Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - verständnisfrage zu täglicher arbeitszeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

verständnisfrage zu täglicher arbeitszeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fatmike
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 09:03    Titel: verständnisfrage zu täglicher arbeitszeit Antworten mit Zitat

hallo,

in §3 (arbzg) steht ja, "die werktägliche arbeitszeit der arbeitnehmer darf acht stunden nicht überschreiten. sie kann auf bis zu zehn stunden nur verlängert werden, wenn innnerhalb von sechs kalendermonaten oder innerhalb von 24 wochen im durchschnitt acht stunden werktäglich nicht überschritten werden".

angenommen, eine arbeitnehmer(in) möchte einen arbeitsvertrag mit einer vier-tage-woche und dabei immer montags bis donnerstags bei einer wöchentlichen arbeitszeit von 33 stunden, d.h. 8,25 stunden täglich arbeiten. somit wären die zulässigen acht stunden (arbeits-)täglich ja knapp überschritten.

wäre dies zulässig? eine bv oder ein tv existieren nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 09:44    Titel: Re: verständnisfrage zu täglicher arbeitszeit Antworten mit Zitat

Ich denke schon daß das zulässig wäre, denn
fatmike hat folgendes geschrieben::

in §3 (arbzg) steht ja, "die werktägliche arbeitszeit der arbeitnehmer darf acht stunden nicht überschreiten. sie kann auf bis zu zehn stunden nur verlängert werden, wenn innnerhalb von sechs kalendermonaten oder innerhalb von 24 wochen im durchschnitt acht stunden werktäglich nicht überschritten werden".

Ich würde hier die in 24 Wochen geleistete Arbeitszeit ,in Stunden, durch die Anzahl der Werktage (= Montag - Samstag, also 6 ) teilen.
Falls diese Zahl kleiner ist als 8 gehts.
Falls an weniger Arbeitstagen gearbeitet wird, gilt hier trotzdem die tägliche Höchstgrenze von 10 Stunden!
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!


Zuletzt bearbeitet von karli am 22.08.08, 10:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WeDu
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 633
Wohnort: Lüdenscheid

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Moin karli,
ich bin fast bei dir!
Nur hier nicht:
Falls diese Zahl kleiner ist als zehn gehts.
Mach aus der 10 ne 8 und alles wird gut.
_________________
Alles wird gut.
Meine Meinung, reine Meinung und nichts als Meinung, so wahr ich hier schreibe!
Gruß
Werner
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Genau!
Mach ich WeDu!
Viele Dank Smilie
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WeDu
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 633
Wohnort: Lüdenscheid

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Immer wieder gerne Winken
_________________
Alles wird gut.
Meine Meinung, reine Meinung und nichts als Meinung, so wahr ich hier schreibe!
Gruß
Werner
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fatmike
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 10:28    Titel: Re: verständnisfrage zu täglicher arbeitszeit Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Ich denke schon daß das zulässig wäre, denn
fatmike hat folgendes geschrieben::

in §3 (arbzg) steht ja, "die werktägliche arbeitszeit der arbeitnehmer darf acht stunden nicht überschreiten. sie kann auf bis zu zehn stunden nur verlängert werden, wenn innnerhalb von sechs kalendermonaten oder innerhalb von 24 wochen im durchschnitt acht stunden werktäglich nicht überschritten werden".

Ich würde hier die in 24 Wochen geleistete Arbeitszeit ,in Stunden, durch die Anzahl der Werktage (= Montag - Samstag, also 6 ) teilen.
Falls diese Zahl kleiner ist als 8 gehts.
Falls an weniger Arbeitstagen gearbeitet wird, gilt hier trotzdem die tägliche Höchstgrenze von 10 Stunden!


so weit verstanden. dann wäre es also zulässig, z.b. einen av mit einer wöchentlichen arbeitszeit von 45 stunden (verteilt auf montag bis freitag) abzuschließen? im 24 wochen-durchschnitt wären das ja weniger als 8 stunden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WeDu
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 633
Wohnort: Lüdenscheid

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Jawollja, das wäre möglich!
_________________
Alles wird gut.
Meine Meinung, reine Meinung und nichts als Meinung, so wahr ich hier schreibe!
Gruß
Werner
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

WeDu hat folgendes geschrieben::
Jawollja, das wäre möglich!


