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jubel12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2008 Beiträge: 21
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Verfasst am: 30.07.08, 14:06 Titel: Straßenverkehrsordnung SCHWEiZ |
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Ich war letzte Woche in der Schweiz im Urlaub.
Überall im Ort standen Halteverbotsschilder.
Nach einiger Suche fanden wir eine Straße, in der kein Schild stand. Ein vorbeifahrender Taxifahrer meinte, dass man hier parken darf, wenn das Auto nicht auf dem Gehweg stehen würde.
2 Tage später war das Auto abgeschleppt, da sich angeblich Anwohner und Busfahrer beschwert hatten.
Ist dies rechtens.
Der Polizist meinte, dass man in der Schweiz immer 2 Autos an der Straße vorbeikommen müssten.
Bei mir war dies aber nur etwas mehr als 1 Auto.
Ich finde das Ganze willkürlich, immerhin stand dort kein Verbotsschild un in Deutschland dürfte man dann z.B. parken.
Zudem ist auf meiner Motorhaube ein Kratzer.
Kann ich da etwas machen?
Danke |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 30.07.08, 15:19 Titel: |
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Wenn es hier jemanden gibt, der sich im Schweizer Verkehrsrecht auskennt, bekommen Sie vielleicht eine Antwort
| jubel12 hat folgendes geschrieben:: | | Der Polizist meinte, dass man in der Schweiz immer 2 Autos an der Straße vorbeikommen müssten. |
Dann würde ich erstmal davon ausgehen, dass das so ist.
| jubel12 hat folgendes geschrieben:: | | Bei mir war dies aber nur etwas mehr als 1 Auto. |
Wenn vorherige Aussage zutrifft, wäre das dann zu wenig.
| jubel12 hat folgendes geschrieben:: | | Ich finde das Ganze willkürlich, immerhin stand dort kein Verbotsschild un in Deutschland dürfte man dann z.B. parken. |
In der Schweiz evtl. aber nicht.
Es macht sich eigentlich immer gut und schont das Portemonnaie wenn man sich, bevor man mit dem Auto ins Ausland fährt, mit den dort von unserer Straßenverkehrsordnung abweichenden Regeln vertraut macht  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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jubel12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2008 Beiträge: 21
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Verfasst am: 30.07.08, 15:25 Titel: |
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Also diese Antworten waren ja total unnötig...ein bischen kalr denken kann ich selbst.
merci |
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jubel12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2008 Beiträge: 21
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Verfasst am: 30.07.08, 16:06 Titel: |
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ich hoffe zumindest, dass sich einer auskennt, da ich kein schweizer Forum gefunden habe.
Die vorherigen Antworten waren banal und unnötig.
Das mit dem Schaden muss ich nochmals anchprüfen, wobei es sein könnte, dass es eben nicht aufgenommen wurde. |
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jubel12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2008 Beiträge: 21
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Verfasst am: 30.07.08, 16:23 Titel: |
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Nein, wäre nicht unmöglich, da die Polizisten ein Foto des Autos gemacht haben.
Ist dort der Schaden nicht drauf, waren sie es. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 30.07.08, 17:03 Titel: |
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| jubel12 hat folgendes geschrieben:: | | Also diese Antworten waren ja total unnötig... | Nö.
| flipmow hat folgendes geschrieben:: | | Ich will die Möglichkeit zwar nicht ausschliessen, aber glauben sie, dass in einem Forum, in dem deutsches Recht behandelt wird, auch ein Verkehrsrechtsspezialist für die Schweiz sein Unwesen treibt? | Wenn überhaupt, im Verkehrsrecht - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Jens L FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 30.07.08, 20:26 Titel: |
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Ich kenn mich mit dem schweizerischen Verkehrsrecht zwar auch nicht aus, aber vielleicht hilt folgender Link zu einem schweizer Verkehrsrechtsforum
http://hallo-schweiz.ch/forum/viewforum.php?f=14
Sorry, mehr kann ich nicht anbieten _________________
| Cicero hat folgendes geschrieben:: | | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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Oberlehrer Lempel FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1454
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Verfasst am: 31.07.08, 10:31 Titel: |
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Hallo,
dazu aus der schweizerischen "Verkehrsregelnverordnung":
| Zitat: | Art. 19 Parkieren im allgemeinen
(Art. 37 Abs. 2 SVG)
1 Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
2 Das Parkieren ist untersagt:
a. wo das Halten verboten ist;
b. auf Hauptstrassen ausserorts;
c. auf Hauptstrassen innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe; |
Mit "Kreuzen" meinen die Schweizer das Aneinandervorbeifahren zweier Fahrzeuge im Begegnungsverkehr. Auf Hauptstraßen darf also nur dann geparkt werden, wenn neben dem parkenden Auto noch soviel Straßenraum verbleibt, dass dort noch zwei weitere "Motorwagen" (zweispurige Kraftfahrzeuge jeglicher Art) aneinander vorbeifahren können. Etwas mehr als ein Motorwagen ist dann leider zu wenig.
Das Ganze gilt aber ausschließlich auf innerörtlichen Hauptstraßen. War es eine solche?
Zu den Kratzern: Wenn Sie jemandem nachweisen können, dass er den Schaden tatsächlich verursacht hat, dann werden Sie sicher auch in der Schweiz Schadensersatz verlangen können.
gez. Lempel |
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jubel12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2008 Beiträge: 21
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Verfasst am: 31.07.08, 14:18 Titel: |
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Danke.
Angeblich eine Straße durch die Busse fahren.
In der mitte nicht einmal eine weiße Fahrbahnmarkierung.
