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recht.de :: Thema anzeigen - Hyp. Frage: Darf man einen intel. Außerirdischen erschlagen?
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Hyp. Frage: Darf man einen intel. Außerirdischen erschlagen?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
...
Sobald es um Menschenrechts- und Völkerstrafrechtsfragen geht, rühren die jeweiligen Strafgesetzbücher ohnehin wenig.
...

Du weißt aber schon, daß der Thread über "Außerirdische" handelt? Winken


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 03.09.08, 00:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe erläutert, dass Außerirdische, die in einem Raumschiff angefahren kommen, qua Logos als wesensgleich anzusehen sind (lassen wir mal mitgeschickte Tiere und Roboter außen vor).
Bis zur Klärung stehen sie, sofern keine Roboter, auf jeden Fall unter dem Tierschutzgesetz.

Dass es für Menschen normal ist, Nichtmenschen, sofern sie "zoon legon echon" sind, als Menschen anzusehen, weisen jede Menge Mythen, Sagen und Märchen nach.

Den gestiefelten Kater umzubringen ist Mord, da er ein zoon logon echon ist.
Warum?
Weil Mensch so denkt. Er ist so.
Von daher macht es keinen Unterschied, ob man einen Einwohner von Papua-Neuguinea umbringt, weil man behauptet, das sei gar kein richtiger Mensch, oder einen Außerirdischen.
Menschen wissen, dass dieser Seinesgleichen ist.

Wer solche Grundlagen des Rechtes nicht akzeptiert, kann das ganze Recht in der Pfeife rauchen. Denn Rechtssprechung ist gar nicht möglich, wenn nicht vorausgesetzt wird, dass Mensch gewisse Dinge aus sich heraus weiß. Es ist nämlich gerade nicht so, dass jedem Kind und jedem Jugendlichen das StGB eingetrichtert wird wie früher der Katechismus; die meisten Menschen haben das StGB nie gelesen und machen sich trotzdem nicht strafbar, nicht hier, und nicht in vergleichbaren Umständen andernorts auf der Welt. Schon mal überlegt, warum? Wenn also nicht ein bestimmtes humanes Wissen vorausgesetzt werden könnte und würde, dann könnte man die weit überwiegende Mehrheit der Straftäter wegen Erlaubnistatbestandsirrtum überhaupt nicht bestrafen, und statt einen Mörder ins Gefängnis zu stecken, müsstest Du ihn einen Kurs auf der StGB-Schule absolvieren lassen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bring mal Notwehr und § 35 StGb im Zusammenhang mit
Irrtum aus purer Angst ins Spiel und beharre auf meiner Tasse. Mit den Augen rollen

Gr
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn also nicht ein bestimmtes humanes Wissen vorausgesetzt werden könnte und würde, dann könnte man die weit überwiegende Mehrheit der Straftäter wegen Erlaubnistatbestandsirrtum überhaupt nicht bestrafen, und statt einen Mörder ins Gefängnis zu stecken, müsstest Du ihn einen Kurs auf der StGB-Schule absolvieren lassen.




Oh Mist!!! Ich dachte schon da hat jemand nen genialen Weg gefunden unseren Innenminister zu beseitigen. Boa, ich dacht der wär grad aus ner Untertasse gestiegen...
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Angst ist kein Irrtum, Zetpeo.
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Grüße,
Abrazo
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Oktavia"
Oh Mist!!! Ich dachte schon da hat jemand nen genialen Weg gefunden unseren Innenminister zu beseitigen. Boa, ich dacht der wär grad aus ner Untertasse gestiegen...[/quote]

In einem Jahr ist Wahl, nutzen Sie lieber die legalen Chancen. Sehr glücklich

Im Tierschutzgesetz ist immer nur von Wirbeltieren und Warmblütern die Rede, die hier bereits genannte intelligente Spinne würde also nicht darunter fallen und wäre somit auch nicht dadurch geschützt.
_________________
ausgezeichnet
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

klar ist, der außerirdische ist weder mensch noch gegenstand ( da er belebt ist.)
am ehesten also ist er tier, dass man nicht ohne grund töten darf. ob das landen im heimischen garten schon hausfriedensbruch ist, sei mal dahingestellt.

wäre der außerirdische aber auch nicht als tier zu definieren, sehe ich kein problem ihn erschlagen zu dürfen, denn hier darf man alles, was nicht verboten ist. (auch wenn die deutschen das nicht mehr zu wissen scheinen)
das ergibt sich aus den freiheitsrechten, die gesetzlich eingeschränkt werden können. ohne gesetzesvorbehalt aber gibt es keine handlungsverbote.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht im Grundgesetz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Es steht aber nirgendwo im Gesetz, was ein Mensch ist.
Und Wikipedia ist nicht Bestandteil des deutschen Rechtes.
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Grüße,
Abrazo
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wayko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Außerirdische, die mehrere Lichtjahre zu uns gereist sind, erschlägt man nicht mit dem Hammer.


