Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Also § 39 VVG sind also die Folgeprämien die nicht bezahlt wurden. Wenn Prämien nicht bezahlt werden, bekommt man in der Regel einige nette und unnette Briefe von der Gesellschaft zugeschickt, bevor eine Kündigung nach § 39 VVGausgesprochen wird und die Meldung an die Zulassungsstelle geht.
Warum wurde denn nicht bezahlt, bzw. auf die zahlreichen Schreiben reagiert ?
Naja, voll bezahlt wurde nicht wegen der vielen Ausgaben in den ersten zwei Monaten. In den nächsten 14 Tagen wäre alles erledigt gewesen.
13.02. Es wurde eine Mahnung zugestellt, wo eine 50 € Teilzahlung verbucht ist.
13.03. eingegangen am 18. Kündigung, zweite Teilzahlung 200 € verbucht, ca. 100 € offen, Meldung ans Amt.
17.03. schreiben vom Amt
Also kurzum, solange die 100 € offen sind und die Versicherung nach §39 vvg mahnt ist die Anzeige rechtens, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten sind. Teilzahlungen müssen Sie, wenn überhaupt möglich, vorher mit dem Versicherer ausmachen. (Zahlweise siehe unten)
Beispiel: Sie bekommen von jemanden zu einem fest vereinbarten Termin Geld. Der bezahlt aber nur die Hälfte ohne Mitteilung. Ihr nächster Weg ist der Anwalt, oder?
Ich weiß, wenn nichts da ist kann man nicht bezahlen, aber bitte dann das Gespräch suchen und nicht auf böse Versicherung gehen. Hier wäre mir z. B. eine einfache Änderung der Zahlweise eingefallen.
Beste Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.