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vorsätzlicher oder fahrlässige gefährdung des Straßenverk. ?

 
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hans11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 08:47    Titel: vorsätzlicher oder fahrlässige gefährdung des Straßenverk. ? Antworten mit Zitat

hallo,
ich habe vor 2 wochen großen mist gebaut und mich betrunken hinters steuer gesetzt.
als ich und eine kollege von der party nach hause gefahren sind, habe ich in in einer kurve die kontrolle verlohren und bin in eine graben gefahren.
zum glück ist weder mir noch meinem kumpel etwas pasiert, der wagen jedoch hat einen totalschaden.

der pustwert ergab ca. 1,5 promille.. der BAK liegt bei 1.8 promille (ob direkt ermittelt oder hochgrechnet weiss ich nicht).

der vowurf lautet "gefährdung des straßenverkehrs" (§315c).

was mich jetzt sehr interesiert, ist die tatsache ob mir jetzt fahrlässige oder vorsätzliche trunkenheit am steuer vorgeworten und vor allem auch nachgewiesen wird.

denn wenn ich mit vorsätzlicher trunkenheit am steuer verurteil werde übernimmt die rechschutz nicht den anwalt.

gruß, hans11


Zuletzt bearbeitet von hans11 am 13.08.08, 09:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es fahrlässige Trunkenheit? Verlegen
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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hans11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

ja gibt es!

http://www.123recht.net/article.asp?a=12791

die für mich wichtige frage ist nun aber, was ist bei dem von mir geschilderten fall zu erwarten?

gruß, hans11
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Danny001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Vorsatz nachzuweisen dürfte sehr schwierig werden. Was gibt es für Beweise, dass man 1,5 Promille im Blut hat und sich denkt "ich denke ich bin nicht mehr in der Lage ein KFZ zu führen, mache es aber trotzdem"

Nachzuweisen ist meiner Meinung nur dann möglich, wenn der Betroffene einer anderen Person gesagt hat, dass er nicht mehr Fahren kann.

Man kann also stark davon ausgehen, dass es auf Fahrlässigkeit hinausläuft.
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hans11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

wird denn mein kollege bei beifahrer im unfallauto war noch hierzu befragt werden?
zu dem zeitpunkt war er selber betrunken und hatte sogar nach eigenen abgaben der polizei gegenüber haschisch konsumiert (jedoch waren diese angaben ohne weiteren konsequenzen für ihn, da er weder einen bluttest noch einen speicheldrogentest gemacht hat).

und nehmen wir den wort-case an, er belastet mich bei einer anhörung, kann dann mein anwalt seine aussage anzweifeln wenn nicht gar verwerfen da er ja betrunken war und noch drogen konsumiert hat?

PS: bisher habe ich alle aussagen bei der polizei verweigert (da ich mich ja nur selber belasten konnte)

PPS: der BAK lag bei 1.8 und nicht bei 1.5 promille

gruß, hans11
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