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Verfasst am: 09.06.08, 18:53 Titel: anwalt drogenabhängig ! aber hallo!
hallo
habe PKH in einer Erbauseinanderstezung mit Stufenklage.
Leider ist mein Anwalt eine Kneipenbekanntschaft und ist nun gänzlich abgestürzt und schnupft seit einigen Monaten Kokain (kann leider nur Zeuge sein - habe kein Beweiß).
Erstmal hat er schon für die Klageschrift drei Monate gebraucht und nun kommt er auch inhaltlich durcheinander.
Da er jetzt auch noch mündlich weitere Forderungen über die PKH hinaus stellt, möchte ich ihn unbedingt loswerden.
Wie kann ich andere vor ihm schützen?
Wie kann ich einen Antrag auf Anwaltswechsel bei dem Landgericht stellen?
Ich habe die Auskunftserteilung gewonnen und habe nun noch PKH für die zweite Stufe erhalten.
hallo
Leider ist mein Anwalt eine Kneipenbekanntschaft und ist nun gänzlich abgestürzt und schnupft seit einigen Monaten Kokain (kann leider nur Zeuge sein - habe kein Beweiß).
Wie kann ich andere vor ihm schützen?
Wie kann ich einen Antrag auf Anwaltswechsel bei dem Landgericht stellen?
Ich habe die Auskunftserteilung gewonnen und habe nun noch PKH für die zweite Stufe erhalten.
Danke für Antwort
cirq
Angenommen, ihre Darstellung wäre ein angenommener Sachverhalt dann wäre ich mit dem Kokain vorsichtig .... als Behauptung.
Wenn man den begründeten Verdacht hat, dass ein RA seinen Job nicht mehr machen kann und aufgrunddessen ein ernsthaftes Problem für die Mandantschaft darstellt, könnte man sich an die zuständige Anwaltskammer wenden.
Einen Antrag auf Anwaltswechsel ? Gilt für eine Stufenklage etwas anderes ? Üblicherweise kann man zu jeder Zeit aus freier Entscheidung seinem Prozessbevollmächtigten das Mandat entziehen und sich einen anderen RA des Vertrauens suchen.
Anwaltswechsel im PKH-Verfahren möglich, wenn der Staatskasse keine weiteren Kosten entstehen
OLG Hamm, Beschluss vom 01.10.2004, Az. 11 WF 244/04
Der durch die hilfsbedürftige Partei vorgenommene und zu vertretende Wechsel eines beigeordneten Anwalts im PKH-Verfahren ist jedenfalls dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn durch eine von vornherein vorgenommene Beschränkung des Vergütungsanspruchs des neu beigeordneten Anwalts der Staatskasse keine höheren Aufwendungen entstehen und der Wechsel nicht völlig willkürlich, sondern aus Sicht der Partei wenigstens nachvollziehbar ist.
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 127
auch wenn BRAGO nicht mehr gilt, die Entscheidung hat weiterhin Gültigkeit.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.06.08, 22:28 Titel:
cirq hat folgendes geschrieben::
schnupft seit einigen Monaten Kokain
Wie so ca. 50 - 70 % (zumindest) der Berliner Strafverteidiger.
Zitat:
Erstmal hat er schon für die Klageschrift drei Monate gebraucht und nun kommt er auch inhaltlich durcheinander.
Das soll regelmäßig auch ohne Alk und/oder Koks passieren.
Zitat:
Da er jetzt auch noch mündlich weitere Forderungen über die PKH hinaus stellt,
Was stellt er denn für Forderungen?
Zitat:
Wie kann ich andere vor ihm schützen?
Was hat er denn Schlimmes getan?
Zitat:
Ich habe die Auskunftserteilung gewonnen und habe nun noch PKH für die zweite Stufe erhalten.
Seine Arbeit hat der RA offensichtlich ordentlich erledigt.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich will hier keine Lanze für Anwälte brechen, die drogenabhängig und pflichtvergessen sind. Ich lese aus Ihrem Posting nur eine Dramatik, die ich so nicht sehen kann. Was ich aus Ihrem Beitrag mitnehme, ist:
Ihr Rechtsanwalt verkehrt in derselben Kneipe wie Sie. Dem entnehme ich, daß Ihr Rechtsanwalt der gesellschaftlich akzeptierten "Droge Alkohol" ebenso entspricht wie andere auch (möglicherweise auch Sie).
Ob Ihr Rechtsanwalt "auf Koks" ist, wissen Sie nicht, Sie vermuten es nur. Ebenso könnte er eine Sommergrippe haben.
Ihr Rechtsanwalt war weiter mit der Ausarbeitung der Stufenklage etwas langsam, er hat drei Monate gebraucht. Auch das kommt vor, wenn man nicht drogenabhängig ist, man kann z. B. arbeitsmäßig überlastet sein. Das sind fast alle Rechtsanwälte, die gute Arbeit leisten oder die übergründlich sind.
Ich sehe da im Augenblick keinen Grund für Mißtrauen, das man nicht mit einem Gespräch mit dem Anwalt entweder ausräumen oder bestätigen könnte. Vielleicht sollte man als Mandant dieses Gespräch erst einmal suchen.
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