Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schüler erhält Zeugnis nicht 2
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schüler erhält Zeugnis nicht 2

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
eloxon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 16:23    Titel: Schüler erhält Zeugnis nicht 2 Antworten mit Zitat

Und wie sieht die Rechtslage aus, wenn Keiner das Zeugnis holt?
Muß das Zeugnis durch die Schule zugestellt werden oder muß der Zeugnisinhaber sein Zeugnis verpflichtend abholen (gezwungenermaßen)? Oder verbleibt es einfach in der Schülerakte?

Ich habe beide Seiten erlebt:
1. Direktor bringt das Zeugnis persönlich vorbei und übergibt es dem Schüler bzw. Erziehungsberechtigten
2. Zeugnis verbleibt bis zur Abholung in der Schule, es gibt keinerlei Aufforderungen.
Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Lt. BayEUG und GSO werden Zeugnisse "erteilt". Laut RSO wird dass Zeugnis "ausgegeben" oder "ausgehändigt". Damit ist die Abholung Sache des Schülers. Aber in anderen Bundesländern können andere Regelungen als hier in Bayern gelten.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jimbolino
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Damit ist die Abholung Sache des Schülers.


das ist nachvollziehbar.aber ab wann fängt die Widerspruchsfrist an zu laufen? ab dem tag, wo der schüler das zeugnis tatsächlich abholt? oder ab dem tag, wo die schule ihn dazu einläd? (zeugnisausgabe/letzter schultag)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Um welches Bundesland geht es denn?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jimbolino
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Um welches Bundesland geht es denn?


es geht um ein zeugnis in nrw.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dangermouse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich musste meinen Gesellenbrief abholen weil ich und meine Kollegen nicht zur Entlassfeier gekommen sind.
Es wurde gesagt das grundsätzliche keine Zeugnisse versendet werden.
Der Meisterbrief z.B. per Post versendet wenn man nicht anwesend sein kann bei der Feier.

Zitat:
aber ab wann fängt die Widerspruchsfrist an zu laufen? ab dem tag, wo der schüler das zeugnis tatsächlich abholt? oder ab dem tag, wo die schule ihn dazu einläd? (zeugnisausgabe/letzter schultag)


Ist damit gemeint wenn eine Note nicht stimmt?
Sobald man das Zeugnis in den Händen hält sollte man die Noten kontrollieren und gleich Einspruch erheben. Das zeugnis wird umgehend korrigiert. ( war bei mir mal der Fall).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.