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Fahrraddefekt nach 5 Wochen

 
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Bezreg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 18:03    Titel: Fahrraddefekt nach 5 Wochen Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, dass ein Mountainbike mit Federgabel einen Fehler an der Gabel hat, sodass diese nach Aussage des Händlers eingeschickt werden muss.

Dies würde jedoch eine Zeit dauern, die man nicht absehen könnte.

Das Rad ist 5 Wochen alt und war neu.

Der Kunde hat kein anderes Rad zur Verfügung und benötigt dieses, da auch kein anderes Transportmittel vorhanden ist.

Wie müsste sich in diesem Fall verhalten werden. Muss der Kunde dies so hinnehmen?

Vielen Dank für die Hilfe.
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kunde kann ja auch einfach ein neues Fahrrad verlangen. Schließlich hat der KÄUFER das Wahlrecht ob der Mangel repariert oder ihm gleich eine neue Kaufsache zur Verfügung gestellt wird.
Der Verkäufer kann die Lieferung eines neuen Fahrrads nur unter erschwerten Voraussetzungen verweigern, wenn es z.B. unverhältnismäßig wäre ein neues Fahrrad zu verlangen.
Da die Federgabel für ein MTB aber wohl ein essentieller Bestandteil ist, denke ich nicht, dass der VK den Käufer allein auf die Reparatur verweisen kann.
Sekbst wenn, müsste die Reparatur auch in einem angemessenen Zeitraum erfolgen, je nachdem wie groß der Mangel ist. Für den Tausch einer defekten Bremse darf sich der VK z.B. nicht 5 Wochen Zeit nehmen...
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