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Straßenverkehrsordnung SCHWEiZ
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jubel12
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 14:06    Titel: Straßenverkehrsordnung SCHWEiZ Antworten mit Zitat

Ich war letzte Woche in der Schweiz im Urlaub.

Überall im Ort standen Halteverbotsschilder.
Nach einiger Suche fanden wir eine Straße, in der kein Schild stand. Ein vorbeifahrender Taxifahrer meinte, dass man hier parken darf, wenn das Auto nicht auf dem Gehweg stehen würde.

2 Tage später war das Auto abgeschleppt, da sich angeblich Anwohner und Busfahrer beschwert hatten.

Ist dies rechtens.
Der Polizist meinte, dass man in der Schweiz immer 2 Autos an der Straße vorbeikommen müssten.
Bei mir war dies aber nur etwas mehr als 1 Auto.

Ich finde das Ganze willkürlich, immerhin stand dort kein Verbotsschild un in Deutschland dürfte man dann z.B. parken.

Zudem ist auf meiner Motorhaube ein Kratzer.
Kann ich da etwas machen?

Danke
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es hier jemanden gibt, der sich im Schweizer Verkehrsrecht auskennt, bekommen Sie vielleicht eine Antwort Geschockt

jubel12 hat folgendes geschrieben::
Der Polizist meinte, dass man in der Schweiz immer 2 Autos an der Straße vorbeikommen müssten.

Dann würde ich erstmal davon ausgehen, dass das so ist.

jubel12 hat folgendes geschrieben::
Bei mir war dies aber nur etwas mehr als 1 Auto.

Wenn vorherige Aussage zutrifft, wäre das dann zu wenig.

jubel12 hat folgendes geschrieben::
Ich finde das Ganze willkürlich, immerhin stand dort kein Verbotsschild un in Deutschland dürfte man dann z.B. parken.

In der Schweiz evtl. aber nicht.

Es macht sich eigentlich immer gut und schont das Portemonnaie wenn man sich, bevor man mit dem Auto ins Ausland fährt, mit den dort von unserer Straßenverkehrsordnung abweichenden Regeln vertraut macht Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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jubel12
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also diese Antworten waren ja total unnötig...ein bischen kalr denken kann ich selbst.

merci
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jubel12
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

ich hoffe zumindest, dass sich einer auskennt, da ich kein schweizer Forum gefunden habe.

Die vorherigen Antworten waren banal und unnötig.

Das mit dem Schaden muss ich nochmals anchprüfen, wobei es sein könnte, dass es eben nicht aufgenommen wurde.
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jubel12
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wäre nicht unmöglich, da die Polizisten ein Foto des Autos gemacht haben.

Ist dort der Schaden nicht drauf, waren sie es.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

jubel12 hat folgendes geschrieben::
Also diese Antworten waren ja total unnötig...
Nö.

flipmow hat folgendes geschrieben::
Ich will die Möglichkeit zwar nicht ausschliessen, aber glauben sie, dass in einem Forum, in dem deutsches Recht behandelt wird, auch ein Verkehrsrechtsspezialist für die Schweiz sein Unwesen treibt?
Wenn überhaupt, im Verkehrsrecht - verschiebibert.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenn mich mit dem schweizerischen Verkehrsrecht zwar auch nicht aus, aber vielleicht hilt folgender Link zu einem schweizer Verkehrsrechtsforum

http://hallo-schweiz.ch/forum/viewforum.php?f=14

Sorry, mehr kann ich nicht anbieten
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
dazu aus der schweizerischen "Verkehrsregelnverordnung":
Zitat:
Art. 19 Parkieren im allgemeinen
(Art. 37 Abs. 2 SVG)

1 Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.

2 Das Parkieren ist untersagt:
a. wo das Halten verboten ist;
b. auf Hauptstrassen ausserorts;
c. auf Hauptstrassen innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe;

Mit "Kreuzen" meinen die Schweizer das Aneinandervorbeifahren zweier Fahrzeuge im Begegnungsverkehr. Auf Hauptstraßen darf also nur dann geparkt werden, wenn neben dem parkenden Auto noch soviel Straßenraum verbleibt, dass dort noch zwei weitere "Motorwagen" (zweispurige Kraftfahrzeuge jeglicher Art) aneinander vorbeifahren können. Etwas mehr als ein Motorwagen ist dann leider zu wenig.

Das Ganze gilt aber ausschließlich auf innerörtlichen Hauptstraßen. War es eine solche?

Zu den Kratzern: Wenn Sie jemandem nachweisen können, dass er den Schaden tatsächlich verursacht hat, dann werden Sie sicher auch in der Schweiz Schadensersatz verlangen können.

gez. Lempel
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jubel12
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.

Angeblich eine Straße durch die Busse fahren.
In der mitte nicht einmal eine weiße Fahrbahnmarkierung.

