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gerinselhanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 16.07.08, 18:28 Titel: Hausdurchsuchung - verzichtserklärung unterschreiben? |
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Guten Tag,
am 28.10.2007 wurden via Internet Chemikalien bestellt, welche zum Teil unter das Grundstoffüberwachungsgesetz fallen. Am 09.07.08 wurde durch richterlichen Beschluss Hausdurchsuchung durchgeführt. Die 9 Polizisten haber weder geklopft noch geklingelt sondern hielten dem im Durchsuchungsbeschluss genannten schlafenden und dessen Partnerin kurzerhand den Revolver vor die Nase. Es ist noch immer unklar wie sie sich den Zugang verschafft haben. Die gesuchten Chemikalien wurden unmittelbar nachdem klar war worum es ging Originalverpackt ausgehändigt. Anstandslos fuhren sowohl der Beschuldigte, als auch der Zeuge mit auf die Polizeidienststelle zur Vernehmung. Währeddessen wurden vor Ort weitere Räume durchsucht und die noch als Hauptwohnsitz gemeldete Wohnung der Eltern im zehn Kilometer entfernten Ort. Bei den Eltern wurde nichts gemacht, die Beamten haben sich dort nur davon überzeugt daß der Beschuldigte dort wirklich nicht mehr wohnt. In der anderen Wohnung wurde parallell zur Vernehmung weiter duchsucht und viele weitere Dinge beschlagnahmt. Darunter ein Computer, eine externe Festplatte, 12 USB Sticks, vier Handys diverse "Drogenutensilien" aber keine BTM Drogen. Die Tür eines Spiegelschranks war zerbrochen. All dies wurde erst nach rückkehr von der Vernehmung bemerkt. Der Beschuldigte unterschrieb noch auf der Wache das Durchsungsprotokoll.
Nun soll der Beschuldigte eine Verichtserklärung für die Chemikalien unterschreiben und dadurch den Rechner und das Handy des Zeugen angeblich schneller wiedererhalten. Ist es ratsam den verzicht zu unterschreiben? Wird die Polizei versuchen den Verzicht auf alle beschlagahmten Sachen zu erzwingen oder wird es sich dabei wirklich nur um die ursprünglich gesuchten Chemikalien handeln? Würde ein Antrag auf Schadensersatz für den Spiegel die Sache für den Beschuldigten verschlimmern? Mit welchen Folgen ist zu rechnen? Verstoss gegen das GüG oder schlimmer? |
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gerinselhanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 17.07.08, 19:36 Titel: |
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Hallo?
Hab ich irgendwas falsch formuliert? Hab mich doch an die Forenregeln gehalten.
Oder fehlen irgendwelche angaben? Bitte antwortet doch jemand?!
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.07.08, 22:08 Titel: |
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Zitat: | Darunter ein Computer, eine externe Festplatte, 12 USB Sticks, vier Handys diverse "Drogenutensilien" aber keine BTM Drogen. |
BtMG.
Offenbar ging die Polizei davon aus, dass es sich bei den gefundenen Chemikalien um solche handelt, die als Grundstoff zur Herstellung illegaler Drogen geeignet sind. _________________ Grüße,
Abrazo |
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gerinselhanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 18.07.08, 09:14 Titel: |
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ja genau. so wurde es gesagt. Aber im Grunde ist das doch kein verstoss gegen das btmg oder? Zumal die Firma jene Chemikalien nicht einfach so hätte verkaufen dürfen. Also eigentlich nur an personen die berechtigt sind chemikalien die dem GüG unterliegen hätte verkauft werden dürfen. |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 18.07.08, 12:08 Titel: |
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BtMG § 1:
Zitat: | (2) 1Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies
1. nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise eines Stoffes, vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit,
2. wegen der Möglichkeit, aus einem Stoff oder unter Verwendung eines Stoffes Betäubungsmittel herstellen zu können, oder
3. zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln oder anderen Stoffen oder Zubereitungen wegen des Ausmaßes der mißbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit
erforderlich ist. |
Wenn zumindest ein Teil dieser Chemikalien, wie Du schon sagtest, unter das Grundstoffüberwachungsgesetz fallen und dazu noch "Drogenutensilien" gefunden wurden, dann sieht das schwer nach Verstoß gegen das BtMG aus.
