Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.07.08, 18:21 Titel: Anzeige wegen Unterschlagung
sitze in der patsche. hatte eine wohnung gemietet und nach einzug die total vergammelte 25 jahre alte 2.80 breite küchenzeile entfernt und eine neue küche einbauen lassen.
habe das auch der vermieterin gesagt und die hatte nichts dagegen.
jetzt bin ich nach 4 jahren ausgezogen und habe meine hagelneue küche mitgenommen und keine andere reingestellt. konnte die verschimmelte alte küche ja nicht aufheben.
nach meinem auszug hat die vermieterin anzeige gegen mich erstattet, ich hätte ihre küche unterschlagen bzw. geklaut.
die polizei hat mich deswegen befragt und ich habe genau erzählt wie das war , siehe oben.
meine frage ist nun: ich kann ab september in österreich arbeiten, da ich hier arbeitslos bin. muss als alleinstehende ja von etwas leben. hätte dort auch meinen hauptwohnsitz, da ich keine zwei haushalte finanzieren kann.
wie muß ich mich verhalten? kann ich überhaupt umziehen und die arbeit annehmen?
ich gebe auch auch meine neue anschrift an und melde mich ordnungsgemäß ab und an.
ich will mich ja nicht der verantwortung entziehen, ich brauche aber den job. hat der umzug für mich irgendwelche strafrechtlichen konsequenzen?
Die Anzeige kannste m.E. vergessen.
Die Küche der Vermieterin konntest Du weder unterschlagen noch klauen, weil sie nicht mehr da war, was die Vermieterin ja auch gewusst haben muss, denn sie hat ja dem Einbau einer neuen Küche zugestimmt.
Die Frage wäre höchstens, ob sie hätte erwarten können, dass Du ihre alte Küche irgendwo (wo?) aufhebst.
Also: lass Deine Anschrift da und fahr mit Deiner Küche nach Österreich.
Die Sache wird wohl bei der Energie der Vermieterin ein zivilrechtliches Nachspiel haben. Über das würde sich wohl manch ein Anwalt freuen, da es lustig zu werden verspricht. Denn ob Deine Vermieterin Ansprüche stellen kann, richtet sich ja erst einmal danach, welchen Wert ihre mit vermietete Küche hatte. Da kann man nun, angefangen mit der Bitte, doch die Kaufquittungen vorzulegen oder den Anlagespiegel ihrer Buchhaltung, wunderschöne Spielchen mit veranstalten.
(Wie ich vor kurzem hörte: "Ja, und dann hat der Verkehrsrowdy Arschloch zu mir gesagt!" - "Sie hätten sagen sollen, Anwalt genügt.") _________________ Grüße,
Abrazo
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.