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Verfasst am: 21.08.08, 20:51 Titel: Fehler bei der Kündigung
Nehmen wir mal den folgenden Sachverhalt an:
Eine Privatperson (K) schließt mit einem Unternehmen (U) einen Vertrag (V) über ein Komplettpaket inkl. DSL-Anschluss, Internet-Flat, Telefon-Flat und Movie-Flat. V hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.
4 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kommuniziert K mit U per Mail und kündigt an, V zu kündigen. Daraufhin wird K von U ein Link bereitgestellt, der zu einem Vertragstool führt, über das die Kündigung auf Wunsch von U abgewickelt werden soll. K geht über diesen Link zu dem Tool und meldet sich mit der Kundennummer an. Innerhalb des Vertragstools wird ein Vertrag angezeigt, den K selektiert und kündigt. Von dem Tool wird nun ein Vordruck ausgeworfen, den K unterschrieben an U schickt. U bestätigt diese Kündigung wenige Tage später.
6 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kommuniziert K wieder mit U. Dabei wird K mitgeteilt, dass nicht nur ein Vertrag besteht, sondern zwei Verträge, nämlich einer für den DSL-Anschluss, die Internet-Flat und die Telefon-Flat sowie ein zweiter Vertrag für die Movie-Flat. Gekündigt wurde allerdings nur der Vertrag der (kostenlosen) Movie-Flat. Der DSL-Vertrag wurde laut U nicht gekündigt und kann auch nicht mehr zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden, weil die Kündigungsfrist schon verstrichen ist. K verweist darauf, dass er direkt davor per Mail die Kündigung des DSL-Vertrags angekündigt hatte und dass ihm im Vertragstool des U nur einen Vertrag angezeigt worden war. Zudem teilt K mit, dass ihm die Existenz von mehr als einem Vertrag nicht bewusst war. U verweist trotzdem auf die fehlende fristgerechte Kündigung und verweigert ein Vertragsende mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Dazu die folgenden Fragen:
1.) Wer hat den Fehler im Vertragstool, das nur einen Vertrag angezeigt hat, zu vertreten?
2.) Muss K beweisen, dass der Fehler vorgelegen hat, oder muss U beweisen, dass kein Fehler vorgelegen hat?
3.) Falls K den Fehler zu beweisen hat, er den Beweis aber nicht hat: Wird der fehlende Beweis dadurch geheilt, dass K unmittelbar davor die Kündigung des DSL-Vertrags gegenüber U angekündigt hat?
4.) Hätte K die Vertragsnummern überprüfen müssen, obwohl K zum Zeitpunkt der Kündigung die Existenz von mehr als einem Vertrag nicht bekannt war und K davon ausgehen konnte, dass der angezeigte Vertrag der einzige vorhandene Vertrag ist?
5.) Ausgehend davon, dass der Fehler von U zu vertreten ist: Hat K Anspruch darauf, dass beide Verträge zum Ende der Mindestvertragslaufzeit beendet sind?
Auf Ihre Fragen kommt es meines Erachtens nicht an, sondern ob wirklich zwei getrennte Verträge vorhanden sind. Dies würde ich nach der beschriebenen Sachlage (ein Komplettpaket) bezweifeln. Demnach hätte K fristgerecht gekündigt. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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