Sehe ich nicht so, da dann die tägliche Höchstgrenze von 10 Stunden überschritten wird.
_________________
mfg


Günni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso?
45 Std./Woche durch 5 Arbeitstage ist 9 Std. pro Arbeitstag.
Und 45 Wochenstunden durch 6 Werktage sind 7,5 Std. pro Werktag.
Ich komm da nicht auf mehr als zehn Stunden! Mit den Augen rollen

Oder Geschockt
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fatmike
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

jetzt mal mein verständnis des paragraphen: bislang bin ich davon ausgegangen, dass vertraglich nie mehr als acht stunden pro tag vereinbart werden dürfen.
die tägliche arbeitszeit dürfte sich zwar erhöhen (z.b. wegen angeordneter mehrarbeit), aber eben im 24-wochen-durchschnitt nicht höher als acht stunden sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WP
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 445
Wohnort: Ruhrpott ..............................(da, wo er kocht)

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

fatmike hat folgendes geschrieben::
jetzt mal mein verständnis des paragraphen: bislang bin ich davon ausgegangen, dass vertraglich nie mehr als acht stunden pro tag vereinbart werden dürfen.


Das ist nicht richtig. So lautet nur der erste Satz des § 3.
Da dort von Werktagen die Rede ist (Mo - Sa), kann man nach Satz 2 auch eine andere Aufteilung vornehmen - sofern man die Ausgleichsgrenzen einhält.

Zitat:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.

2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Es steht nirgendwo, dass es Überstunden sein müssen - oder angeordnete Mehrarbeit.

Zitat:

die tägliche arbeitszeit dürfte sich zwar erhöhen (z.b. wegen angeordneter mehrarbeit), aber eben im 24-wochen-durchschnitt nicht höher als acht stunden sein.


Da die Woche 6 Werktage hat, häufig aber nur von Mo - Fr. gearbeitet wird, könnte auch wöchentlich 48 Std. gearbeitet werden, ohne dass der verlangte Durchschnitt gesprengt würde.
Sollte allerdings der AV so geschrieben sein, müssten diese Stunden auch bezahlt werden, wenn weniger Arbeit anfällt.
_________________
Gruß
WP
.........Pssst ... Durch Anklicken des grünen Punktes unter meinem Namen vermeidest Du meinen Fluch ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WP
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 445
Wohnort: Ruhrpott ..............................(da, wo er kocht)

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Wieso?
45 Std./Woche durch 5 Arbeitstage ist 9 Std. pro Arbeitstag.
Und 45 Wochenstunden durch 6 Werktage sind 7,5 Std. pro Werktag.
Ich komm da nicht auf mehr als zehn Stunden! Mit den Augen rollen

Oder Geschockt


Nix oder. WeDu und Du haben/hast recht. Ausrufezeichen
Das Farbenspiel konnte ich mir nicht verkneifen. Lachen
_________________
Gruß
WP
.........Pssst ... Durch Anklicken des grünen Punktes unter meinem Namen vermeidest Du meinen Fluch ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Wieso?
45 Std./Woche durch 5 Arbeitstage ist 9 Std. pro Arbeitstag.
Und 45 Wochenstunden durch 6 Werktage sind 7,5 Std. pro Werktag.
Ich komm da nicht auf mehr als zehn Stunden! Mit den Augen rollen

Oder Geschockt


Heute Vormittag war ich bei einer von der Arbeitsagentur zugewiesenen Weiterverblödungsveranstaltung. Das dortige Niveau färbte auf meine mathematischen Fähigkeiten ab, sodass ich für die Arbeitszeit von Mo bis Fr 4 Arbeitstage berechnete. Und 45 Stunden auf 4 Tage verteilt sind nun einmal mehr als 10 Std pro Tag. Das habe ich auch heute Vormittag mit meinen eingeschränkten mathematischen Fähigkeiten noch rausgekriegt.

Sorry
_________________
mfg


Günni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.