Wenn nicht mit einem Hammer, mit was dann? Worin begründet sich überhaupt diese Aussage? Eigene Erfahrung gemacht, daß es mit einem Hammer nicht geht?
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pragmatiker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Es steht im Grundgesetz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Es steht aber nirgendwo im Gesetz, was ein Mensch ist.
Und Wikipedia ist nicht Bestandteil des deutschen Rechtes.


braucht es auch nicht, weil es klar ist. es ist auch nirgendwo definiert, was blau oder rot ist und das muss auch nicht definiert werden, weil es klar ist.

der mensch ist rechtsfähig ab seiner geburt. soviel definition ist auch nötig, denn der vorgeburtliche und tote mensch ist ein mensch.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

wayko hat folgendes geschrieben::
Wenn nicht mit einem Hammer, mit was dann? Worin begründet sich überhaupt diese Aussage? Eigene Erfahrung gemacht, daß es mit einem Hammer nicht geht?


Naja, es ist einfach unhöflich und man tut es nicht.

Zitat:
das landen im heimischen garten schon hausfriedensbruch ist, sei mal dahingestellt.


Wenn es zutrifft, dass Außerirdische nicht Opfer im Sinne der bestehenden Strafgesetze sein können, dann können sie sich konsequenterweise auch nicht nach denselben strafbar machen.
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
wayko hat folgendes geschrieben::
Wenn nicht mit einem Hammer, mit was dann? Worin begründet sich überhaupt diese Aussage? Eigene Erfahrung gemacht, daß es mit einem Hammer nicht geht?


Naja, es ist einfach unhöflich und man tut es nicht.

Zitat:
das landen im heimischen garten schon hausfriedensbruch ist, sei mal dahingestellt.


Wenn es zutrifft, dass Außerirdische nicht Opfer im Sinne der bestehenden Strafgesetze sein können, dann können sie sich konsequenterweise auch nicht nach denselben strafbar machen.


ja, das ist messerscharf richtig. ich dachte in die richtung eigentumsverletzung aus BGB. diser darf sich ja der eigentümer mit gewalt erwehren, auch wenn die beeinträchtigung des eigentums von einem hund oder einem baum oder einem außerirdischen ausgeht.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, das ist natürlich auch wieder wahr. Man wird es kaum anders sehen können, obwohl es gerade im Hinblick auf Außerirdische als Störer im Sinne des BGB, soweit erkennbar, noch keine einschlägige Rechtsprechung gibt.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Ok, das ist natürlich auch wieder wahr. Man wird es kaum anders sehen können, obwohl es gerade im Hinblick auf Außerirdische als Störer im Sinne des BGB, soweit erkennbar, noch keine einschlägige Rechtsprechung gibt.

Hallo Cicero,

ich hab mich gerade mit meinem außerirdischen Freund unterhalten. Er meinte, daß man ihn nicht mit einem Hammer erschlagen könne, das er nachgiebige, flexible Knochen hat. Ebenso würde ihm eine Axt nichts anhaben können.

Wir er aber verletzt werden könnte, daß wollte der Schuft mir nicht verraten, obwohl er ansonsten ein ganz netter Kerl ist. Gut, er ist halt etwas grün im Gesicht, aber daran kann man sich schnell gewöhnen.

Im übrigen versteht sich Grünie ganz gut mit meinem Freund Harvey.

Liebe Grüße

Klaus
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Es steht im Grundgesetz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Es steht aber nirgendwo im Gesetz, was ein Mensch ist.

Weil der Begriff Mensch wohl klar ist.

Wenn der Außerirdische dir ähnlich sieht, dann könnte man ihn vielleicht als Mensch durchgehen lassen.
Aber wenn sich seine Nase oberhalb der Augen befindet und seine Gene nicht durch menschliches Erbgut entstanden sind, dann ist er definitiv kein Mensch mehr.
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