Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hauptschulabschluss---->Realschule-Gymnasium --Fernlehrga
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hauptschulabschluss---->Realschule-Gymnasium --Fernlehrga

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
s_steven
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 11:12    Titel: Hauptschulabschluss---->Realschule-Gymnasium --Fernlehrga Antworten mit Zitat

Hi

Ich wusste jetzt nicht, wo ich meine Frage stellen könnte da ich kein passendes Forum gefunden habe außer dieses. Es ist zwar keine Rechtsfrage aber über eine kleine Hilfe wäre ich trotzdem Dankbar! Für den RECHT richtigen Weg^^

Mein Anliegen:

Ich habe den normalen Hauptschulabschluss. Der Notendurchschnitt ist 2,3 (Habe alle noten zusammengefasst, Pflicht und Wahlfach).

Welche möglichkeiten hätte ich jetzt für einen weiteren Abschluss?

Müsste ich jetzt nochmal die 9 Klasse wiederholen und mich neu Qualifizieren um in die 10 Klasse zu kommen? Wäre die 10 Klasse dann Realschule?

Wieviel wäre ein Fernlehrgang wert, wenn ich dort jetzt den Realschul und dann die Oberstufe erreichen würde? Genausoviel als wie wenn ich eine Schule besuchte?

Ich versuche meinen derzeitigen status zu verbessern und wäre auf eure hilfe ein wenig angewiesen Smilie

Liebe Grüße

Ps.: Bin jetzt 22 Jahre
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesland?
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Im Alter von 22 kann die "normale Hauptschule" (soweit ich weiß) nicht mehr besucht werden. Wenn die 9. Klasse als "bestanden" gilt, braucht man diese auch nicht mehr zu wiederholen. In einigen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen für Leute mit bzw. ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Der "übliche" Weg ist über die Abendschule oder das Berufskolleg, um die mittlere Reife, die Fachhochschulreife oder das Abitur zu bekommen. In manchen Bundesländern wäre entspricht auch ein Meisterbrief dem (Fach-)Abitur. Das ist aber in jedem Bundesland anders geregelt. Also bitte erst mal 2 Fragen beantworten:

1. Welches Bundesland?
2. Abgeschlossene Berufsausbildung?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
s_steven
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten!

Ich wohne in Mecklenburg Vorpommern gleich neben an zu Schleswig-Holstein ( 10 min) und ca. 40 Minuten nach Hamburg^^

Berufsausbildung hab ich leider keine. Meine Zeit dazwischen war ziehmlich chaotisch-.-
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rate dazu, einfach mal eine Abendrealschule in deiner Nähe anzurufen und dich beraten zu lassen.

Nele
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
s_steven
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!

Ich werde das tun!

Mit freundlichen Grüßen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Über die Seite des Kultusministeriums Meck-V.-Pomm. bin ich auf folgendes gestoßen (ganz weit unten, vorletzter Eintrag):
Zitat:
Angebot vormerken Klasse 10 - Mittlere Reife (auf Anfrage)
VHS Volkshochschule EHM WELK Schwerin / 19055 Schwerin / Frau Silvia Junge / Tel: 0385 59127-18
Quelle: http://www.weiterbildung-mv.de/recherche/suche_allg_erg.cfm?sort=beginn&nav=1

Auf der Seite der Volkshochschulen für Schleswig-Holstein http://vhs-sh.de/ findet sich unter dem Suchwort "Realschulabschluss" folgendes:
Zitat:
Realschulabschluss
folgende Volkshochschulen bieten in Schleswig-Holstein Abendkurse zum nachträglichen Erwerb des Realschulabschlusses an: Elmshorn in Kooperation mit Halstenbek, Flensburg, Geesthacht, Heide, Husum, Kiel, Rendsburg Schleswig

Fachhochschulreife
bietet die VHS Wedel an


Und für Hamburg: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/bildung-sport/service/abschlusspruefungen/pruefung-realschule/start.html
außerdem:
http://hamburg.kursportal.info//index.php?sst=Realschulabschluss&sth=64&snew=2
Das sind allerdings Fernschul-Kurse, die Preise stehen auf der Liste.

"Für alle Bundesländer" finden sich außerdem noch etliche Links auf dieser Seite: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4479

Viel Erfolg!

Gruß,
mitternacht.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.