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Verfasst am: 16.07.08, 16:23 Titel: Schüler erhält Zeugnis nicht 2
Und wie sieht die Rechtslage aus, wenn Keiner das Zeugnis holt?
Muß das Zeugnis durch die Schule zugestellt werden oder muß der Zeugnisinhaber sein Zeugnis verpflichtend abholen (gezwungenermaßen)? Oder verbleibt es einfach in der Schülerakte?
Ich habe beide Seiten erlebt:
1. Direktor bringt das Zeugnis persönlich vorbei und übergibt es dem Schüler bzw. Erziehungsberechtigten
2. Zeugnis verbleibt bis zur Abholung in der Schule, es gibt keinerlei Aufforderungen.
Lt. BayEUG und GSO werden Zeugnisse "erteilt". Laut RSO wird dass Zeugnis "ausgegeben" oder "ausgehändigt". Damit ist die Abholung Sache des Schülers. Aber in anderen Bundesländern können andere Regelungen als hier in Bayern gelten. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
das ist nachvollziehbar.aber ab wann fängt die Widerspruchsfrist an zu laufen? ab dem tag, wo der schüler das zeugnis tatsächlich abholt? oder ab dem tag, wo die schule ihn dazu einläd? (zeugnisausgabe/letzter schultag)
Ich musste meinen Gesellenbrief abholen weil ich und meine Kollegen nicht zur Entlassfeier gekommen sind.
Es wurde gesagt das grundsätzliche keine Zeugnisse versendet werden.
Der Meisterbrief z.B. per Post versendet wenn man nicht anwesend sein kann bei der Feier.
Zitat:
aber ab wann fängt die Widerspruchsfrist an zu laufen? ab dem tag, wo der schüler das zeugnis tatsächlich abholt? oder ab dem tag, wo die schule ihn dazu einläd? (zeugnisausgabe/letzter schultag)
Ist damit gemeint wenn eine Note nicht stimmt?
Sobald man das Zeugnis in den Händen hält sollte man die Noten kontrollieren und gleich Einspruch erheben. Das zeugnis wird umgehend korrigiert. ( war bei mir mal der Fall).
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