Die Frage wäre nun wie man eine Hauptstraße definiert. |
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mythbuster08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2008 Beiträge: 202
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Verfasst am: 31.07.08, 14:26 Titel: |
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Aus Wiki:
| Zitat: |
Hauptstrassen sind vortrittsberechtigte Strassen. Die Beschilderung (Richtungsweiser, Ortstafeln) der Hauptstrassen erfolgt auf blauem Hintergrund. Dagegen sind Fahrer auf Nebenstrassen nicht vortrittsberechtigt; die Beschilderung der Nebenstrassen erfolgt auf weissem Hintergrund.
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Liste aller Hauptstrassen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_272/app2.html |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 31.07.08, 14:28 Titel: |
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| jubel12 hat folgendes geschrieben:: | | Die Frage wäre nun wie man eine Hauptstraße definiert. |
"Hauptstrassen sind nicht-richtungsgetrennte Durchgangsstrassen in der Schweiz." --> www.woxikon.de/wort/Hauptstra%C3%9Fe.php _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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jubel12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2008 Beiträge: 21
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Verfasst am: 03.08.08, 14:14 Titel: |
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| mythbuster08 hat folgendes geschrieben:: | Aus Wiki:
| Zitat: |
Hauptstrassen sind vortrittsberechtigte Strassen. Die Beschilderung (Richtungsweiser, Ortstafeln) der Hauptstrassen erfolgt auf blauem Hintergrund. Dagegen sind Fahrer auf Nebenstrassen nicht vortrittsberechtigt; die Beschilderung der Nebenstrassen erfolgt auf weissem Hintergrund.
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Liste aller Hauptstrassen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_272/app2.html |
Bin gerade wieder dort und will morgen nochmals zur Polizei gehen.
Die Straße steht nicht auf der Liste.
Sie hat wie geschrieben nicht einmal Fahrbahnmarkierungen, so dass ich denke, dass es keine Hauptstraße sein kann. |
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jubel12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2008 Beiträge: 21
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Verfasst am: 04.08.08, 14:49 Titel: |
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Folgende Antwort erhielt ich auf eine Emailanfrage:
"Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom...betreffend die Kennzeichnung von Hauptstrassen in der Schweiz. Die Anfrage wurde durch die Bundeskanzlei an uns weitergeleitet. Wir können Ihnen dazu die folgende Antwort geben:
Die Kennzeichnung von Hauptstrassen erfolgt mittels Signalen und nicht durch Fahrbahnmarkierungen. Die Signale sind massgebend. Die Rechtsgrundlage dafür ist in den Artikeln 37 und 38 der Signalisationsverordnung (SSV) enthalten. Diese Bestimmungen sehen vor:
Art. 37 Hauptstrasse
1 Das Signal «Hauptstrasse» (3.03) kennzeichnet Strassen mit Vortritt und zeigt dem Führer an, dass auf den folgenden Verzweigungen der gesetzliche Rechtsvortritt (Art. 36 Abs. 2 SVG) aufgehoben ist. Auf solchen Strassen gelten die besonderen Verkehrsregeln für Hauptstrassen (z.B. Art. 19 VRV1 <> ).
2 Das Signal «Hauptstrasse» steht bei deren Beginn und wird innerorts kurz vor, ausserorts kurz nach der Verzweigung wiederholt. Es kann bei unbedeutenden Verzweigungen fehlen.2 <>
3 Für die Kennzeichnung von Hauptstrassen, welche die Richtung ändern, gilt Artikel 65 Absatz 1.
4 Nationalstrassen, die baulich weder Autobahnen noch Autostrassen sind, werden als Hauptstrassen gekennzeichnet.
Art. 38 Ende der Hauptstrasse
1 Das Signal «Ende der Hauptstrasse» (3.04) zeigt an, dass der Vortritt aufgehoben ist und bei Verzweigungen wiederum der gesetzliche Rechtsvortritt (Art. 36 Abs. 2 SVG) gilt.
2 Das Signal «Ende der Hauptstrasse» steht am rechten, auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung in der Regel am rechten und linken Fahrbahnrand kurz vor der Verzweigung. Es wird zusätzlich als Vorsignal mit «Distanztafel» (5.01) aufgestellt, ausserorts 150-250 m, innerorts etwa 50 m vor der Verzweigung
Für die Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen sind die Kantone zuständig. Wir hoffen, dass Ihnen diese Hinweise dienlich sein werden.
"
D.h.für mich, dass ich auf keiner Hauptstraße war, wenn es dort dieses Signal NICHT gibt, oder?
Fahre jetzt nochmals ur Polizei...berichte dann. |
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mythbuster08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2008 Beiträge: 202
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Verfasst am: 04.08.08, 16:51 Titel: |
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| Zitat: |
D.h.für mich, dass ich auf keiner Hauptstraße war, wenn es dort dieses Signal NICHT gibt, oder?
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Das Schweizer 3.03 hat eine frapierende Ähnlichkeit mit unserem "306"er -> Vorfahrtstrasse.
Wenn du dich also auf einer solchen befandest (ggfs daran zu erkennen, dass "Vorfahrt gewähren" regelmäßig fehlt), könnte das mit den 2 Fahrzeugbreiten ja hinkommen. |
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jubel12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2008 Beiträge: 21
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Verfasst am: 07.08.08, 13:59 Titel: |
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Da der polizist nie da war, habe ich ihn per Mail angeschrieben.
Er scheint Angst zu bekommen, denn nun beruft er sich auf Parken in Engpässen, von dem jedoch keine Rede war bzw. dessen § nie gezigt wurde.
Morgen gehe ich zum Anwalt.
Er will das ganze nun Felnsburg melden.
Warum verstehe ich zwar nicht...ist aber seine Sache und ich sehe dem ganzen gelassen entgegen.
An seiner Reaktion merkte man genau, dass er weiß im Unrecht zu sein. |
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