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HendrikL. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 17.08.08, 14:45 Titel: Maximale Kursgröße, gym. Oberstufe, GK, NRW |
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Hey,
Schüler A ist etwas unzufrieden, weil er der Ansicht ist, dass einer seiner Grundkurse mit 32 Schülern (JGSt. 12 NRW) definitiv zu groß ist, um effektiv lernen zu können.
Gibt es da keine Maximalgröße?
Vielen Dank. |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 17.08.08, 23:01 Titel: |
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Vermutlich schon. Bei uns (NRW, späte 70-er Jahre) wurden Kurse ab 34 Schülern geteilt. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Hogwarts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 899 Wohnort: Lummerland
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Verfasst am: 18.08.08, 05:50 Titel: |
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Hallo mitternacht,
unsere Klassenstärke war in den siebzigern 36 Schülerinnen und Schüler. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet. |
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HendrikL. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 18.08.08, 06:17 Titel: |
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Nungut, mir geht es primär um 2008
Werde heute Mittag mal beim Bildungsministerium anrufen und dann berichten. |
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heini12 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 18.08.08, 09:54 Titel: |
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Hallo,
wie sieht es denn mit der Kursgröße bei Realschulen in NRW aus?
Kennt jemand da die Rechtsvorschriften?
mfg
Heini |
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HendrikL. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 18.08.08, 13:51 Titel: |
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Also es ist so:
Es gibt eine Norm Größe von 19,5 Schülern pro Kurs. Weniger düren es in der Gym. Oberstufe in NRW nicht sein.
Wenn wir also unseren 33er Kurs teilen würden, wären wir weniger als 19,5 - daher nicht zulässig.
Eine Maximalgröße gibt es nicht. |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 18.08.08, 18:53 Titel: |
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Hallo Hendrik,
Zitat: | Es gibt eine Norm Größe von 19,5 Schülern pro Kurs. Weniger düren es in der Gym. Oberstufe in NRW nicht sein. | Das ist der "Klassenfrequenzrichtwert". Imposantes Wort für die Tatsache, dass der Durchschnitt aus den Kursgrößen aller Kurse von Klasse 11-13 diesen Wert nicht unterschreiten soll.
Was mit einzelnen Kursen geschieht, scheint im Entscheidungsspielraum des Schulleiters zu liegen.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Dienstrecht/Pflichtstunden.pdf
http://www.termine.nepomucenum.de/2005/03/VOSchFG.pdf
Selbst in letzterer Quelle wird die missverständliche Formulierung "eine Klasse soll den Klassenfrequenzrichtwert nicht unterschreiten" benutzt.
Mathe-Grundkurs- und Sprachförder-Grüße
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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HendrikL. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 18.08.08, 18:57 Titel: |
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Da sieht man mal, in was für einem Rechtssystem wir leben.
Schüler und Lehrer, die hier mitlesen, sollten wissen, wie es in einem abiturrelevanten Grundkurs in der 12/13 zugeht, wenn 33 Schüler anwesend sind...
Das es nur eine Grenze gibt, die nicht "unterschritten" werden soll und keine, die "überschritten" werden DARF, ist meiner Meinung nach ein Skandal. Nungut, kein Geld, keine Lehrer, keine Bildung. |
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ChrisR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 18.08.08, 19:24 Titel: |
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vorher waren es noch 32 Schüler
Bei uns wurde mal vom Schulleiter und von Lehrern gesagt, dass es maximal 32 Schüler in einer Klasse sein dürfen, weiß aber natürlich nicht ob es stimmt |
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HendrikL. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 18.08.08, 19:40 Titel: |
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ChrisR hat folgendes geschrieben:: | vorher waren es noch 32 Schüler
Bei uns wurde mal vom Schulleiter und von Lehrern gesagt, dass es maximal 32 Schüler in einer Klasse sein dürfen, weiß aber natürlich nicht ob es stimmt |
32 Schüler und ich =)
Naja, heute Mittag hat man mir gesagt, dass es "anders als in der Sek.1" kein Maximum gibt. In der Sek. 1 NRW könnte es also durchaus 32 sein =) |
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Cortado noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.08.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23.08.08, 11:40 Titel: |
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Die APO-Gost für NRW macht eine klare Aussage zu der Größe der Kurse in der Oberstufe:
Höchstzahl 25 SchülerInnen
Überschreitung um max. 10 % = 28 SchülerInnen.
Mehr ist nicht möglich ohne Zustimmung des unterrichtenden Lehrer oder schriftlicher Dienstanweisung. |
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HendrikL. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 23.08.08, 12:15 Titel: |
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Cortado hat folgendes geschrieben:: | Die APO-Gost für NRW macht eine klare Aussage zu der Größe der Kurse in der Oberstufe:
Höchstzahl 25 SchülerInnen
Überschreitung um max. 10 % = 28 SchülerInnen.
Mehr ist nicht möglich ohne Zustimmung des unterrichtenden Lehrer oder schriftlicher Dienstanweisung. |
Wie kommen Sie zu dieser Erkenntniss? Welcher Paragraph der Apo-Gost soll das regen?
Danke,
Hendrik |
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Cortado noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.08.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23.08.08, 13:28 Titel: |
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In der mir vorliegenden gedruckten Fassung § 6 Erläuterung 8. |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 23.08.08, 14:11 Titel: |
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Hallo,
hier ein Link zur APO-GOST vom 14.6.2007.
Ich finde dort keine Angaben zur Kursgröße. In meinen weiter o.a. Links gibt es keine explizite Maximalgröße für einzelne Kurse, sehr wohl aber Angaben zu Durchschnittszahlen.
Man muss m.E. mit dem Schulleiter reden, warum dieser Kurs so überdurchschnittlich groß ist.
Schöne Grüße
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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HendrikL. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 23.08.08, 16:52 Titel: |
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Cortado hat folgendes geschrieben:: | In der mir vorliegenden gedruckten Fassung § 6 Erläuterung 8. |
Ich habe in selbiger Fassung wie Kurt nichts gefunden, was eine Maximalgröße angeht.
Von wann ist Deine Version und welcher Kommentar? Welche Erläuterung? Danke! |
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