Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Kann der Anwalt wenn man wenig Geld hat frei ein Honorar
für Beratungsgespräche und schriftliche Rechtsauskünfte
und Tätigkeiten wie Briefe an
andere schreiben aushandeln
das sehr niedrig ist ?
Bsp. 400 Euro ?
Sind mündliche Honorarvereinbarungen verbindlich ?
Oder muss man das schriftlich fixieren ?
Aber Honorarvereinbarungen weit unter irgendwelchen Standardsätzen sind grundsätlich erlaubt ?
Ist das frei verhandelbar ?
Wie ist die Rechtslage ? _________________ Vielen Dank,
Silverfish
Für Beratungen und Gutachten sollen sogar Gebühren ausgehandelt werden.
Sobald es um eine Tätigkeit nach außen (Briefe schreiben) geht, ist der Anwalt aber an die gesetzlichen Gebühren gebunden und darf diese nur im Rahmen der Vorschriften unterschreiten. Bei niedrigeren als den gesetzlichen (streitwertabhängigen) Gebühren gilt
Zitat:
...vereinbarten Vergütungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. Vereinbarungen über die Vergütung sollen schriftlich getroffen werden; ist streitig, ob es zu einer solchen Vereinbarung gekommen ist, trifft die Beweislast den Auftraggeber (§ 4 II RVG)
_________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
[quote=§ 4 Abs. 1 S. 1 RVG"](1) Aus einer Vereinbarung kann eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur gefordert werden, wenn die Erklärung des Auftraggebers schriftlich abgegeben und nicht in der Vollmacht enthalten ist. [/quote]
§ 4 Abs. 2 S. 1 RVG hat folgendes geschrieben::
(2) In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren.
Also können auch Gebühren vereinbart werden, die unter den gesetzlichen liegen, und zwar mündlich. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.