderschein braucht. Im fiktiven Fall halten sich die BA und der Weiterbildungsträger nach dem SGB III stur an das BBiG und verlangt diesen Ausbildernachweis. Dabei wird dem RA sicher nicht fachliche Qualifikation in einem Teilbereich (hier Rechtskenntnisse) in Frage gestellt. Aber wichtige Punkte wie Waffenkunde usw. werden evtl. nicht vorhanden sein. Für die "Rechtskunde im Sicherheitsgewerbe" wird ein RA überqualifiziert sein. Weiteres Problem ist vermutlich die tarifliche Einstufung des RA beim Bildungsträger. Daher ist m.E. in dieser Frage die IHK der richtigere Ansprechpartner.

Liebe Grüße

Klaus
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,
wär sicher auch schwer geworden einen Kursus mit Rechtsanwälten voll zu kriegen Winken
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Daher wird m.E. in dieser Frage die IHK der richtigere Ansprechpartner sein.
Denk ich auch!
Danke für deine ausführliche Erklärung!

Auch liebe Grüsse!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
... ich habe das so gelernt, daß die Zulassungsurkunde zur Rechtsanwaltschaft gleichzeitig Befähigungsnachweis für die Ausbildung sei. Frag mich nicht nach Quellen, aber diese Tatsache wurde bei mir nie in Frage gestellt. Die Zulassungsurkunde wird nach meiner Erfahrung sogar von der IHK als Befähigungsnachweis zur Ausbildung von Kaufleuten für Bürokommunikation (ein unsinniger Beruf Mit den Augen rollen ) anerkannt. ...


Hallo Metz,

ich nehme mal an, daß für die Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten vermutlich die Anwaltskammer zuständig sein wird. Bezüglich der Ausgangsfrage dürfte ein RA aber schon wegen der Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe (außer im Recht) die formalen Voraussetzungen nach der AEVO für diesen Berufszweig nicht erfüllen. Dies ist m.E. der große Nachteil der zunehmenden Verrechtlichung unserer Gesellschaft und der "Fünften Gewalt". Winken

Liebe Grüße

Klaus
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