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Verfasst am: 21.08.08, 18:16 Titel: Aussage in Stellenanzeigen Bindend?
Noch eine Frage von mir...
Angenommen ein Arbeitgeber trifft in seiner Stellenanzeige Aussagen zur bezahlung. Diese werden aber im späteren Vertrag nicht ein gehalten. Der Vertrag musste allerdings aus Zeitdruck etc schnell unterschrieben werden.
Es geht zB um eine konkrete Zusicherung von einer Mindeseinsatzzeit pro Einsatz, die im Arbeitsvertrag anders steht.
Ist der Text in der Stellenanzeige Ihrgendwie bindend?
generell nicht, da es als Angebot zur Abgabe einer Willenserklärung, also zur Bewerbung zu verstehen ist,
Sollten diese Angaben jedoch auch im Vorstellungs-Gespräch abgemacht worden sein, könnte man evtl. noch was erreichen.
Nur so am Rande: Verträge liest man sich durch bevor man sie unterschreibt
Nur so am Rande: Verträge liest man sich durch bevor man sie unterschreibt
Ja soweit richtig aber nicht mehr hilfreich.
Also beim Gespräch wurde, 9 Personen können das bezeugen, mündlich zu gesagt "Es würde eh nicht dazu kommen, dass diese Mindestanzahl unterschritten wird."
Man kann sich auf den Standpunkt stellen, daß hier eine bindende Zusagen über eine Mindestbeschäftigungszeit abgegeben wurde, und entsprechend seine Arbeitskraft anbieten und Vergütung einklagen, § 615 BGB.
Man muß damit rechnen, daß der Arbeitgeber sagt, daß der Arbeitnehmer dieses Angebot einer Mindestbeschäftigungszeit dann aber gar nicht angenommen hat, weil er doch einen anderslautenden Arbeitsvertrag dann anschließend unterschrieben hat. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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