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Kultusministerium ist "Organismus"; Landeselternbeirat ist "Organ" darin. Also Teil vom Ganzen, der (mit) dafür sorgt, dass das Ganze funktioniert. So wie 'ne Niere oder die Haut oder andere Organe, ohne die im Körper auch "nix läuft". _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Landeselternbeirat
(1)
Der aus gewählten Vertretern der Eltern bestehende Landeselternbeirat berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen des
Erziehungs- und Unterrichtswesens, insbesondere bei der Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne und der Zulassung der Schulbücher.
(2)
Der Landeselternbeirat kann dem Kultusministerium Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
Das Kultusministerium unterrichtet den Landeselternbeirat über die wichtigen allgemeinen Angelegenheiten und erteilt ihm die notwendigen Auskünfte.
Auch soll das Kultusministerium dem Landeselternbeirat allgemeine, die Gestaltung und Ordnung des Schulwesens betreffende Regelungen vor ihrem Inkrafttreten zuleiten.
(3)
Der Landeselternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung.
Verstehe ich Dich recht, dass Du ein "Organ" für "handlungbeschränkt" hältst? Das ist es aber nicht - eher im Gegenteil.
In dem von Dir verlinkten Artikel heißt es z. B.:
Zitat:
Auch die vom Staat geschaffenen selbständigen Verwaltungsträger (Selbstverwaltung) sind juristische Personen (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung des öffentlichen Rechts, Anstalt) und müssen deshalb über Organe verfügen. So handeln etwa für die Gemeinde der Bürgermeister und der Gemeinderat.
Wenn das "Organ" Gemeinderat unserer Gemeinde beschließt, dass der Marktplatz neu gepflastert werden soll, dann passiert das in der Regel auch. Diese "Organe" haben teilweise ziemlich viel Macht. _________________ mitternächtliche Grüße.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wenn das "Organ" Gemeinderat unserer Gemeinde beschließt, dass der Marktplatz neu gepflastert werden soll, dann passiert das in der Regel auch. Diese "Organe" haben teilweise ziemlich viel Macht.
Der Gemeinderat beschließt ja auch laut Gemeindeordnung über den gesamten millionenschweren Haushalt einer Kommune. Der Landeselternbeirat hat überhaupt nichts zu beschließen, sondern nur zu "beraten". Also ist er kein "Organ".
Zitat:
Verstehe ich Dich recht, dass Du ein "Organ" für "handlungbeschränkt" hältst?
Ja. Die beschränken sich auf wirkungslose Selbstdarstellung. Durch solche Formulierungen wie "Wir sind ein Organ des Kultusministeriums" auf geradezu unerträglich kriecherische Weise.
Die beschränken sich auf wirkungslose Selbstdarstellung. Durch solche Formulierungen wie "Wir sind ein Organ des Kultusministeriums" auf geradezu unerträglich kriecherische Weise.
Schöne Grüße
Kurt
Nun, dann hast Du Dir wohl gerade Deine Frage selbst beantwortet: Diese Formulierung ist Selbstbeweihräucherung.
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