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Der Kunde kann ja auch einfach ein neues Fahrrad verlangen. Schließlich hat der KÄUFER das Wahlrecht ob der Mangel repariert oder ihm gleich eine neue Kaufsache zur Verfügung gestellt wird.
Der Verkäufer kann die Lieferung eines neuen Fahrrads nur unter erschwerten Voraussetzungen verweigern, wenn es z.B. unverhältnismäßig wäre ein neues Fahrrad zu verlangen.
Da die Federgabel für ein MTB aber wohl ein essentieller Bestandteil ist, denke ich nicht, dass der VK den Käufer allein auf die Reparatur verweisen kann.
Sekbst wenn, müsste die Reparatur auch in einem angemessenen Zeitraum erfolgen, je nachdem wie groß der Mangel ist. Für den Tausch einer defekten Bremse darf sich der VK z.B. nicht 5 Wochen Zeit nehmen...
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