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Foto von einem Lehrer gemacht
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Starkstromkabl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 14:28    Titel: Foto von einem Lehrer gemacht Antworten mit Zitat

Hey Leute,

bin grade von der Schule gekommen..
Bei uns an der Schule (NRW) sind Ton und Bild Mitschnitte während des Unterrichts verboten.

Soo, heute in der 2. großen Pause hab ich aus ca 10 Metern entfernung mit meinem Handy ein Foto von nem Lehrer gemacht, der allein auf einer Bank in der Pausenhalle saß, welches aber total unscharf geworden ist (man kann dem Lehrer eindeutig nicht erkennen, hab das Foto aber nicht gefunden). Das ganze war absolut nicht heimlich! Und veröffentlicht habe ich es auch nicht, und vorgehabt habe ich es auch nicht!
Naja, Der Lehrer hat das dann gemerkt und ist dann zu mir gekommen und hat mir handgreiflich das Handy entnommen, was er zum Glück nicht durchsuchen kann, weil ich den 12-Stellligen Sicherheitscode an meinem Handy aktiviert hab.

Darf der Lehrer mir das Handy aus Verdacht entnehmen?

Dann hab ich mich bereiterklärt, ihm den Foto-Ordner zu zeigen, in dem ich das Bild nicht finden konnte. Dann habe ich in den Kamera-Einstellungen geschaut, wo die Bilder gespeichert werden (er während der ganzen Zeit meine Hand stark am festhalten) und da war der Ordner dem ich ihm vorher gezeigt habe eingespeichert. In den anderen Ordnern hätte ich auch noch geschaut, aber dann hat es geschellt und er hat mir das Handy aus der Hand gerissen, weil er zum Unterricht musste. Habe das Bild also auf die schnelle nicht gefunden..

Darf der Lehrer verlangen, das Handy zu durchsuchen?

Gut, 7. Stunde dann, hatte ich Unterricht bei ihm. Nach der Stunde bin ich zu ihm hingegangen, weil ich von meinem Handy meine Eltern anrufen wollte, um denen das zu erklären, und ich wollte meine Sim-Karte mitnehmen, weil ich erreichbar sein muss. Er hat gesagt, dass das nich geht, weil auf der Sim-karte das Bild gespeichert sein könnte. Jetzt hat er gesagt, ich soll ihm entweder den ganzen Handy-Speicher zeigen, oder mit ihm zum Schulleiter zu gehen.
Das mit dem Handyspeicher habe ich abgelehnt, weil auf dem Handy persönliche Daten, Bilder und Videos drauf sind, die ihn absolut nichts angehen.
Das mit dem Schulleiter habe ich ebenfalls abgelehnt, weil ich wie jeder andere auch weiß, dass man als Schüler keine Rechte hat, wenn man allein mit Lehrer und Schulleiter in einem Raum ist.
Und dann auch noch den ganzen Handyspeicher? Ich hab 1 GB speicher drin und unzählige Ordner... Lust auf 2 Stunden zeigen (Jaah mein Handy lagged ...) hab ich auch nicht.

Darf der Lehrer das alles überhaupt?

Aber ich mein, hallo? Ich war die ganze Zeit freundlich, er hat mich angeschrien... Und das wegen nem einfachen verpixelten Bild...

Darf ich nicht eigentlich Bilder machen, wo wie und von was ich will?

Also wie ist die Rechtslage? Bin echt ratlos... Hoffe auf schnelle Antworten und bedanke mich schonmal im Vorraus für eure Hilfe... Passende Gesetzestexte würden mir sehr weiterhelfen!

Tim


Zuletzt bearbeitet von Starkstromkabl am 21.05.08, 14:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 14:35    Titel: Re: Foto von einem Lehrer gemacht Antworten mit Zitat

Starkstromkabl hat folgendes geschrieben::

Darf ich nicht eigentlich Bilder machen, wo wie und von was ich will?


