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Fehlzeiten übertragen aufs nächste jahr ?

 
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shine89
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 15:59    Titel: Fehlzeiten übertragen aufs nächste jahr ? Antworten mit Zitat

Hi
habe mal eine frage undzwar besuche ich gerade eine berufsschule im bildungsgang 2 jährige höhere handelsschule.
wir haben die letzten 3 wochen des 1 schuljahres ein schulpraktikum.
dieser geht vom 9.06 bis zum 27.06 jedoch geht das schuljhar nur bis zum 25.06 und an dem tag hättn wir unsere zeugnisse von der schule vor dem praktikum abholen sollen, da ich dachte, dass der letzte schultag der 27.06 ist, habe ich jetzt unentschuldigte fehlstunden.

jetzt meine frage dürfen diese fehlzeiten auf zeugnis des nächsten jahres übernommen werden ??

vielen dank im vorraus
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neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Um ehrlich zu sein, ich verstehe kein Wort....

Nele
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shine89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

beim wzeiten lesen klingt es echt etwas konfus Smilie

um es auf den puntk zu bringen:

dürfen fehlzeiten vom 11. schuljahr in das 12. übernommen werden,
da die fehlzeiten nach der konferenz entstanden sind.

mfg
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shine89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

@flipmow

ich hätte es in 1000 jahren nicht besser formulieren können Sehr glücklich
vollkommen richtig....

jetzt nur noch ne antwort und ich wäre überglücklich Smilie
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort kannaber keiner geben, weil keiner weiß, in welchem bundesland das Ganze stattfindet. Bayern ist's nicht - hier gibt's erst am 1.8. die Zeugnisse.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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