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falscher Name richtige Kontonummer

 
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flinkewink
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 18:23    Titel: falscher Name richtige Kontonummer Antworten mit Zitat

Welcher Straftatbestand wäre erfühlt, wenn man sich bei einem Anbieter im Internet mit falscher Adresse anmedlet, aber mit richtiger Kontonummer?

Die Zahlungen würden somit geleistet werden, halt die Adresse ist nur falsch, da man seine richtige nicht im Internet angeben möchte.

Der Anbieter bucht im Lastschriftverfahren ab.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner.
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Keiner.


Oder aber auch ein Betrug. Wenn neben der falschen Adresse auch noch ein falscher Name angegeben ist, kann dies durchaus strafrechtlich relevant sein.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
gotto hat folgendes geschrieben::
Keiner.


Oder aber auch ein Betrug. Wenn neben der falschen Adresse auch noch ein falscher Name angegeben ist, kann dies durchaus strafrechtlich relevant sein.


Wieso? Ich habe den Fragesteller so verstanden, dass Zahlungen erfolgen... Geschockt
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dann infomrier dich einmal ueber schadensgleiche Vermoegensgefaehrdung: wenn die Bezahlung allein vom guten Willen des Kaeufers abhaengen, kann trotz bezahlter Rechnung ein Betrug vorliegen.
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flinkewink
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Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Dann infomrier dich einmal ueber schadensgleiche Vermoegensgefaehrdung: wenn die Bezahlung allein vom guten Willen des Kaeufers abhaengen, kann trotz bezahlter Rechnung ein Betrug vorliegen.


Wer soll Geschädigter sein?

Worin soll der Vorsatz liegen, ein Betrug geht eine Absicht vorraus?

Die Personr muss nach alldem, um überhaupt strafbar zu sein, vorsätzlich gehandelt haben (Absicht der Verschaffung eines rechtswidrigen Vorteils), dieses liegt aber nicht vor.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Dann infomrier dich einmal ueber schadensgleiche Vermoegensgefaehrdung: wenn die Bezahlung allein vom guten Willen des Kaeufers abhaengen, kann trotz bezahlter Rechnung ein Betrug vorliegen.


Werde ich tun! Man lernt ja immer noch dazu! Danke!

Edit: Nach Lektür der Rd.-Nr. 94ff. im Tröndle/Fischer bleibe ich bei meiner Meinung. Im geschilderten Sachverhalt sehe ich keinen Fall der schadensgleichen vermögensgefährdung. Vielleicht vertrete ich aber auch nur eine Mindermeinung... Wo ist der Ex, wenn man ihn braucht? Winken
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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flinkewink
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Dann infomrier dich einmal ueber schadensgleiche Vermoegensgefaehrdung: wenn die Bezahlung allein vom guten Willen des Kaeufers abhaengen, kann trotz bezahlter Rechnung ein Betrug vorliegen.


Werde ich tun! Man lernt ja immer noch dazu! Danke!

Edit: Nach Lektür der Rd.-Nr. 94ff. im Tröndle/Fischer bleibe ich bei meiner Meinung. Im geschilderten Sachverhalt sehe ich keinen Fall der schadensgleichen vermögensgefährdung. Vielleicht vertrete ich aber auch nur eine Mindermeinung... Wo ist der Ex, wenn man ihn braucht? Winken


Solche Leute gelobbe ich mir die ernsthaft nach Lösungen suchen. Sehr glücklich
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

flinkewink hat folgendes geschrieben::
gelobbe
Was ist das denn? "kloppen" auf sächsisch?
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flinkewink
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

man kann auch das Wort benutzen z.B bei : ich gelobbe Besserung
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Im geschilderten Sachverhalt sehe ich keinen Fall der schadensgleichen vermögensgefährdung.


Ich sehe vor allem, dass der geschilderte Sachverhalt nicht genug Information bietet, um zu entscheiden, ob hier ein Betrug vorliegen koennte oder nicht. Winken
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flinkewink
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist daran so schwer alle Angaben wurden gemacht, da gibt es nichts weiter, keine Anzeige wurde gestellt sondern war nur eine fixtive Frage die die obere Frage im Ersten Beitrag gilt.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ach Gottchen, flinkewink, zur Einschaetzung fehlt noch eine Ganze Menge.

Wie sind die finanziellen Verhaeltnisse des - ich nenn' ihn mal - Kaeufers?
Gab es in der Vergangenheit bereits eine Geschaeftsverbindung zwischen Kaeufer und Anbieter?
Wenn ja: wie ist die gelaufen?
Hat er ausser der falschen Adresse auch noch andere falsche Angaben gemacht, z.B. beim Namen?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

flinkewink hat folgendes geschrieben::
man kann auch das Wort benutzen z.B bei : ich gelobbe Besserung
Sollte man aber nicht. "Geloben" hat nur ein "b".
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