Grundsätzlich schon, soweit nicht z.B. § 201a StGB --> www.bundesrecht.juris.de/stgb/__201a.html einschlägig ist (hier wohl eher nicht) bzw. andere Regelungen dem entgegenstehen.

Hier könnte es die Schulordnung sein.

Zitat:
Bei uns an der Schule (NRW) sind Ton und Bild Mitschnitte während des Unterrichts verboten.


Da müßte man prüfen, ob mit "Unterricht" auch die Pause gemeint sind und wenn ja, welche Folgen bei einem Verstoß vorgesehen sind.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Starkstromkabl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Auf "offener" Straße darf ich von jedem ein Bild machen, wenn ich nicht den persönlichen Lebensbereich auf dem Bild festhalte (umziehn im Schlafzimmer o.ä.).

Habe ich ja nicht^^ War ja ganz öffentlich

flipmow hat folgendes geschrieben::
Auf dem Schulgelände sieht es aber anders aus. Da bestimmt derjenige die Regeln, der das Hausrecht inne hat (Lehrer, Schulleiter). Wenn der Lehrer sagt: "Hier werden keine Bilder von mir gemacht", dann muss man das in meinen Augen auch so hinnehmen.

Also ich habe nie mitbekommen, das der Lehrer gesagt hat, das keine Bilder gemacht werden dürfen von ihm! Sonst hätte ich das ja nicht gemacht.

flipmow hat folgendes geschrieben::
Allerdings finde ich die Reaktion des Lehrers trotzdem ziemlich überzogen, sollte sie sich derartig zugetragen haben.

Ja, war genau so wie ichs geschrieben hab.

flipmow hat folgendes geschrieben::
Noch was: Gibts an der Schule ein Handyverbot?

Nein, nur so wie beschrieben, keine Ton- und Bildmitschnitte...



Redfox hat folgendes geschrieben::
Starkstromkabl hat folgendes geschrieben::

Darf ich nicht eigentlich Bilder machen, wo wie und von was ich will?


Grundsätzlich schon, soweit nicht z.B. § 201a StGB --> www.bundesrecht.juris.de/stgb/__201a.html einschlägig ist (hier wohl eher nicht) bzw. andere Regelungen dem entgegenstehen.

Das ist schonmal gut..

Redfox hat folgendes geschrieben::
Da müßte man prüfen, ob mit "Unterricht" auch die Pause gemeint sind und wenn ja, welche Folgen bei einem Verstoß vorgesehen sind.

Dazu werde ich mich schnellsmöglich informieren!


Danke schonmal euch beiden für die schnelle Hilfe..!

Aber ich habe noch folgende Fragen:
Darf ein Lehrer mein Handy überhaupt durchsuchen? Also eigenständig? Und darf der Lehrer es mit einfach so entwenden?


Zuletzt bearbeitet von Starkstromkabl am 21.05.08, 14:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Starkstromkabl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::

Dies kann er in meinen Augen auch im nachhinein verbieten. Es muss also vorher nicht explizit erwähnt sein "auf dem Pausenhof dürfen keine Bilder gemacht werden".

Ja, aber wenn er es nachher sagt, reicht es doch wenn ich es einfach lösche ohne ihm gleich mein ganzes Handy zu zeigen?

Aber darf ein Lehrer mein Handy überhaupt durchsuchen? Also eigenständig? Und darf der Lehrer es mit einfach so entwenden?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das - lediglich löschen - wollte der Lehrer doch. Der Schüler behauptet aber er könne es nicht finden, was natürlich sehr unglaubwürdig ist. Welchen anderen Zweck sollte diese Behauptung haben als vorher noch schnell eine Kopie zu sichern? Wie anders soll der Lehrer das verhindern als durch Einbehalten des Gerätes bis das Bild nachweislich gelöscht ist?

Es müßte doch auch eine Art reset-Funktion geben, durch die das Gerät in den Fabrikzustand zurückversetzt wird. Oder man wendet sich an einen vereidigten Sachverständigen.
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RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

So wie flipmow das im vorhergehenden Beitrag sagt ist mir das auch bekannt.

