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Mein Müll?

 
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 13:18    Titel: Mein Müll? Antworten mit Zitat

Hallo,

immer öfter muss ich mich über die Unsitte aufregen, dass mir jemand im Parkhaus oder am Stellplatz vor dem Haus Werbung oder diese nervigen "Ich möchte Ihr Auto Kaufen"-Zettel ans Auto bastelt.

Ist das damit dann automatisch "mein" Müll, den ich richtig entsorgen muss?
Ich nehme an es, wäre auf öffentlicher Straße eine Ordnungswidrigkeit(nach kommunaler Satzung oder was auch immer), wenn ich es einfach abpflücken und ungelesen fallen lassen würde.

Ist es schon "meins" wenn es nur am Auto hängt oder erst, wenn ich es anfasse oder gar erst wenn ich mich wirklich dafür interessiere, es lese und damit "in Besitz nehme".
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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ThePhil
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn das Flyeranhängen eine Schenkung i.S.d BGB?
Wenn ja, dann würde man ja nach einer angemessen Frist, sich mit der Schenkung einverstanden erklären und man hat den "Müll" selber zu entsorgen.
Oder? Smilie


Zuletzt bearbeitet von ThePhil am 31.03.08, 18:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
immer öfter muss ich mich über die Unsitte aufregen, dass mir jemand im Parkhaus oder am Stellplatz vor dem Haus Werbung oder diese nervigen "Ich möchte Ihr Auto Kaufen"-Zettel ans Auto bastelt.

Ist das damit dann automatisch "mein" Müll, den ich richtig entsorgen muss?
Ich nehme an es, wäre auf öffentlicher Straße eine Ordnungswidrigkeit(nach kommunaler Satzung oder was auch immer), wenn ich es einfach abpflücken und ungelesen fallen lassen würde.


hallo,

ich ärgere mich da auch schon länger drüber und habe bislang den Müll einfach vom "Winde verwehen lassen" . Verlegen

Aber das konnte es auch nicht sein sagte mir der innere Ordnungsbehörden- Schweinehund.

Und ich wurde fündig zumindest in Hessen,. Die IHKen haben jemand der das als OWi verfolgt. Anscheinend sehen die Vorschriften das als Verstoß ähnlich eines ColdCalls an (=unverlangte Werbung). Dann gibts eben jetzt alle paar Monate eine Sammelanzeige an die IHK wegen Verstoß gegen das UWG , die Kärtchen liefere ich denen gleich mit....und Datum sowie die Uhrzeit notiere ich ebenfalls.

Es scheint weniger zu werden.....

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Rein theoretisch könntest du Schadensersatz verlangen von dem Händler, der dir das Zeug ansteckt.

Ironie Smiley
Man müsste wohl erst, unter fristsetzung, vom Verursacher verlangen, den Müll zu entfernen. Wenn er das nicht tut, die Zettel von einem Fachunternehmen entfernen lassen und die Kosten vom Verursacher zurückfordern. Da man so lange nicht mit dem Auto fahren kann weil der Zettel sonst wegfliegen würde, könnte man für diese Zeit noch die Kosten für einen Mietwagen geltend machen.
Ironie Smiley Ende
Das Grundproblemm dürfte das gleiche sein wie bei unerwünschter Werbung .
Man könnte versuchen jeden Zettelbefestiger auf Unterlassung zu verklagen Mit den Augen rollen
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Und ich wurde fündig zumindest in Hessen,. Die IHKen haben jemand der das als OWi verfolgt.

Juhu, Hessen.
Her damit Ausrufezeichen
(notfalls per PN)
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Und ich wurde fündig zumindest in Hessen,. Die IHKen haben jemand der das als OWi verfolgt.

Juhu, Hessen.
Her damit Ausrufezeichen
(notfalls per PN)


Kommt sowie ich den zuständigen Ansprechpartner der IHK für Südhessen habe Winken

Zitat:
Man könnte versuchen jeden Zettelbefestiger auf Unterlassung zu verklagen


M.E. reicht es , wenn ich den Veranlasser der Werbung verklage, denn der bedient sich lediglich eines Verteilers als Verrichtungsgehilfen ´....

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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