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Nieders.: Absage von Fachgymnasium - Lohnt Widerspruch?

 
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SeveQ
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 20:09    Titel: Nieders.: Absage von Fachgymnasium - Lohnt Widerspruch? Antworten mit Zitat

Hallo, bin neu hier. Seht's mir nach, wenn ich was falsch mache. Danke!

Folgende, selbstverständlich rein hypothetische Situation:

ein Mann, Mitte 20, abgeschlossene Berufsausbildung, einige Jahre in der freien Wirtschaft einem fachlich passenden Beruf (IT) nachgegangen, möchte studieren. Er hat noch kein Abitur, welches er an einem technischen Fachgymnasium nachholen möchte. Das Fachgymnasium hat seine Anmeldung abgelehnt mit der Begründung, das Auswahlverfahren habe bereits alle verfügbaren Plätze aufgebraucht, seine Noten seien nicht ausreichend für eine Aufnahme, es seien andere Anwärter schlicht besser (keine Widerspruchsbelehrung im Absageschreiben).

Nun meine Fragen dazu: Ist für den Mann ein Widerspruch gegen die Absage ein gangbarer Weg? Wie ist die Rechtslage bezüglich Widersprüchen in solchen Situationen?

Danke!

Viele Grüße,
Hendrik
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hendrik,
Zitat:
Ist für den Mann ein Widerspruch gegen die Absage ein gangbarer Weg? Wie ist die Rechtslage bezüglich Widersprüchen in solchen Situationen?

Die Rechtslage wird in den §§ 19 und 59a, Abs. (3) des Schulgesetzes Niedersachsen festgelegt: Fachgymnasien zähle ich demnach zu den berufsbildenden Schulen, für die Aufnahmebeschränkungen grundsätzlich zulässig sind. Es wäre zu prüfen, ob der Bewerber sich bereits früher um einen solchen Schulplatz beworben hat und dementsprechend ein Anrecht auf Berücksichtigung der Wartezeit hat. Außerdem wäre zu prüfen, ob die Ablehnung für diesen Bewerber eine besondere Härte darstellen würde (z.B. weil dieser Bewerber im Vergleich zu anderen einen viel weiteren Schulweg zu einem aufnahmebereiten Fachgymnasium hätte).

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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