Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.04.08, 19:25 Titel: Post vom Staatsanwalt
Hallo!
Habe mich hier gerade angemeldet da eine Bekannte von mir gestern einen Brief erhielt mit folgendem Text und ich hoffe man kann mir hier einige Fragen dazu beantworten!
Danke schon mal!
Schönes Wochenende noch!
In dem Ermittlungsverfahren gegen Frau **** in ****** wegen Vergehen gem. §§ 108 Abs.1 Nr.4,5,106 Abs.1 UrhG zum Nachteil der *** *** ** Distribution GmbH & Co KG wird der Anzeigeerstatter mit der Strafanzeige vom 22.02.2008 auf den Weg der Privatklage verwiesen.
Unterschrieben und abgestempelt.
1. Gehts hier um runtergeladene Filme? (Hat sie wohl gemacht)
2. Ist jetzt noch irgendwas zu erwarten? (PC besser gleich formatieren?)
3. Wie kann es sein das jemand angezeigt wird, ein Verfahren gegen sie läuft und sie nichts davon erfährt?
Wie ist hier die Rechtslage?
Verfasst am: 26.04.08, 19:38 Titel: Re: Post vom Staatsanwalt
TritoX hat folgendes geschrieben::
1. Gehts hier um runtergeladene Filme? (Hat sie wohl gemacht)
Vielleicht.
In §108 UrhG gehts auch um Tonträger.
TritoX hat folgendes geschrieben::
2. Ist jetzt noch irgendwas zu erwarten?
Ja.
Kann zumindest sein.
Vermutlich flattert demnächst eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung sowie eine Rechnung vom Anwalt der geschädigten Firma ins Haus.
TritoX hat folgendes geschrieben::
3. Wie kann es sein das jemand angezeigt wird, ein Verfahren gegen sie läuft und sie nichts davon erfährt?
Das kann gut sein.
Unter Umständen deshalb, dass das hier
TritoX hat folgendes geschrieben::
(PC besser gleich formatieren?)
nicht passiert.
Da es in dem Verfahren zu einer Einstellung kam, musste der Beschuldigte nicht angehört werden. Das passiert dann nicht unbedingt.
TritoX hat folgendes geschrieben::
Wie ist hier die Rechtslage?
Um es mal kurz zu machen:
- Fremde Sachen klaut man nicht und verbreitet sie auch nicht per Filesharing weiter(das ist das, worum es hier eigentlich geht, der Download an sich ist nicht so wild)
- wer es dennoch macht, muss mit einem Strafverfahren rechnen (das hier offensichtlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde)
- daneben drohen die zivilrechtlichen Folgen in Form von erwähnten Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten
- es gibt gerade ein neues Gesetz, das vor übertriebenen Abmahnkosten in solchen Fällen schützen soll. Ob die eventuell kommende Forderung angemessen/zulässig ist, kann man mit einem Anwalt klären _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 26.04.08, 19:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
Menno, jetzt hab ich mir so ne Mühe gegeben... _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Gibt es Ermittlungen des Staatsanwaltes gegen eine Person in solchen Fällen ermittelt und den Ermittelten werden keine Infos über die Ermittlung oder die Einstellung geschickt?
ich kann dazu berichten, dass sich irgendwann eine Anwaltskanzlei melden wird!
Bei mir hat das 3 Monate gedauert, zwischen dem Brief von der Staatsanwaltschaft
bis zum Brief der Anwaltskanzlei.
Mir wurde eine Unterlassungerklärung zugeschickt und eine Forderung im 4-stelligem
Eurobereich. Zwischenzeitlich hatte ich mir einen Anwalt gesucht, um dies abzuwenden,
aber das war nur Schein!!!
Werbungen, der Anwälte, wie
"Abmahnung wegen Internetdownloads - kein Problem!!"
kann man vergessen. Die Anwaltskanzleien wissen ganz genau wie sie vorgehen
müssen und suchen sich, dank des fliegenden Gerichtsstand, auch noch das richtige
Gericht aus um auch sicherlich RECHT zu bekommen.
Im Endeffekt habe ich die Forderung beglichen, die Unterlassungserklärung unterschrieben und auch noch meine Anwalt bezahlt. Die verplämperte Zeit gar nicht
mitgerechnet. Hätte ich gleich bezahlt, wäre ich günstiger raus gekommen!!!!
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 30.04.08, 13:57 Titel:
In der Regel sind solche Ansprüche wohl auch berechtigt, wenn auch nicht in der oftmals geforderten Höhe.
Ein spezialisierter Anwalt holt bei so einem Thema normalerweise eine teilweise Zurückziehung bzw. eine oftmals erhebliche Minderung der geforderten Summe heraus, in den seltensten Fällen muss nix gezahlt werden.
Aber das Filesharing strafbewehrt ist, weiß doch mittlerweile fast jeder und dass ich hier mit zuweilen empfindlichen Strafen rechnen muss, wohl auch.
Also Finger weg, bringt nur Ärger.
Wobei die überzogenen Forderungen der Anwälte hier ja zum Glück nicht diskutiert werden soll. _________________ Beste Grüße
der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.