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Hallo, bin neu hier. Seht's mir nach, wenn ich was falsch mache. Danke!
Folgende, selbstverständlich rein hypothetische Situation:
ein Mann, Mitte 20, abgeschlossene Berufsausbildung, einige Jahre in der freien Wirtschaft einem fachlich passenden Beruf (IT) nachgegangen, möchte studieren. Er hat noch kein Abitur, welches er an einem technischen Fachgymnasium nachholen möchte. Das Fachgymnasium hat seine Anmeldung abgelehnt mit der Begründung, das Auswahlverfahren habe bereits alle verfügbaren Plätze aufgebraucht, seine Noten seien nicht ausreichend für eine Aufnahme, es seien andere Anwärter schlicht besser (keine Widerspruchsbelehrung im Absageschreiben).
Nun meine Fragen dazu: Ist für den Mann ein Widerspruch gegen die Absage ein gangbarer Weg? Wie ist die Rechtslage bezüglich Widersprüchen in solchen Situationen?
Ist für den Mann ein Widerspruch gegen die Absage ein gangbarer Weg? Wie ist die Rechtslage bezüglich Widersprüchen in solchen Situationen?
Die Rechtslage wird in den §§ 19 und 59a, Abs. (3) des Schulgesetzes Niedersachsen festgelegt: Fachgymnasien zähle ich demnach zu den berufsbildenden Schulen, für die Aufnahmebeschränkungen grundsätzlich zulässig sind. Es wäre zu prüfen, ob der Bewerber sich bereits früher um einen solchen Schulplatz beworben hat und dementsprechend ein Anrecht auf Berücksichtigung der Wartezeit hat. Außerdem wäre zu prüfen, ob die Ablehnung für diesen Bewerber eine besondere Härte darstellen würde (z.B. weil dieser Bewerber im Vergleich zu anderen einen viel weiteren Schulweg zu einem aufnahmebereiten Fachgymnasium hätte).
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