Kannst Du denn einen vernünftigen und plausiblen Grund dafür angeben, wozu Du diese Stoffe brauchst, wenn nicht, um damit Drogen herzustellen? _________________ Grüße,
Abrazo |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 18.07.08, 22:14 Titel: |
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Gings etwa hierum? Dann sofort Anwalt nehmen und den Durchsuchungsbeschluss anfechten. |
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gerinselhanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 18.07.08, 22:55 Titel: |
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Ja genau darum ging´s. ich war aber schon zur vernehmung. Soll ich trotzdem noch n anwalt nehmen? was wird der erreichen können?
Also soll ich diese verzichtserklärung wohl doch nicht unterschreiben? |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 18.07.08, 23:59 Titel: |
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He, he, he!
Halt Stop!
Wenn das stimmt, dann ist da eine juristische Ohrfeige fällig, die sich gewaschen hat!
Sowas kann aber nur ein Anwalt machen.
Geh mal hin, aber nimm die Kopie vom Blog mit, der weiß vielleicht noch nichts davon. _________________ Grüße,
Abrazo |
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gerinselhanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 19.07.08, 08:30 Titel: |
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Was, echt? Wieso ist da ne juristische Ohrfeige fällig? So ein Anwalt verlangt ganz schön was ...
Aber wenn jemand denkt, daß ich ne chance hab, versuch ich´s natürlich. Schon allein um all jene zu beruhigen, die schon mal was übers netz bestellt haben und bei denen das LKA noch nicht einmaschiert ist  |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 19.07.08, 09:49 Titel: |
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Gemäß Artikel 13 Grundgesetz ist die Wohnung unverletzlich. Das ist ein Grundrecht, und der Staat ist im Grundgesetz verpflichtet, die Grundrechte zu schützen.
Eine Hausdurchsuchung ist also eine Grundrechtsverletzung, für die es wichtige Gründe geben muss, wenn dadurch Rechtsgüter geschützt werden sollen, die schwerer wiegen als das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Zu entscheiden hat das ein Richter.
Offenbar nicht nur ich halte es für höchst zweifelhaft, wenn man einfach die Kundenkartei eines Internethandels nimmt, für jeden der dort genannten Kunden einen quasi per Copy & Paste erstellten Durchsuchungsbeschluss ausfertigt und diesen Leuten dann einen Polizeisturmtrupp ins Haus schickt.
Denn es ist zwar anzunehmen, dass unter den Kunden paar Leute sind, die mit den Substanzen tatsächlich Drogen im Heimlabor herstellen wollen, doch das kann man eben nicht pauschal annehmen. Denn ich gehe davon aus, dass man mit den Substanzen auch etwas anderes machen kann, etwas, das vollkommen harmlos und legal ist, und wenn man damit nur Sohnemanns Chemiebaukasten auffüllen will. Deren Wohnung zu durchsuchen, nur aufgrund ihrer Bestellung, ist jedoch m.E. nicht zu rechtfertigen. _________________ Grüße,
Abrazo |
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gerinselhanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 21.07.08, 06:41 Titel: |
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Okay, danke erstmal. Ich werde die Tage zum Anwalt gehen. Einen, der auf OWI spezialisiert ist oder eher BtmG? |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 21.07.08, 08:20 Titel: |
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Ganz normaler Strafrechtler. Ich denke, jeder von denen müsste heutzutage auf BtMG spezialisiert sein. _________________ Grüße,
Abrazo |
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gerinselhanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 21.07.08, 20:48 Titel: |
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Vielen lieben dank einstweilen. Ich werde bericht erstatten sobald ich dort war. |
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gerinselhanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 11.09.08, 08:47 Titel: |
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Der Anwalt hat nun Akteneinsicht angefordert. Auf sein Anraten hin wurde auch die Verzichtserklärung unterschrieben. Wie´s weitergeht wird natürlich auch berichtet wenns denn soweit ist. |
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