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Nachbarn terroisieren Nachbarin

 
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ratsuchender63
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 17:52    Titel: Nachbarn terroisieren Nachbarin Antworten mit Zitat

Guten Tag, ich wohne in einer Reihenhaussiedlung mit vier Parteien. Seit Jahren wird eine Nachbarin von einer Partei terrorisiert. Das geht von Beileidungen und Morddrohungen bis hin zur Nötigung in dem die Garagenausfahrt absichtlich blockiert wird. Die Nachbarin ist mitlerweile so eingeschüchtert dass sie nicht bereit ist gegen ihre Peiniger vorzugehen. Nun habe ich mir überlegt bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Ist das überhaupt möglich? Wie ist die Rechtslage?
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist möglich. Anzeige erstatten kann jeder, auch "Unbeteiligte". Wenden Sie sich einfach an das nächste Polizeirevier.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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mightymike1978
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 59
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Mit ihrer Aussage allein helfen Sie der Nachbarin jedoch noch nicht unbedingt.

Schreiben Sie bisherige Fälle sofort auf! Das menschliche Vergessen ist (leider) unermesslich groß. Erzählen Sie einer Person Ihres Vertrauens einen der vergangenen Vorfälle (oder mehrere) und schreiben Sie ihre Erinnerungen unbedingt nieder!!!
Durch die Fragen der Vertrauensperson fallen einem häufig noch Dinge ein, auf die man selber - ohne die Nachfrage - nicht mehr kommen würde. Dies hilft Ihnen gegebenenfalls eine bessere Aussage bei der Polizei zu machen.

Gut wäre es auch, wenn Sie jeden kommenden Fall von Terrorisierung ihrer Nachbarin von seiten der Nachbarn irgendwie festhalten würden.

Gute Beweismittel:
Videokamera, Digitalkamera, Polaroid, oder Aktennotizen anlegen.

Ich finde es gut, dass Sie die Zivilcourage haben, diese Dinge anzuzeigen.

Bei der Polizei sollten Sie ruhig ein wenig resoluter auftreten und sich nicht abwimmeln lassen.

Gegebenfalls weisen Sie daraufhin, dass das absichtliche Zustellen eine Nötigung ist und eine solche ein Offizialdelikt darstellt und deshalb "von Amts wegen" ermittelt werden muss.

Beste Grüße

Michael

p.s.:
Bitte nicht Gespräche per MP3-Player/Tonbandgerät mitschneiden, die nicht in der Öffentlichkeit stattfinden, sonst machen Sie sich selber strafbar! Winken
_________________
"nullum crimen, sine Kiemen"
Zitat eines Raubfischs vor Gericht
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