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0 Punkte gerechtfertigt oder nicht

 
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dave_mc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: NDS

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 09:40    Titel: 0 Punkte gerechtfertigt oder nicht Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe ein Problem:
Am 2. Juni wurde bei mir im Fach Darstellendes Spiel geklärt, wer zu den Prüfungstagen ( Darstellendes Spiel) am 23. und am 30. Juni anwesend ist und wer nicht. Um diesen Zeitraum herum standen viele schulische Veranstaltungen, wie Kanufahren und den Zoobesuch an, also eine schulische Veranstaltung.
Ich wurde zum 30. Juni eingeteilt, meine Prüfung zu machen.
Ich selber wusste aber erst seit dem 20. Juni, dass ich zum 30 Juni nicht anwesend bin, da ich mit meinem Biokurs zum Zoo fahre. Unsere Prüfung war in Form eines kleinen Theaterstückes mit einer Gruppe von 5 Leuten. Meine Gruppe und ich waren nicht darauf vorbereitet bereits am 23.juni vorzustellen.
Nun meint der Lehrer, dass aus diesem Grund meine nicht erbrachte Leistung durch 0 Punkte bewertet werden soll, während meine Gruppe, die ohne mich gehaltenhat mit einer Leistung von 8 Punkten bewertet wurde. Ich war bei jeder Probe dabei, auch als ich wusste, dass ich bei der Prüfung nicht dabei sein werde.

Wie ist da die Rechtslage?
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Peace
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte man vorher abklären können.

Wer halt Freizeit (Zoobesuch) einer Prüfung OHNE Absprache vorzieht, hat in meinen Augen selbst Schuld. Sry
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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dave_mc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: NDS

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
der Zoobesuch war keine Freizeitaktivität! Er war Pflicht, da ich im erhöhten niveu in Biologie geprüft werde!

gruß
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dave_mc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: NDS

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Den anderen Mitschülern war es möglich vorzustellen, da sie nicht in meinem Biologiekurs sind.
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neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

dave_mc hat folgendes geschrieben::
Den anderen Mitschülern war es möglich vorzustellen, da sie nicht in meinem Biologiekurs sind.


Warum war es denn nicht möglich, das Problem innerhalb der zehn Tage vom 20. bis zum 30. Juni zu klären? Eine kurze Rücksprache mit dem Biologielehrer und dem Theaterlehrer hätte doch eigentlich zu irgendeiner Lösung führen müssen? HAT es denn eine Rücksprache gegeben?

Nele
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dave_mc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: NDS

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nein hat es nicht. Das habe ich versäumt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Schulveranstaltung wichtiger sei, als die spielpraktische Prüfung. Außerdem bin ich doch durch die Schule entschuldigt, wenn ich bei einer Schulveranstaltung bin... dachte ich zumindest. Vorbereitet war ich trotzdem. Ich war bei jeder Probe dabei.

Die Frage ist ja, was jetzt geschieht, obwohl ich entschuldigt bin(wenn ich entschuldigt bin), ob der Lehrer das trotzdem rechtfertigen kann.

gruß
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

dave_mc hat folgendes geschrieben::
Nein hat es nicht. Das habe ich versäumt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Schulveranstaltung wichtiger sei, als die spielpraktische Prüfung. Außerdem bin ich doch durch die Schule entschuldigt, wenn ich bei einer Schulveranstaltung bin...
Wer aufgrund einer Schulveranstaltung Unterricht versäumen würde, muss sich vorher(!) vom Unterricht befreien lassen - durch den betroffenen Fachlehrer. So läuft das wenigstens bei uns (Bayern). Und wenn ich eine Arbeit schreiben lassen will, bekommt kein Schüler frei - und schon gar nicht, wenn es um eine schon länger angekündigte Arbeit geht. Bei "externen Terminen" (Sportwettkämpfe z. B.) muss die Schulleitung genehmigen.
Zitat:
dachte ich zumindest. Vorbereitet war ich trotzdem. Ich war bei jeder Probe dabei.
Na und? Ein Schüler kann noch so gut vorbereitet sein - wenn er bei einer Prüfung unentschuldigt fehlt, gibt es die 6.

