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als ehemaliger Soldat auf Zeit (12 Jahre) habe ich erfahren, dass bei der Ermittlung der Betriebszugehörigkeit der Wehrdienst (unabhängig von der Dauer) angerechnet werden muss. Dieses soll im Sozialgesetzbuch stehen.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 07.05.08, 14:32 Titel:
Zitat:
Kann ich mir nicht vorstellen
Doch.
Ich habe selbst davon profitiert. Ich hatte seinerzeit einen Artikel (mit Paragraph und Aktenzeichen) in der Zeitung gelesen und habe ihn mit meiner Dienstzeitbescheinigung eingereicht. Mir wurden 27 von 40 Monaten anerkannt. Heute profitieren auch davon.
@juergenBW
Es gibt ein Gesetz, ich weiß aber nicht mehr wo es steht. Meine Geschichte ist > 30 Jahre her. Ich weiß nur, der erste Betrieb muß bei einer Artverwandten Tätigkeit einen Teil als Betriebszugehörigkeit anrechnen.
Der Berufsfördungsdienst müsste da aber mehr wissen.
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