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flinkewink FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 36
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Verfasst am: 30.03.08, 18:23 Titel: falscher Name richtige Kontonummer |
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Welcher Straftatbestand wäre erfühlt, wenn man sich bei einem Anbieter im Internet mit falscher Adresse anmedlet, aber mit richtiger Kontonummer?
Die Zahlungen würden somit geleistet werden, halt die Adresse ist nur falsch, da man seine richtige nicht im Internet angeben möchte.
Der Anbieter bucht im Lastschriftverfahren ab. |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 31.03.08, 07:49 Titel: |
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Keiner. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 31.03.08, 12:49 Titel: |
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| gotto hat folgendes geschrieben:: | | Keiner. |
Oder aber auch ein Betrug. Wenn neben der falschen Adresse auch noch ein falscher Name angegeben ist, kann dies durchaus strafrechtlich relevant sein. |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 31.03.08, 12:53 Titel: |
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| Dummerchen hat folgendes geschrieben:: | | gotto hat folgendes geschrieben:: | | Keiner. |
Oder aber auch ein Betrug. Wenn neben der falschen Adresse auch noch ein falscher Name angegeben ist, kann dies durchaus strafrechtlich relevant sein. |
Wieso? Ich habe den Fragesteller so verstanden, dass Zahlungen erfolgen...  _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 31.03.08, 12:56 Titel: |
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| Dann infomrier dich einmal ueber schadensgleiche Vermoegensgefaehrdung: wenn die Bezahlung allein vom guten Willen des Kaeufers abhaengen, kann trotz bezahlter Rechnung ein Betrug vorliegen. |
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flinkewink FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 36
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Verfasst am: 31.03.08, 13:46 Titel: |
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| Dummerchen hat folgendes geschrieben:: | | Dann infomrier dich einmal ueber schadensgleiche Vermoegensgefaehrdung: wenn die Bezahlung allein vom guten Willen des Kaeufers abhaengen, kann trotz bezahlter Rechnung ein Betrug vorliegen. |
Wer soll Geschädigter sein?
Worin soll der Vorsatz liegen, ein Betrug geht eine Absicht vorraus?
Die Personr muss nach alldem, um überhaupt strafbar zu sein, vorsätzlich gehandelt haben (Absicht der Verschaffung eines rechtswidrigen Vorteils), dieses liegt aber nicht vor. |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 31.03.08, 14:41 Titel: |
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| Dummerchen hat folgendes geschrieben:: | | Dann infomrier dich einmal ueber schadensgleiche Vermoegensgefaehrdung: wenn die Bezahlung allein vom guten Willen des Kaeufers abhaengen, kann trotz bezahlter Rechnung ein Betrug vorliegen. |
Werde ich tun! Man lernt ja immer noch dazu! Danke!
Edit: Nach Lektür der Rd.-Nr. 94ff. im Tröndle/Fischer bleibe ich bei meiner Meinung. Im geschilderten Sachverhalt sehe ich keinen Fall der schadensgleichen vermögensgefährdung. Vielleicht vertrete ich aber auch nur eine Mindermeinung... Wo ist der Ex, wenn man ihn braucht?  _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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flinkewink FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 36
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Verfasst am: 31.03.08, 15:35 Titel: |
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| gotto hat folgendes geschrieben:: | | Dummerchen hat folgendes geschrieben:: | | Dann infomrier dich einmal ueber schadensgleiche Vermoegensgefaehrdung: wenn die Bezahlung allein vom guten Willen des Kaeufers abhaengen, kann trotz bezahlter Rechnung ein Betrug vorliegen. |
Werde ich tun! Man lernt ja immer noch dazu! Danke!
Edit: Nach Lektür der Rd.-Nr. 94ff. im Tröndle/Fischer bleibe ich bei meiner Meinung. Im geschilderten Sachverhalt sehe ich keinen Fall der schadensgleichen vermögensgefährdung. Vielleicht vertrete ich aber auch nur eine Mindermeinung... Wo ist der Ex, wenn man ihn braucht?  |
Solche Leute gelobbe ich mir die ernsthaft nach Lösungen suchen.  |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 31.03.08, 18:05 Titel: |
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| flinkewink hat folgendes geschrieben:: | | gelobbe | Was ist das denn? "kloppen" auf sächsisch? |
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flinkewink FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 36
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Verfasst am: 31.03.08, 19:41 Titel: |
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| man kann auch das Wort benutzen z.B bei : ich gelobbe Besserung |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 31.03.08, 20:17 Titel: |
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| gotto hat folgendes geschrieben:: | | Im geschilderten Sachverhalt sehe ich keinen Fall der schadensgleichen vermögensgefährdung. |
Ich sehe vor allem, dass der geschilderte Sachverhalt nicht genug Information bietet, um zu entscheiden, ob hier ein Betrug vorliegen koennte oder nicht.  |
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flinkewink FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 36
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Verfasst am: 31.03.08, 22:55 Titel: |
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| Was ist daran so schwer alle Angaben wurden gemacht, da gibt es nichts weiter, keine Anzeige wurde gestellt sondern war nur eine fixtive Frage die die obere Frage im Ersten Beitrag gilt. |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 31.03.08, 23:14 Titel: |
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Ach Gottchen, flinkewink, zur Einschaetzung fehlt noch eine Ganze Menge.
Wie sind die finanziellen Verhaeltnisse des - ich nenn' ihn mal - Kaeufers?
Gab es in der Vergangenheit bereits eine Geschaeftsverbindung zwischen Kaeufer und Anbieter?
Wenn ja: wie ist die gelaufen?
Hat er ausser der falschen Adresse auch noch andere falsche Angaben gemacht, z.B. beim Namen? |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 01.04.08, 00:27 Titel: |
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| flinkewink hat folgendes geschrieben:: | | man kann auch das Wort benutzen z.B bei : ich gelobbe Besserung | Sollte man aber nicht. "Geloben" hat nur ein "b". |
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