Aber etwas anderes: Ein Konzert ist doch i.d.R. eine öffentliche Veranstaltung, davon darf man ja auch ungefragt Bilder veröffentlichen. Dass die der Veranstalter unterbinden kann wäre mir neu. Vielleicht kann er die Mitnahme entspr. Geräte zu unterbinden versuchen, aber wenn einmal das Foto gemacht wurde, auf welcher Grundlage kann er die Löschung verlangen? Und das er das mit eigenen Kräften selbst durchsetzen darf, oder die Polizei hinzuziehen, würde ich bezweifeln, denn eine Straftat wird es wohl keinesfalls sein.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Und danach hast du überhaupt nicht das Recht, von jemandem ein Bild zu machen, wenn der davon nichts weiß und oder wenn er dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Außerdem musst du dieser Person vorher sagen, wozu diese Aufnahme dient. Nutzt du diese Aufnahme dann zu anderen Zwecken, machst du dich wiederum strafbar.

Dazu würde mich jetzt aber auch mal die Quelle interessieren.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz interessante Abhandlung zum Thema:
http://www.lehrer-online.de/475730.php
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Starkstromkabl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also, mal um einige Fragen zu beantworten, das Bild habe ich aus Spaß gemacht. Das ich es nicht finden konnte, habe ich ja bewiesen.. Ich habe dem Lehrer den Ordner gezeigt in dem die Bilder gespeichert werden, dann hab ich in den Kamera-Einstellungen geguckt wo die Bilder gespeichert werden und das war nunmal der Ordner den wir kurz vorher durchsucht hatten. Ich hatte auch nie vor das Bild zu veröffentlichen, das Bild wäre spätestens am nächsten Abend gelöscht worden weil es einfach unnötig Speicherplatz fressen wuerde! Das Bild wurde nicht heimlich gemacht oder so, war ganz offensichtlich! Und das es nicht erlaubt ist, stimmt ja nicht... Mir ist nur bekannt das Mitschnitte von Bild und Ton während des Unterrichts nicht erlaubt sind. Als ich ihm angeboten habe, das Bild zu löschen, hat er abgelehnt und wollte statt dessen den kompletten Handyspeicher durchsuchen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Starkstromkabl

schau mal in "handy in der schule abgenommen wichtig !! " - dort wurde die Situation in NRW schon ausgiebig diskutiert. Winken
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Starkstromkabl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Link,

bei mir ist es ja so, dass der Lehrer das Handy mit nach Hause genommen hat und erst am Donnerstag wieder in der Schule ist. Meine Eltern bekommen das Handy ja auch nicht wieder.
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach in den Unterricht folgen wäre die einfachste Möglichkeit gewesen. Und alle 2 Minuten um ein Gespräch bitten. Sollte das nicht gehen, zum Schulleiter gehen, Fall beschreiben..

Also, würde am nächsten Tag, also heute... bischen spät *g, mit einem Elternteil zur Schule gehen und die Herausgabe des Handys verlangen bzw. das ihr das zusammen löscht. Warum sollte der Lehrer das mit nach Hause nehmen. Dient ja nur der Beweislage bzw. er will nicht das Fotos gemacht werden aber es muss ja möglich sein, dass das Handy herausgegeben wird. Wenn er das Handy mit nach hause genommen hat stellt sich die Frage warum... Will er etwa Privatbesitz durchsuchen? Oder vielleicht Daten vom Handy ziehen? einfach so...

Hätte den Lehrer auch nicht nach dem Unterricht abziehen lassen und wenn er dann weggegangen wäre wäre ich zur Polizei gegangen. Wäre ja noch schöner, wenn mir mein Lehrer Wertgegenstände wegnehmen kann, ohne mir die später wiederzugeben.

