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Verfasst am: 20.05.08, 12:19 Titel: Rechtsfall zu Transportrisiko
Hallo.
ich lerne gerade Wirtschaft und Recht. Wir haben einen Beispielfall in dem J ein Bild von der Kunstgalerie K kauft. J verlangt von K, dass dieser das Bild per Postweg versendet. Auf dem Postweg geht das Bild durch fahrlässigkeit kaputt.
Nun steht in der Lösung, dass J den Kaufpreis an K bezahlen muss und K keinen Ersatz leisten muss. Dafür ist aber das Versandunternehmen Schadensersatzpflichtig.
Meine Frage jetzt: Es handelt sich doch um einen Verbrauchsgüterkauf oder?! Und haftet demnach nicht nach § 474 der Verkäufer und nicht der Käufer für den Versand? Weil §§ 445, 447 treten ja nicht in Kraft.
In der Regel ist der Leistungsort (Übergabeort) der Sitz des Verkäufers. Ausnahme können unter anderem, ein Verbrauchsgüterkauf in Verbindung mit Versendungskauf sein.
Ob es sich bei J um einen Verbraucher handelt kann nicht bestimmt werden. Auch steht nicht fest, ob es sich wirklich um einen Versendungskauf handelt. Nur weil der Verkäufer eine Ware zum Kunden schickt, liegt nicht zwingend ein Versendungskauf vor. Dies ist regelmäßig beim Kauf über einen Versandhandel der Fall.
Im Zweifel gilt also, Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers. Demnach ist M.E. die Lösung korrekt. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.05.08, 12:06 Titel:
Man könnte noch ergänzen, daß für den Fall, daß sich beide Seiten auf einen Versand geeinigt haben (unabhängig davon, ob dieser Vertragsbestandteil war oder nicht), der VK zumindest folgendes als vertragliche Nebenpflicht schuldet:
(a) Verwendung der vom K gewünschten Versandart (also z.B. "versichert")
(b) angemessene und ausreichende Verpackung (also ein Bild nicht bloß in Papier eingehüllt)
und bei Verletzung dieser Nebenpflichten dem J schadensersatzpflichtig wäre. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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