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Frage zu INET-Chat!
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hoolagan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 23:18    Titel: Frage zu INET-Chat! Antworten mit Zitat

Hy.
Ich habe letztens eine Geschichte gehört, wo es um "Sexuelle Belästigung" ging.

Und zwar wurde dort ein Chat angesprochen, wo es verschiedene Unterchannels gab, wie 16-18,21+ etc (Alter)

Jetzt hat ein Mann ein Mädel angeschrieben,welches 18 war, er selber war ebenfalls 18.
Er fragte sie,ob sie bereit sei, über eine Webcam ihm beim Onanieren zuzusehen.
Sie willigte ein,bestätigte somit eine Verbindung und sah sich das an.

Ist das denn nicht Illegal,Sexuelle Belästigung?
Oder ist das nur unter 16 jahre?

lg
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn beide damit einverstanden sind, dann ist es ihr Privatvergnügen. Schließlich sind sie volljährig. Das Mädel wurde zu nichts gezwungen, er auch nicht.
_________________
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hoolagan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn die Frau 16 ist???
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hat sich der Mann wegen wahrscheinlich "Verbreitung pornographischer Schriften" (§184 StGB) strafbar gemacht.
_________________
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CIS
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es hätte eventuell sexuelle Belästigung sein können, wenn sie nicht eingewilligt hätte.
An jemanden wildfremdes die Frage zu richten "Willst du mir beim Onanieren zusehen?" kann zur Folge haben, dass die angesprochene Person das als belästigend empfindet.
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hoolagan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Gegenüber aber einstimmt, dann ist es doch keine Verbreitung Pornographisher Schriften!
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hoolagan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist ja keine Rede von 13,sondern von 16-18 jährigen!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Schon klar, aber worauf flipmow zu Recht hinaus wollte, ist, dass es für die Erfüllung des Tatbestandes der Verbreitung pornographischer Schriften egal ist, ob die minderjährige Seite dem Ganzen zustimmt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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RogerR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Fragt sich nur ob ein Webcam-chat von Person zu Person als pornographische Schrift aufzufassen ist.
Jeder wird zustimmen dass wenn man dies von Angesicht zu Angesicht tut ies dafinitiv nicht unter den Begriff fällt. Wenn man sich dabei durch eine Brille, ein Fernglas oder Nachtsichtgerät anschaut wohl auch nicht. Genausogut kann ein Partner die Augen zumachen, und der andere beobachtet blos. Das ganze über eine Webcam ablaufen zu lassen stellt auch keinen grundlegenden Unterschied dar. Man könnte sich dabei im selben (realen) Raum aufhalten, das zwischen Küche und Schlafzimmer tun oder sich auf verschiedenen Kontinenten befinden. Wo soll die Bruchlinie verlaufen?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich mich auch gefragt.

Da man aber das online Ansehen von Bildern(z.B. Kinderpornographie) auch schon als Besitz von Schriften einstuft(wegen des Zwischenspeicherns auf dem Computer) könnte es hier ählich sein. Die Kamera speichert die Bilder, die "Datei" wird verschickt, der andere lädt sie sich runter. Nur eben in Echtzeit.
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RogerR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Eben das (Webcam-Übertragung) ist kein Speichern, sondern eben nur Datenübertragung. Die Speicherung muss schon dauerhaft sein, um als solche zu gelten.
Wikipedia schreibt bspw. auch
Zitat:
Das flüchtige Zwischenspeichern im Arbeitsspeicher des Computers ist hingegen nicht als Besitz zu qualifizieren.


Wenn ein Webcam-chat der Verbreitung von Pornographie gleichkommt: stell Dir vor ein Jugendlicher hat ein Chorea-Implantat, welches wohl auch über ein CPU und Speicher verfügt. Muss er sich die Ohren zuhalten wenn es im Bett lauter wird?
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hoolagan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

ist dies nun strafbar oder nicht?
Der andere stimmt ja zu,kann jederzeit abbrechen!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Darum geht es wie gesagt nicht.

@RogerR: Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher wie das die Rechtssprechung sieht. Meine Hand würde ich nicht für ins Feuer legen.
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hoolagan
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Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Doch,genau darum geht es doch!!!
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist so:

Das Verbreiten pronographischer Schriften ist an Minderjährige ist grunsätzlich verboten. Egal, ob der Minderjährige die Möglichkeit hat, abzuschalten.

Die Frage ist jetzt nur, ob eine solche Videoübertragung überhaupt unter diese Strafnorm fällt.
_________________
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