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Anzeige wegen Unterschlagung

 
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nordlicht2007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 18:21    Titel: Anzeige wegen Unterschlagung Antworten mit Zitat

sitze in der patsche. hatte eine wohnung gemietet und nach einzug die total vergammelte 25 jahre alte 2.80 breite küchenzeile entfernt und eine neue küche einbauen lassen.

habe das auch der vermieterin gesagt und die hatte nichts dagegen.

jetzt bin ich nach 4 jahren ausgezogen und habe meine hagelneue küche mitgenommen und keine andere reingestellt. konnte die verschimmelte alte küche ja nicht aufheben.

nach meinem auszug hat die vermieterin anzeige gegen mich erstattet, ich hätte ihre küche unterschlagen bzw. geklaut.

die polizei hat mich deswegen befragt und ich habe genau erzählt wie das war , siehe oben.

meine frage ist nun: ich kann ab september in österreich arbeiten, da ich hier arbeitslos bin. muss als alleinstehende ja von etwas leben. hätte dort auch meinen hauptwohnsitz, da ich keine zwei haushalte finanzieren kann.

wie muß ich mich verhalten? kann ich überhaupt umziehen und die arbeit annehmen?
ich gebe auch auch meine neue anschrift an und melde mich ordnungsgemäß ab und an.

ich will mich ja nicht der verantwortung entziehen, ich brauche aber den job. hat der umzug für mich irgendwelche strafrechtlichen konsequenzen?

wie ist da die rechtslage?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Anzeige kannste m.E. vergessen.
Die Küche der Vermieterin konntest Du weder unterschlagen noch klauen, weil sie nicht mehr da war, was die Vermieterin ja auch gewusst haben muss, denn sie hat ja dem Einbau einer neuen Küche zugestimmt.
Die Frage wäre höchstens, ob sie hätte erwarten können, dass Du ihre alte Küche irgendwo (wo?) aufhebst.
Also: lass Deine Anschrift da und fahr mit Deiner Küche nach Österreich.

Die Sache wird wohl bei der Energie der Vermieterin ein zivilrechtliches Nachspiel haben. Über das würde sich wohl manch ein Anwalt freuen, da es lustig zu werden verspricht. Denn ob Deine Vermieterin Ansprüche stellen kann, richtet sich ja erst einmal danach, welchen Wert ihre mit vermietete Küche hatte. Da kann man nun, angefangen mit der Bitte, doch die Kaufquittungen vorzulegen oder den Anlagespiegel ihrer Buchhaltung, wunderschöne Spielchen mit veranstalten.
Lachen

(Wie ich vor kurzem hörte: "Ja, und dann hat der Verkehrsrowdy Arschloch zu mir gesagt!" - "Sie hätten sagen sollen, Anwalt genügt.")
_________________
Grüße,
Abrazo
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 09:36    Titel: Re: Anzeige wegen Unterschlagung Antworten mit Zitat

nordlicht2007 hat folgendes geschrieben::
...

wie ist da die rechtslage?



also einen Betrug, Unterschlagung, Diebstahl sehe ich nicht.

Bliebe höchstens ein zivilrechtlicher Anspruch.


Umziehen etc ist erlaubt - auch ins Ausland auch ins Ausland, die nicht ausliefern. Du bist (noch nicht) verpflichtet deine Adresse da zu lassen.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Du bist (noch nicht) verpflichtet deine Adresse da zu lassen.

Gewiss.
Ist aber höflich und macht einen besseren (nebenbei bemerkt auch selbstsichereren) Eindruck.
_________________
Grüße,
Abrazo
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Du bist (noch nicht) verpflichtet deine Adresse da zu lassen.

Gewiss.
Ist aber höflich und macht einen besseren (nebenbei bemerkt auch selbstsichereren) Eindruck.



Wozu sollte man das tun ?


Wenn die Vermieterin einen Zivilrechtstreit will, so soll sie erstmal den "Gegner" suchen !
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wozu sollte man das tun ?

Z.B. weil man gute Manieren schätzt?
_________________
Grüße,
Abrazo
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