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Anrechnung Wehrdienst für Betriebszugehörigkeit

 
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juergenbw
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 13:08    Titel: Anrechnung Wehrdienst für Betriebszugehörigkeit Antworten mit Zitat

Halle Experten,

als ehemaliger Soldat auf Zeit (12 Jahre) habe ich erfahren, dass bei der Ermittlung der Betriebszugehörigkeit der Wehrdienst (unabhängig von der Dauer) angerechnet werden muss. Dieses soll im Sozialgesetzbuch stehen.

Kennt jemand diese Regelung?

Was sind die Kriterien?

Vielen Dank im Voraus !!!

Gruß
J.A.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Betriebszugehörigkeit zu einem Privatunternehmen?
Kann ich mir nicht vorstellen.

MfG
Matthias
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann ich mir nicht vorstellen


Doch.
Ich habe selbst davon profitiert. Ich hatte seinerzeit einen Artikel (mit Paragraph und Aktenzeichen) in der Zeitung gelesen und habe ihn mit meiner Dienstzeitbescheinigung eingereicht. Mir wurden 27 von 40 Monaten anerkannt. Heute profitieren auch davon.

@juergenBW
Es gibt ein Gesetz, ich weiß aber nicht mehr wo es steht. Meine Geschichte ist > 30 Jahre her. Ich weiß nur, der erste Betrieb muß bei einer Artverwandten Tätigkeit einen Teil als Betriebszugehörigkeit anrechnen.

Der Berufsfördungsdienst müsste da aber mehr wissen.
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