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Arbeitszeit erhöht trotz Betriebsvereinbarung

 
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Spaxs01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 19:05    Titel: Arbeitszeit erhöht trotz Betriebsvereinbarung Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen

Folgender Fall hat sich zugetragen

A. arbeitet seit mehr als 20 Jahren bei der Firma F. Die Firma wurde in den vergangenen Jahren bereits zwei mal verkauft. Schon bei dem ersten Verkauf wurden von den Vertragsparteien „Spin off“ Verträge unterschrieben, welche die Arbeitnehmer im Falle eines Weiterverkaufs vor wirtschaftlichen oder persönlichen Nachteilen schützen sollen. Dazu gehört auch das Betriebsvereinbarungen, u.a. der Monatsarbeitszeit, unverändert mit übernommen wurden und Bestand haben sollen.

Im Vergangenen Monat hat A dann einfach mal seinen Grundlohn durch die vereinbarten Grundstunden geteilt und erkannte eine negative Differenz von 3€cent. Diese resultierte daraus das der verantwortliche Personalmitarbeiter den Kollegen im Monat der tariflichen Lohnerhöhungen ungefragt und unangemeldet auch gleich die Monatsarbeitszeit erhöhte.
Am folgenden Tag unterrichtete A den Personalleiter sowie den Betriebsratsvorsitzenden.
Traurig Dumm gelaufen, Beide im Urlaub. Als jedoch in diesem Monat der gleiche Fehler wieder auftrat, Schrieb A sofort wieder Beide an. Die Reaktionen:
Personalleiter: ...........kein Fehler sondern lediglich die Umsetzung des Tarifvertrags........
Betriebsratsvorsitzender: Keine Reaktion

Also Schrieb A weiter und verwies auf bestehende und gültige Betriebsvereinbarungen:
Die Reaktionen:
Personalleiter: Stellt sich dumm oder will A für dumm verkaufen.
Betriebsratsvorsitzender: Keine Reaktion.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn deine Frage war was du jetzt machen kannst:

Ich würde zur Gewerkschaft gehen und erstmal prüfen lassen ob dein Anspruch auch wirklich besteht. Dazu müsste man erstmal diese ganzen Verträge kennen, das kann man von hier eh nicht beurteilen.

Die sagen dir dann auch den weiteren Verlauf, Hemmung der Verjährung u.ä. mehr

MfG
Matthias
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Spaxs01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also mir fallen da zwei Stichworte ein. Vertragsbruch, Lohnbetrug.
Währet den Anfängen! Was kommt als nächstes? Und noch etwas; Wer Unrecht duldet der stärkt es ( Willi Brand )

Fällt noch jemandem was ein? Hier werden gut 400 Mitarbeiter "betrogen"
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Faellt einem noch etwas ein?

Klar - bei einer Differenz von 3 Cent muss diese unerlaubte Arbeitszeiterhoehung im Sekundenbereich liegen.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Spaxs01 hat folgendes geschrieben::


Fällt noch jemandem was ein?


Die Welt ist böse. Oder was wolltest du jetzt genau hier hören?
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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Spaxs01 hat folgendes geschrieben::
Also mir fallen da zwei Stichworte ein. Vertragsbruch, Lohnbetrug.
Währet den Anfängen! Was kommt als nächstes? Und noch etwas; Wer Unrecht duldet der stärkt es ( Willi Brand )

Fällt noch jemandem was ein?


Na klar: Bei 3 Cent Lohndifferenz je Stunde ergibt sich ein monatlicher Minderverdienst von gerundet 5,20 € für den Betroffenen, wenn er denn eine 40-Stunden-Woche hat.

Möglicherweise liegt dem ganzen einfach eine fehlerhafte Berechnung oder eine falsche Tarifauslegung zugrunde, die außer Dir weder der Personaler noch der BR und auch sonst noch keiner erkannt hat; möglicherweise aber auch nicht.

Das muß einfach mal geprüft werden von jemandem, der Ahnung davon hat: Rechtsanwalt oder Gewerkschaft. Es steht dem Betroffenen frei, die Arbeitsgerichte deswegen anzurufen. (Der Mann, den Du da zitierst, hieß übrigens nicht Willi Brand, sondern Willy Brandt; von ihm stammt auch: „Niederlagen stählen, aber eben nur, wenn es nicht zu viele werden.“ )

Ob 5,20 € ein Betrag sind, der es wert ist, mit derartigen Phrasen wie "Vertragsbruch, Lohnbetrug. Währet den Anfängen!" um sich zu schmeißen, bedarf jedenfalls keiner arbeitsrechtlichen Beurteilung. Brandt soll übrigens auch gesagt haben: „Zu oft mit der Faust auf den Tisch zu schlagen, bekommt der Faust schlechter als dem Tisch.“

Spaxs01 hat folgendes geschrieben::
Betriebsratsvorsitzender: Keine Reaktion.

Der hat sich vielleicht auch an Willy Brandt gehalten: „Die besten Reden sind die, die nicht gehalten werden.“ Winken
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Modesty
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 03:38    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.duden.de/suche/index.php?begriff=wehren&bereich=mixed&pneu=


Zitat:
Währet den Anfängen! Was kommt als nächstes? Und noch etwas; Wer Unrecht duldet der stärkt es ( Willi Brand )


Mir gefällt auch "wehren" statt "währen" besser.

Grüßle

Modesty
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