Beispiel zur Alternativen Falllösung: Ansonsten einfach mal das Handy anrufen lassen und sagen Notfall wgn. z.B. Unfall von Vater und der Sohn muss UMGEHEND nach Hause das es weiter weg is und die Frau mit Sohn hinfahren wil. Frau macht Lehrer zur sau weil wgn. soner Kleinigkeit abgenommen bzw. nicht gelöscht.. *g

Mfg Peace
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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Starkstromkabl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Peace hat folgendes geschrieben::
Einfach in den Unterricht folgen wäre die einfachste Möglichkeit gewesen. Und alle 2 Minuten um ein Gespräch bitten. Sollte das nicht gehen, zum Schulleiter gehen, Fall beschreiben..

Werde ich das naechste mal machen...^^

Peace hat folgendes geschrieben::
Also, würde am nächsten Tag, also heute... bischen spät *g, mit einem Elternteil zur Schule gehen und die Herausgabe des Handys verlangen bzw. das ihr das zusammen löscht.

geht ja nicht.. heute ist frei und der lehrer ist vor donnerstag nichtmehr in der schule.

Peace hat folgendes geschrieben::
Warum sollte der Lehrer das mit nach Hause nehmen. Dient ja nur der Beweislage bzw. er will nicht das Fotos gemacht werden aber es muss ja möglich sein, dass das Handy herausgegeben wird.

Weiß ich auch nich, er hats auf jeden fall mitgenommen

Peace hat folgendes geschrieben::
Wenn er das Handy mit nach hause genommen hat stellt sich die Frage warum... Will er etwa Privatbesitz durchsuchen? Oder vielleicht Daten vom Handy ziehen? einfach so...

Kann er zum Glück nicht.. Vielen Dank an Nokia fürs 6230i! Sicherheitscode 4 President xD

Peace hat folgendes geschrieben::
Hätte den Lehrer auch nicht nach dem Unterricht abziehen lassen und wenn er dann weggegangen wäre wäre ich zur Polizei gegangen. Wäre ja noch schöner, wenn mir mein Lehrer Wertgegenstände wegnehmen kann, ohne mir die später wiederzugeben.

ja.. habe ihm das ja angeboten aber dann wollte er gleich alle dateien sehen!

Peace hat folgendes geschrieben::
Beispiel zur Alternativen Falllösung: Ansonsten einfach mal das Handy anrufen lassen und sagen Notfall wgn. z.B. Unfall von Vater und der Sohn muss UMGEHEND nach Hause das es weiter weg is und die Frau mit Sohn hinfahren wil. Frau macht Lehrer zur sau weil wgn. soner Kleinigkeit abgenommen bzw. nicht gelöscht.. *g

Handy ist leider aus!



meine eltern haben schon in der schule angerufen.

Angenommen, er würde mein Handy durchsuchen (Was ich eindeutig merken wuerde weil man nur an den speicher kann wenn man den akku rausnimmt, was dazu führt, das datum und uhrzeit zurückgesetzt werden), was kann ich dann gegen ihn tun?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Starkstromkabl hat folgendes geschrieben::

Angenommen, er würde mein Handy durchsuchen (Was ich eindeutig merken wuerde weil man nur an den speicher kann wenn man den akku rausnimmt, was dazu führt, das datum und uhrzeit zurückgesetzt werden), was kann ich dann gegen ihn tun?


Z.B. Anzeige bei der Polizie erstatten,möglicherweise liegt dann diese Straftat vor -> www.bundesrecht.juris.de/stgb/__202a.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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mitternacht
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Starkstromkabl hat folgendes geschrieben::

Angenommen, er würde mein Handy durchsuchen (Was ich eindeutig merken wuerde weil man nur an den speicher kann wenn man den akku rausnimmt, was dazu führt, das datum und uhrzeit zurückgesetzt werden), was kann ich dann gegen ihn tun?

Interessant. Dieser Lehrer soll clever genug sein, dass er den Akku rausnimmt, um die Daten zu untersuchen, aber gleichzeitig zu blöde, Datum und Uhrzeit neu einzustellen?
Das glaub' ich nicht! Wer so viel kriminelle Energie und technisches Verständnis aufbringt, dass er den Akku ausbaut, der ist auch clever genug, seine Spuren zu verwischen. Wetten?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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