Die Frage wäre nun wie man eine Hauptstraße definiert.
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mythbuster08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Aus Wiki:
Zitat:

Hauptstrassen sind vortrittsberechtigte Strassen. Die Beschilderung (Richtungsweiser, Ortstafeln) der Hauptstrassen erfolgt auf blauem Hintergrund. Dagegen sind Fahrer auf Nebenstrassen nicht vortrittsberechtigt; die Beschilderung der Nebenstrassen erfolgt auf weissem Hintergrund.


Liste aller Hauptstrassen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_272/app2.html
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

jubel12 hat folgendes geschrieben::
Die Frage wäre nun wie man eine Hauptstraße definiert.


"Hauptstrassen sind nicht-richtungsgetrennte Durchgangsstrassen in der Schweiz." --> www.woxikon.de/wort/Hauptstra%C3%9Fe.php
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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jubel12
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Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

mythbuster08 hat folgendes geschrieben::
Aus Wiki:
Zitat:

Hauptstrassen sind vortrittsberechtigte Strassen. Die Beschilderung (Richtungsweiser, Ortstafeln) der Hauptstrassen erfolgt auf blauem Hintergrund. Dagegen sind Fahrer auf Nebenstrassen nicht vortrittsberechtigt; die Beschilderung der Nebenstrassen erfolgt auf weissem Hintergrund.


Liste aller Hauptstrassen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_272/app2.html


Bin gerade wieder dort und will morgen nochmals zur Polizei gehen.

Die Straße steht nicht auf der Liste.
Sie hat wie geschrieben nicht einmal Fahrbahnmarkierungen, so dass ich denke, dass es keine Hauptstraße sein kann.
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jubel12
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Folgende Antwort erhielt ich auf eine Emailanfrage:

"Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom...betreffend die Kennzeichnung von Hauptstrassen in der Schweiz. Die Anfrage wurde durch die Bundeskanzlei an uns weitergeleitet. Wir können Ihnen dazu die folgende Antwort geben:

Die Kennzeichnung von Hauptstrassen erfolgt mittels Signalen und nicht durch Fahrbahnmarkierungen. Die Signale sind massgebend. Die Rechtsgrundlage dafür ist in den Artikeln 37 und 38 der Signalisationsverordnung (SSV) enthalten. Diese Bestimmungen sehen vor:

Art. 37 Hauptstrasse
1 Das Signal «Hauptstrasse» (3.03) kennzeichnet Strassen mit Vortritt und zeigt dem Führer an, dass auf den folgenden Verzweigungen der gesetzliche Rechtsvortritt (Art. 36 Abs. 2 SVG) aufgehoben ist. Auf solchen Strassen gelten die besonderen Verkehrsregeln für Hauptstrassen (z.B. Art. 19 VRV1 <> ).
2 Das Signal «Hauptstrasse» steht bei deren Beginn und wird innerorts kurz vor, ausserorts kurz nach der Verzweigung wiederholt. Es kann bei unbedeutenden Verzweigungen fehlen.2 <>
3 Für die Kennzeichnung von Hauptstrassen, welche die Richtung ändern, gilt Artikel 65 Absatz 1.
4 Nationalstrassen, die baulich weder Autobahnen noch Autostrassen sind, werden als Hauptstrassen gekennzeichnet.

Art. 38 Ende der Hauptstrasse
1 Das Signal «Ende der Hauptstrasse» (3.04) zeigt an, dass der Vortritt aufgehoben ist und bei Verzweigungen wiederum der gesetzliche Rechtsvortritt (Art. 36 Abs. 2 SVG) gilt.
2 Das Signal «Ende der Hauptstrasse» steht am rechten, auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung in der Regel am rechten und linken Fahrbahnrand kurz vor der Verzweigung. Es wird zusätzlich als Vorsignal mit «Distanztafel» (5.01) aufgestellt, ausserorts 150-250 m, innerorts etwa 50 m vor der Verzweigung

Für die Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen sind die Kantone zuständig. Wir hoffen, dass Ihnen diese Hinweise dienlich sein werden.
"

D.h.für mich, dass ich auf keiner Hauptstraße war, wenn es dort dieses Signal NICHT gibt, oder?
Fahre jetzt nochmals ur Polizei...berichte dann.
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mythbuster08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

D.h.für mich, dass ich auf keiner Hauptstraße war, wenn es dort dieses Signal NICHT gibt, oder?

Das Schweizer 3.03 hat eine frapierende Ähnlichkeit mit unserem "306"er -> Vorfahrtstrasse.
Wenn du dich also auf einer solchen befandest (ggfs daran zu erkennen, dass "Vorfahrt gewähren" regelmäßig fehlt), könnte das mit den 2 Fahrzeugbreiten ja hinkommen.
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jubel12
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Da der polizist nie da war, habe ich ihn per Mail angeschrieben.

Er scheint Angst zu bekommen, denn nun beruft er sich auf Parken in Engpässen, von dem jedoch keine Rede war bzw. dessen § nie gezigt wurde.

Morgen gehe ich zum Anwalt.
Er will das ganze nun Felnsburg melden.
Warum verstehe ich zwar nicht...ist aber seine Sache und ich sehe dem ganzen gelassen entgegen.
An seiner Reaktion merkte man genau, dass er weiß im Unrecht zu sein.
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