Zitat:
Die Frage ist ja, was jetzt geschieht, obwohl ich entschuldigt bin(wenn ich entschuldigt bin),
Offensichtlich lag keine Unterrichtsbefreiung "für Zoobesuch" vor. Damit: Unentschuldigtes Fehlen. An anderen Schulformen und in anderen Bundesländern mag das anders aussehen - das halte ich allerdings für wenig wahrscheinlich.
Zitat:
ob der Lehrer das trotzdem rechtfertigen kann.
Der Lehrer muss gar nichts rechtfertigen. Aber natürlich kann er.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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dave_mc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: NDS

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn dann mit dem Rest der Schüler, die den Zoo besucht haben? Diese hatten zwar keine Prüfung aber hätten sich dann trotzdem vom Unterricht befreien lassen müssen, obwohl diese Veranstaltung durch die Schule genehmigt wurde? -> Sie wurde für unseren Kurs am jeweiligen Tag genehmigt.

Danke für die antwort!Smilie

gruß
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

dave_mc hat folgendes geschrieben::
Was ist denn dann mit dem Rest der Schüler, die den Zoo besucht haben?
Die sind für diesen Fall irrelevant, denn sie haben deswegen keine Prüfung verpasst.
Zitat:
Diese hatten zwar keine Prüfung
Eben.
Zitat:
aber hätten sich dann trotzdem vom Unterricht befreien lassen müssen, obwohl diese Veranstaltung durch die Schule genehmigt wurde?
Genehmigen tut nicht "die Schule", sondern immer ein Person. Wer war das?
Zitat:
-> Sie wurde für unseren Kurs am jeweiligen Tag genehmigt.
Von wem? Und was genau wurde genehmigt?

Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob genehmigt wird, dass Lehrer X mit Klasse Y eine schulische Veranstaltung Z außerhalb der Schule abhält, oder ob genehmigt wird, dass Schüler A der Prüfung B wegen Veranstaltung Z fernbleibt.

Wenn "Veranstaltung" eine Chorprobe wegen Verabschiedung des Schulleiters und "Prüfung" das schriftliche Zentralabitur im Leistungskurs wäre - würde der Schüler dann auch zur Chorprobe gehen, wenn auf dem Vertretungsplan stehen würde "Chormitglieder sind für die Chorproben von der Teilnahme am Unterricht befreit"?
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mitternächtliche Grüße.


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dave_mc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2008
Beiträge: 9
Wohnort: NDS

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist wohl einleuchtend!

Da habe ich wohl heute einiges dazu gelernt. Ich bedanke mich für die schnellen Antworten, vorallem bei Mitternacht!

gruß
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CKR
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::

An anderen Schulformen und in anderen Bundesländern mag das anders aussehen - das halte ich allerdings für wenig wahrscheinlich.


Sieh an, sieh an. Bei mir gab es neulich noch ungehaltenes Gemecker, als ich so eine Wahrscheinlichkeitsaussage abgegeben habe. Siehe Thread: Schulverweis wegen Online-Beleidigung einer Schülerin?

Verwunderte Grüße
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

CKR hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::

An anderen Schulformen und in anderen Bundesländern mag das anders aussehen - das halte ich allerdings für wenig wahrscheinlich.


Sieh an, sieh an. Bei mir gab es neulich noch ungehaltenes Gemecker, als ich so eine Wahrscheinlichkeitsaussage abgegeben habe. Siehe Thread: Schulverweis wegen Online-Beleidigung einer Schülerin?

Verwunderte Grüße
Na, da gibt's anscheinend Gedächtnislücken. Von "Wahrscheinlichkeit" steht da nichts Mr. Green :
mitternacht hat folgendes geschrieben::
CKR hat folgendes geschrieben::
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass andere Bundesländer das anders geregelt haben.
Mangelndes Vorstellungsvermögen ist noch nie eine gute Begründung gewesen - man konnte sich auch nicht vorstellen, dass die Erde kugelrund ist und keine Scheibe.

_________________
mitternächtliche Grüße.


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