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Verfasst am: 18.06.08, 09:29 Titel: Rückgaberecht in anspruch nehmen, Rückversand und Verpackung
Hallo,
nehmen wir an A kauft bei einem Onlineshop der Firma B Produkte die per Spedition angeliefert werden. A macht von seinem Rückgaberecht gebrauch und verlangt die Abholung der Ware. A hat aber keine Verpackung mehr für das Produkt und sieht sich nicht in der Lage, eine Verpackung zu besorgen. Muss A dem Kunden für den Rücktransport eine geeignete Verpackung zur Verfügung stellen, oder ist A verpflichtet, vor Rücksendung der Ware diese bestens zu verpacken ?
Kommt darauf an, ob es sich um paketversandfähige oder nicht paketversandfähige Sachen handelt. Bei einer Zustellung per Spedition würde ich zweites vermuten. Demnach müsste er nicht einpacken.
Es wäre noch zu prüfen, ob A die Rücksendekosten (eventuell beim Widerrufsrecht) und/oder Wertersatz zu leisten hat. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Ist es denn die Versand- oder die Verkaufsverpackung die fehlt??? _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
nehmen wir an A kauft bei einem Onlineshop der Firma B Produkte die per Spedition angeliefert werden. A macht von seinem Rückgaberecht gebrauch und verlangt die Abholung der Ware.
Wenn die Ware nicht versandfähig ist, dann reicht das Abholungsersuchen des Verbrauchers.
Bei versandfähiger Ware muss der Verbraucher bei Rücksendung die Ware so verpacken, dass übliche Versandschäden nicht entstehen können. Die Originalverpackung muss dabei nicht verwendet werden. Hier haben wir das aus Verbrauchersicht diskutiert: Klick
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Ist es denn die Versand- oder die Verkaufsverpackung die fehlt???
Es handelt sich um die Versandverpackung die der Käufer nach dem Erhalt der Ware vernichtet hat. Muss der Verkäufer dem Käufer eine Verpackung für den Rückversand zur Verfügung stellen ?
Meines Erachtens muss der Verkäufer in diesem Fall den Rückversand organisieren und ggf. eine Verpackung stellen. Aber der Käufer trägt die Mehrkosten. Der Verkäufer trägt, wenn überhaupt, nur die üblichen Rücksendekosten. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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