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Verfasst am: 01.07.08, 09:40 Titel: 0 Punkte gerechtfertigt oder nicht
Hallo!
Ich habe ein Problem:
Am 2. Juni wurde bei mir im Fach Darstellendes Spiel geklärt, wer zu den Prüfungstagen ( Darstellendes Spiel) am 23. und am 30. Juni anwesend ist und wer nicht. Um diesen Zeitraum herum standen viele schulische Veranstaltungen, wie Kanufahren und den Zoobesuch an, also eine schulische Veranstaltung.
Ich wurde zum 30. Juni eingeteilt, meine Prüfung zu machen.
Ich selber wusste aber erst seit dem 20. Juni, dass ich zum 30 Juni nicht anwesend bin, da ich mit meinem Biokurs zum Zoo fahre. Unsere Prüfung war in Form eines kleinen Theaterstückes mit einer Gruppe von 5 Leuten. Meine Gruppe und ich waren nicht darauf vorbereitet bereits am 23.juni vorzustellen.
Nun meint der Lehrer, dass aus diesem Grund meine nicht erbrachte Leistung durch 0 Punkte bewertet werden soll, während meine Gruppe, die ohne mich gehaltenhat mit einer Leistung von 8 Punkten bewertet wurde. Ich war bei jeder Probe dabei, auch als ich wusste, dass ich bei der Prüfung nicht dabei sein werde.
Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 218 Wohnort: nahe Bremen
Verfasst am: 01.07.08, 12:02 Titel:
Hätte man vorher abklären können.
Wer halt Freizeit (Zoobesuch) einer Prüfung OHNE Absprache vorzieht, hat in meinen Augen selbst Schuld. Sry _________________ Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
Den anderen Mitschülern war es möglich vorzustellen, da sie nicht in meinem Biologiekurs sind.
Warum war es denn nicht möglich, das Problem innerhalb der zehn Tage vom 20. bis zum 30. Juni zu klären? Eine kurze Rücksprache mit dem Biologielehrer und dem Theaterlehrer hätte doch eigentlich zu irgendeiner Lösung führen müssen? HAT es denn eine Rücksprache gegeben?
Nein hat es nicht. Das habe ich versäumt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Schulveranstaltung wichtiger sei, als die spielpraktische Prüfung. Außerdem bin ich doch durch die Schule entschuldigt, wenn ich bei einer Schulveranstaltung bin... dachte ich zumindest. Vorbereitet war ich trotzdem. Ich war bei jeder Probe dabei.
Die Frage ist ja, was jetzt geschieht, obwohl ich entschuldigt bin(wenn ich entschuldigt bin), ob der Lehrer das trotzdem rechtfertigen kann.
Nein hat es nicht. Das habe ich versäumt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Schulveranstaltung wichtiger sei, als die spielpraktische Prüfung. Außerdem bin ich doch durch die Schule entschuldigt, wenn ich bei einer Schulveranstaltung bin...
Wer aufgrund einer Schulveranstaltung Unterricht versäumen würde, muss sich vorher(!) vom Unterricht befreien lassen - durch den betroffenen Fachlehrer. So läuft das wenigstens bei uns (Bayern). Und wenn ich eine Arbeit schreiben lassen will, bekommt kein Schüler frei - und schon gar nicht, wenn es um eine schon länger angekündigte Arbeit geht. Bei "externen Terminen" (Sportwettkämpfe z. B.) muss die Schulleitung genehmigen.
Zitat:
dachte ich zumindest. Vorbereitet war ich trotzdem. Ich war bei jeder Probe dabei.
Na und? Ein Schüler kann noch so gut vorbereitet sein - wenn er bei einer Prüfung unentschuldigt fehlt, gibt es die 6.
Zitat:
Die Frage ist ja, was jetzt geschieht, obwohl ich entschuldigt bin(wenn ich entschuldigt bin),
Offensichtlich lag keine Unterrichtsbefreiung "für Zoobesuch" vor. Damit: Unentschuldigtes Fehlen. An anderen Schulformen und in anderen Bundesländern mag das anders aussehen - das halte ich allerdings für wenig wahrscheinlich.
Zitat:
ob der Lehrer das trotzdem rechtfertigen kann.
Der Lehrer muss gar nichts rechtfertigen. Aber natürlich kann er. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Was ist denn dann mit dem Rest der Schüler, die den Zoo besucht haben? Diese hatten zwar keine Prüfung aber hätten sich dann trotzdem vom Unterricht befreien lassen müssen, obwohl diese Veranstaltung durch die Schule genehmigt wurde? -> Sie wurde für unseren Kurs am jeweiligen Tag genehmigt.
Was ist denn dann mit dem Rest der Schüler, die den Zoo besucht haben?
Die sind für diesen Fall irrelevant, denn sie haben deswegen keine Prüfung verpasst.
Zitat:
Diese hatten zwar keine Prüfung
Eben.
Zitat:
aber hätten sich dann trotzdem vom Unterricht befreien lassen müssen, obwohl diese Veranstaltung durch die Schule genehmigt wurde?
Genehmigen tut nicht "die Schule", sondern immer ein Person. Wer war das?
Zitat:
-> Sie wurde für unseren Kurs am jeweiligen Tag genehmigt.
Von wem? Und was genau wurde genehmigt?
Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob genehmigt wird, dass Lehrer X mit Klasse Y eine schulische Veranstaltung Z außerhalb der Schule abhält, oder ob genehmigt wird, dass Schüler A der Prüfung B wegen Veranstaltung Z fernbleibt.
Wenn "Veranstaltung" eine Chorprobe wegen Verabschiedung des Schulleiters und "Prüfung" das schriftliche Zentralabitur im Leistungskurs wäre - würde der Schüler dann auch zur Chorprobe gehen, wenn auf dem Vertretungsplan stehen würde "Chormitglieder sind für die Chorproben von der Teilnahme am Unterricht befreit"? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
An anderen Schulformen und in anderen Bundesländern mag das anders aussehen - das halte ich allerdings für wenig wahrscheinlich.
Sieh an, sieh an. Bei mir gab es neulich noch ungehaltenes Gemecker, als ich so eine Wahrscheinlichkeitsaussage abgegeben habe. Siehe Thread: Schulverweis wegen Online-Beleidigung einer Schülerin?
An anderen Schulformen und in anderen Bundesländern mag das anders aussehen - das halte ich allerdings für wenig wahrscheinlich.
Sieh an, sieh an. Bei mir gab es neulich noch ungehaltenes Gemecker, als ich so eine Wahrscheinlichkeitsaussage abgegeben habe. Siehe Thread: Schulverweis wegen Online-Beleidigung einer Schülerin?
Verwunderte Grüße
Na, da gibt's anscheinend Gedächtnislücken. Von "Wahrscheinlichkeit" steht da nichts :
mitternacht hat folgendes geschrieben::
CKR hat folgendes geschrieben::
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass andere Bundesländer das anders geregelt haben.
Mangelndes Vorstellungsvermögen ist noch nie eine gute Begründung gewesen - man konnte sich auch nicht vorstellen, dass die Erde kugelrund ist und keine Scheibe.
_________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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