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Gestern Nachmittag bekam ich einen Anruf von der Mutter meines Arbeitskollegens die mir vorwarf an ihren Sohn Drogen verkauft zu haben,dass wüsste sie weil sie sms in seinem handy gefunden hat.Nun will sie mich Anzeigen wegen Drogenhandels.
In der SmS stand vielleicht etwas von weißen turnschuhen aber sonst nichts.Also nichts offensichtliches.Jetzt nach der Arbeit rief sie mich wieder an und wollte meine Eltern sprechen die aber leider nicht da sind.Sie meinte sie hätte die Polizei schon informiert und die würden zu meinen Arbeitsplatz kommen wenn meine Eltern sich heute abend nicht bei ihr melden würden.
Zu was würdet ihr Mir und meinen Eltern raten? garnicht erst drauf eingehen?
Wie ist die Rechtslage? Bekommen die dafür überhaupt einen Durchsuchungsbeschluss oder ist überhaupt eine anzeige möglich?
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 23.06.08, 18:52 Titel:
Sollte der A Drogen verkauft haben und nun seine Haut retten wollen - ich werde nichts sagen. Drogendealer sind verdammt üble Kerle, die aus der Abhängigkeit anderer finanziellen Gewinn ziehen. Für den Fall hoffe ich auf jeden Menge Sanktionen.
Wenn A keine Drogen verkauft hat, dann sollte man den Sachverhalt so formulieren, dass er den Forenregeln entspricht.
Gestern Nachmittag bekam ich einen Anruf von der Mutter meines Arbeitskollegens die mir vorwarf an ihren Sohn Drogen verkauft zu haben,dass wüsste sie weil sie sms in seinem handy gefunden hat.Nun will sie mich Anzeigen wegen Drogenhandels.
Das darf sie.
Zitat:
In der SmS stand vielleicht etwas von weißen turnschuhen aber sonst nichts.Also nichts offensichtliches.Jetzt nach der Arbeit rief sie mich wieder an und wollte meine Eltern sprechen die aber leider nicht da sind.Sie meinte sie hätte die Polizei schon informiert und die würden zu meinen Arbeitsplatz kommen wenn meine Eltern sich heute abend nicht bei ihr melden würden.
Die Polizei wird selber entscheiden, wie sie vorgeht. Die richtet sich nicht nach "Mutter von Kollege"
Zitat:
Zu was würdet ihr Mir und meinen Eltern raten? garnicht erst drauf eingehen?
Den Eltern würde ich dringendst raten, den Junior mal "zwischenzunehmen", ob er wirklich so unschuldig ist, wie er tut. Und dem Junior würde ich dringend raten, die Finger von Drogen zu lassen.
Zitat:
Wie ist die Rechtslage?
Die Rechtslage hängt von den Fakten ab. Die kann ich der Fragestellung aber nicht entnehmen.
Zitat:
Bekommen die dafür überhaupt einen Durchsuchungsbeschluss oder ist überhaupt eine anzeige möglich?
Ja und ja.
Zitat:
PS: Sind beide erst 17 Jahre alt
und damit strafmündig. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
dann sollte man den Sachverhalt so formulieren, dass er den Forenregeln entspricht.
Der Sachverhalt entspricht den Forenregeln.
Und bevor jemand, der seit 1,5 Jahren in diesem Forum schreibt, weiter solche unsinnigen Tips gibt, sollten sie sich lieber mal diesen Thread durchlesen, in dem der Forenbetreiber erläutert, was erlaubt ist oder nicht.
dann sollte man den Sachverhalt so formulieren, dass er den Forenregeln entspricht.
Der Sachverhalt entspricht den Forenregeln.
Öhm, da wäre ich mir nicht so sicher. Bitte-um-Beihilfe-zur-Umgehung-von-Strafe-nach-begangener-Straftat ist mMn. nicht so ganz regelkonform. Hier geht es schließlich um Förderung des Rechts und nicht um Vertuschen des Unrechts. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
In der SmS stand vielleicht etwas von weißen turnschuhen aber sonst nichts.
Der Versand von SMS ist noch nicht strafbar. Sofern es sich auch nur um diese eine SMS und um sonst nicht weitewr beweisbares handelt, bezweifle ich auch, dass hier alleine für einen Durchsuchungsbeschluss reicht.
Das hat zwar etwas Geschmack - auch im Hinblick auf den vom TE gewählten Nick - aber sonst auch nix oder hab ich was überlesen?
Man müsst’ vielleicht wissen, was „Also nichts offensichtliches“ (das ist so schön diffus) denn genau heißt. Vielleicht ist das für Kollegenmutter und Polizei ja doch offensichtlicher, als dem TE lieb ist? Es scheint ihn ja zu beunruhigen.
Von weißen Turnschuhen zu schreiben, ist wohl nicht strafbar, da stimm’ ich zu.
