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immer öfter muss ich mich über die Unsitte aufregen, dass mir jemand im Parkhaus oder am Stellplatz vor dem Haus Werbung oder diese nervigen "Ich möchte Ihr Auto Kaufen"-Zettel ans Auto bastelt.
Ist das damit dann automatisch "mein" Müll, den ich richtig entsorgen muss?
Ich nehme an es, wäre auf öffentlicher Straße eine Ordnungswidrigkeit(nach kommunaler Satzung oder was auch immer), wenn ich es einfach abpflücken und ungelesen fallen lassen würde.
Ist es schon "meins" wenn es nur am Auto hängt oder erst, wenn ich es anfasse oder gar erst wenn ich mich wirklich dafür interessiere, es lese und damit "in Besitz nehme". _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ist denn das Flyeranhängen eine Schenkung i.S.d BGB?
Wenn ja, dann würde man ja nach einer angemessen Frist, sich mit der Schenkung einverstanden erklären und man hat den "Müll" selber zu entsorgen.
Oder?
Zuletzt bearbeitet von ThePhil am 31.03.08, 18:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
immer öfter muss ich mich über die Unsitte aufregen, dass mir jemand im Parkhaus oder am Stellplatz vor dem Haus Werbung oder diese nervigen "Ich möchte Ihr Auto Kaufen"-Zettel ans Auto bastelt.
Ist das damit dann automatisch "mein" Müll, den ich richtig entsorgen muss?
Ich nehme an es, wäre auf öffentlicher Straße eine Ordnungswidrigkeit(nach kommunaler Satzung oder was auch immer), wenn ich es einfach abpflücken und ungelesen fallen lassen würde.
hallo,
ich ärgere mich da auch schon länger drüber und habe bislang den Müll einfach vom "Winde verwehen lassen" .
Aber das konnte es auch nicht sein sagte mir der innere Ordnungsbehörden- Schweinehund.
Und ich wurde fündig zumindest in Hessen,. Die IHKen haben jemand der das als OWi verfolgt. Anscheinend sehen die Vorschriften das als Verstoß ähnlich eines ColdCalls an (=unverlangte Werbung). Dann gibts eben jetzt alle paar Monate eine Sammelanzeige an die IHK wegen Verstoß gegen das UWG , die Kärtchen liefere ich denen gleich mit....und Datum sowie die Uhrzeit notiere ich ebenfalls.
Es scheint weniger zu werden.....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Rein theoretisch könntest du Schadensersatz verlangen von dem Händler, der dir das Zeug ansteckt.
Man müsste wohl erst, unter fristsetzung, vom Verursacher verlangen, den Müll zu entfernen. Wenn er das nicht tut, die Zettel von einem Fachunternehmen entfernen lassen und die Kosten vom Verursacher zurückfordern. Da man so lange nicht mit dem Auto fahren kann weil der Zettel sonst wegfliegen würde, könnte man für diese Zeit noch die Kosten für einen Mietwagen geltend machen.
Ende
Das Grundproblemm dürfte das gleiche sein wie bei unerwünschter Werbung .
Man könnte versuchen jeden Zettelbefestiger auf Unterlassung zu verklagen _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Und ich wurde fündig zumindest in Hessen,. Die IHKen haben jemand der das als OWi verfolgt.
Juhu, Hessen.
Her damit
(notfalls per PN) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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