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Person A ist antik Kunst Sammler und kaufte in seinem Leben viele verschiedene Gemälde.
Person A möchte Reproduktionen von seinen Gemälden verkaufen. (Er ist nicht der Autor, dieser ist schon lange verstorben). A möchte aber ein Copyright auf seine Gemälde machen, damit er was vorzuweisen hat wenn jemand seine Reproduktionen reproduziert.
1. Wie kann Person A seine Gemälde vor Reproduktionen schützen?
2. Wie kann man ein Copyright auf ein Gemälde machen lassen? Geht das überhaupt?
2. Wie kann man ein Copyright auf ein Gemälde machen lassen?
In Deutschland gibt es kein Copyright, es gibt das Urheberrechtsgesetz und das kann man nicht "machen lassen", das greift bei Werken automatisch sobald die nötige Schöpfungshöhe erreicht wird.
Wenn die Schutzfristen für die Originalgemälde abgelaufen sind, dürfte es kein Problem darstellen, diese nachzumalen und, als Reproduktion - nicht als Original, zu verkaufen.
Eine Garantie, dass jemand anderes das Bild reproduziert gibt es nicht. Wenn man jemanden erwischen sollte, kann man ihn natürlich verklagen, sowohl straf- als auch zivilrechtlich. Man müßte in dem Fall allerdings nachweisen, dass derjenige sein Bild von eben genau diesem eigenen und nicht von irgend einem anderen Bild, das es eventuell auch noch gibt, abgekupfert hat. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.05.08, 12:05 Titel:
Mein Stand der Kenntnis: Den Faust von Goethe darf ich reproduzieren und diese Repro veröffentlichen und verbreiten, der Urheber ist schließlich über 70 Jahre tot.
Meine verwunderte Frage nun: Die Faust von Goethe darf ich aber nicht reproduzieren und verbreiten, obwohl der Urheber des Gemäldes der Faust des Dichters ebenfalls über 70 Jahre tot ist?
Wie kommen dann die betenden Hände von Dürer in das Schlafzimmer meiner Eltern? Hatte der Reproduzent da Lizenzgebühren an den Besitzer des Originals gezahlt?
Meine verwunderte Frage nun: Die Faust von Goethe darf ich aber nicht reproduzieren und verbreiten, obwohl der Urheber des Gemäldes der Faust des Dichters ebenfalls über 70 Jahre tot ist?
Wer sagt das? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Wer das sagt? Implizit Nordlicht gen Ende seines letzten Postings.
Vielleicht falsch rübergekommen?
Ich denke folgendes: wenn A eine Reproduktion eines Gemäldes anfertigt darf von explizit dieser Reproduktion weder B, C, D,.......Z noch nordlicht 02 oder Gerd aus Berlin eine erneute Reproduktion anfertigen. Was nicht bedeuten soll, dass jemand Anderes keine Reproduktion des ursprünglichen Werkes anfertigen darf, sofern er sie von einer evtl. existierenden anderen Reproduktion, deren Schutzfrist bereits abgelaufen ist, reproduziert.
So, genug reproduziert _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.05.08, 22:28 Titel:
Gut, gut, konzentrieren wir uns also auf die Schöpfungshöhe einer zweidimensionalen technischen Reproduktion eines zweidimensionalen Werkes.
Hier sagte mal ein Gericht, dass eine Kopie, ein Scan, ja gar ein Foto eines Werkes nicht unbedingt ein Werk darstellt.
Ein Foto mag zwar aufwändig sein mit Balgen und Beleuchtung, dies Gericht sah jedenfalls kein Werk entstanden. Da eben zweidimensional. Wie bei einem Kopiergerät.
Leider ohne Quelle, hatten wir hier aber schon. Gruß aus Berlin, Gerd
OK, bei einer technischen Reproduktion.
So wie ich es aus dem ET herausgelesen habe soll das Original aber nicht technisch reproduziert werden, sondern der TE will es malen, wobei man auch bei manchen Malern durchaus über die Schöpfungshöhe dikutieren könnte _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
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