Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.08.08, 21:43 Titel: Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief?
Wenn man sein Auto verkauft hat und dem Käufer den Fahrzeugbrief gegeben hat, damit der es auf sich anmelden kann, der Brief aber auf dem Postweg verloren geht.
Die Zulassungsstelle sagt ohne Brief also nur mit den Autoschildern kann man es nicht abmelden, ausser es kommen zusätzliche Kosten dazu.
Ist man verpflichtet beim Abmelden den Brief vorzuzeigen und kommen da zusätzlich Kosten dazu?
Danke für jede Antwort.
Verfasst am: 25.08.08, 22:04 Titel: Re: Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief?
Iris23 hat folgendes geschrieben::
Wenn man sein Auto verkauft hat und dem Käufer den Fahrzeugbrief gegeben hat, damit der es auf sich anmelden kann, der Brief aber auf dem Postweg verloren geht.
Verstehe ich nicht. Wieso geht der Brief auf dem Postweg verloren, wenn der Verkäufer dem Käufer den Brief mitgegeben hat?
Der Verkäufer muss es abmelden. Der Käufer braucht den Brief und Schein im Ausland um es dort auf seinen Namen anzumelden. Danach schickt er die Papiere dem Verkäufer der es dann abmelden kann. Die kommen aber beim Verkäufer nicht an.
Der Verkäufer muss es abmelden. Der Käufer braucht den Brief und Schein im Ausland um es dort auf seinen Namen anzumelden.
Dann wäre es sicher besser gewesen, das Fahrzeug zuerst abzumelden - um den Brief dann dem Käufer mitzugeben. Der VK sollte sich mit seinem Straßenverkehrsamt unterhalten, wie sie den Fall nun handhaben wollen. Wenn es möglich ist und nur mehr kostet, kann man ja noch zufrieden sein. Und hoffen, dass in der Zwischenzeit keine Schäden dritter mit dem Fahrzeug auftauchen....
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.08.08, 18:28 Titel:
Es sind in der Tat zusätzliche Kosten, die da auf den Halter zukommen. So muss er eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Nun weiß ich nicht, ob das in anderen Bundesländern anders geregelt ist, aber in Berlin ist dies erforderlich.
Doch das ist noch nicht alles. Es wird noch ein Aufbietungsverfahren eingeleitet, d.h., dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) wird der Verlust des Briefes durch die Zulassungsstelle mitgeteilt. Das KBA erklärt den Brief dann für ungültig. Erst mit dem Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (heißt jetzt so ) ausgestellt werden. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.