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Hi
habe mal eine frage undzwar besuche ich gerade eine berufsschule im bildungsgang 2 jährige höhere handelsschule.
wir haben die letzten 3 wochen des 1 schuljahres ein schulpraktikum.
dieser geht vom 9.06 bis zum 27.06 jedoch geht das schuljhar nur bis zum 25.06 und an dem tag hättn wir unsere zeugnisse von der schule vor dem praktikum abholen sollen, da ich dachte, dass der letzte schultag der 27.06 ist, habe ich jetzt unentschuldigte fehlstunden.
jetzt meine frage dürfen diese fehlzeiten auf zeugnis des nächsten jahres übernommen werden ??
Die Antwort kannaber keiner geben, weil keiner weiß, in welchem bundesland das Ganze stattfindet. Bayern ist's nicht - hier gibt's erst am 1.8. die Zeugnisse. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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