Es ging ja auch nicht nur um die Strafbarkeit und Beweisbarkeit als solche, sondern auch um die Forenregeln und in dem Zusammenhang ist die genannte Aussage dann vielleicht doch – na, sagen wir mal, bedenklich.
Aber vermutlich sind wir auch hier nicht all zu weit auseinander. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
@Mitternacht
Zustimmung.
Was aber ist das denn für ein Beweis?
Die Mutter hat auf dem Phone ihres Sprösslings eine SMS gelesen. Darin stand etwas mit weißen Turnschuhen. (So zumindest der TE)
Wir beide "riechen" hier vermutlich das richtige - das dürfte aber, wenn sonst nichts anliegt, m.E. weder zu einem Durchsuchungsbeschluss noch zu einer Verurteilung reichen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.06.08, 08:21 Titel:
Dies ist auch wieder so ein Tread, in den alles mögliche hineingeheimnisst wird, obwohl es m.E. gar nicht darauf ankommt.
Ich habe inzwischen den Überblick verloren, welche Forenregeln z.Zt. für den Fragesteller gelten. Wenn ich es richtig gelesen habe, gelten wohl diese hier --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=106428
Für den Antwortenden sind die Regeln, soweit ich gelesen habe, im Wesentlichen nicht geändert worden, sie sind sowohl in dem eben genannten Link als auch hier --> www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 nachzulesen.
Danach gilt u.a.: "Tragen Sie dazu bei, dass der Fragesteller sein Problem selbst lösen kann, indem Sie z.B. den rechtlichen Hintergrund erläutern und Urteile nennen, die ihm vielleicht weiterhelfen." und "- für die diskutierte Fallkonstellation relevante Wissen o. Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links) einbringen."
M.E. ist eine regelkonforme Anwort auf die Frage
Zitat:
Bekommen die dafür überhaupt einen Durchsuchungsbeschluss oder ist überhaupt eine anzeige möglich?
nicht
Zitat:
Sollte der A Drogen verkauft haben und nun seine Haut retten wollen - ich werde nichts sagen. Drogendealer sind verdammt üble Kerle, die aus der Abhängigkeit anderer finanziellen Gewinn ziehen. Für den Fall hoffe ich auf jeden Menge Sanktionen.
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige
Zum (fiktiven) Fall selbst kann ich z.B. überhaupt keine Einschätzung abgeben, da ich den SV nur von einer Seite und außerdem indirekt geschildert vorfinde.
Zitat:
Bitte-um-Beihilfe-zur-Umgehung-von-Strafe-nach-begangener-Straftat ist mMn. nicht so ganz regelkonform. Hier geht es schließlich um Förderung des Rechts und nicht um Vertuschen des Unrechts.
Auch eine Bemerkung, die m.E. nicht so recht weiterführt.
Ich kann nicht sehen, wie sich Antworten, die den Forenregeln entsprechen, eine "Beihilfe-zur-Umgehung-von-Strafe-nach-begangener-Straftat" darstellen könnten.
Und zur Frage:
Zitat:
Zu was würdet ihr Mir und meinen Eltern raten? garnicht erst drauf eingehen?
Könnte ich z.B. regelkonform anworten:
Zitat:
Ein Beschulditer/Angeschuldigter/Angeklagter müssen keine Angaben zur Sache gegenüber den Strafverfolgungsbehörden machen; siehe dazu z.B. hier --> www.dr-frank.de/Grundwissen/Schweigerechte.htm
Und diese ganzen Antworten kann ich geben, ohne mit - berechtigten oder unberechtigten - Vorhaltungen zu arbeiten oder Sachen unterstellen zu müssen.
Übrigens gilt im deutschen Recht das Unschuldsprizip. "Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Beschuldigte unschuldig ist. Das ist in Art. 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert." --> www.rechtslexikon-online.de/Schuld.html
Außerdem hat ein Beschuldigter/Angeschuldigter/Angeklagter durchaus das Recht, sich einen Verteidiger zu nehmen --> http://de.wikipedia.org/wiki/Strafverteidiger , u.U. hat er sogar Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
Hier könnte man auch z.B. regelkonform den Hinweis geben:
Zitat:
Vielleicht sollte der TE und die Eltern über die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nachdenken.
_________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Die Kurzfassung: Maul halten und Anwalt nehmen. Evtl. kann man mit der Einschaltung des Anwalts auch warten, bis man weiß, ob die Polizei auch wirklich tätig wird.
Für eine Aussage ist es selten zu spät, oft aber zu früh. Ein Anwalt kann das besser einschätzen als man selbst, der hat die besseren Rechtskenntnisse und befindet sich nicht in der akuten Stresssituation, die polizeiliche Ermittlungen auslösen können, wenn man dergleichen nicht gewohnt ist. Auch Dinge, die man den Eltern des Kollegen (oder auch den eigenen) erzählt, können durchaus den Weg zur Polizei finden.
Übrigens finde ich es vollkommen legitim, wenn ein Beschuldigter alle rechtlichen Möglichkeiten nutzt, um "seine Haut zu retten".
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