Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechtsfall zu Transportrisiko
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechtsfall zu Transportrisiko

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bully18
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 12:19    Titel: Rechtsfall zu Transportrisiko Antworten mit Zitat

Hallo.
ich lerne gerade Wirtschaft und Recht. Wir haben einen Beispielfall in dem J ein Bild von der Kunstgalerie K kauft. J verlangt von K, dass dieser das Bild per Postweg versendet. Auf dem Postweg geht das Bild durch fahrlässigkeit kaputt.

Nun steht in der Lösung, dass J den Kaufpreis an K bezahlen muss und K keinen Ersatz leisten muss. Dafür ist aber das Versandunternehmen Schadensersatzpflichtig.

Meine Frage jetzt: Es handelt sich doch um einen Verbrauchsgüterkauf oder?! Und haftet demnach nicht nach § 474 der Verkäufer und nicht der Käufer für den Versand? Weil §§ 445, 447 treten ja nicht in Kraft.

Vielen Dank. Gruß Bully
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel ist der Leistungsort (Übergabeort) der Sitz des Verkäufers. Ausnahme können unter anderem, ein Verbrauchsgüterkauf in Verbindung mit Versendungskauf sein.

Ob es sich bei J um einen Verbraucher handelt kann nicht bestimmt werden. Auch steht nicht fest, ob es sich wirklich um einen Versendungskauf handelt. Nur weil der Verkäufer eine Ware zum Kunden schickt, liegt nicht zwingend ein Versendungskauf vor. Dies ist regelmäßig beim Kauf über einen Versandhandel der Fall.

Im Zweifel gilt also, Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers. Demnach ist M.E. die Lösung korrekt.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte noch ergänzen, daß für den Fall, daß sich beide Seiten auf einen Versand geeinigt haben (unabhängig davon, ob dieser Vertragsbestandteil war oder nicht), der VK zumindest folgendes als vertragliche Nebenpflicht schuldet:

(a) Verwendung der vom K gewünschten Versandart (also z.B. "versichert")

(b) angemessene und ausreichende Verpackung (also ein Bild nicht bloß in Papier eingehüllt)

und bei Verletzung dieser Nebenpflichten dem J schadensersatzpflichtig wäre.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.