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Kündigung rechtens?

 
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teuto jupp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 16:14    Titel: Kündigung rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

kann eine VersGes, für eine KfzHaftplicht den Vertrag kündigen, obwohl ein grosser Teil des Jahresbeitrags (bis August) bezahlt worden ist?
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welcher Begründung hat die Gesellschaft denn gekündigt ?
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teuto jupp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

§ 39 VersVertrGes
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teuto jupp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kündigung nach § 39 VersVertrGes wegen Beitragsrückstand.

Das schlimme ist ja, das das Strassenverkehrsamt die Plaken abkratzen will, ohne das man selbst bescheid weis, Kosten dafür: 24,50 Eur.
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

*hust*

Also § 39 VVG sind also die Folgeprämien die nicht bezahlt wurden. Wenn Prämien nicht bezahlt werden, bekommt man in der Regel einige nette und unnette Briefe von der Gesellschaft zugeschickt, bevor eine Kündigung nach § 39 VVGausgesprochen wird und die Meldung an die Zulassungsstelle geht.

Warum wurde denn nicht bezahlt, bzw. auf die zahlreichen Schreiben reagiert ?
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teuto jupp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, voll bezahlt wurde nicht wegen der vielen Ausgaben in den ersten zwei Monaten. In den nächsten 14 Tagen wäre alles erledigt gewesen.

13.02. Es wurde eine Mahnung zugestellt, wo eine 50 € Teilzahlung verbucht ist.
13.03. eingegangen am 18. Kündigung, zweite Teilzahlung 200 € verbucht, ca. 100 € offen, Meldung ans Amt.
17.03. schreiben vom Amt
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also kurzum, solange die 100 € offen sind und die Versicherung nach §39 vvg mahnt ist die Anzeige rechtens, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten sind. Teilzahlungen müssen Sie, wenn überhaupt möglich, vorher mit dem Versicherer ausmachen. (Zahlweise siehe unten)
Beispiel: Sie bekommen von jemanden zu einem fest vereinbarten Termin Geld. Der bezahlt aber nur die Hälfte ohne Mitteilung. Ihr nächster Weg ist der Anwalt, oder?
Ich weiß, wenn nichts da ist kann man nicht bezahlen, aber bitte dann das Gespräch suchen und nicht auf böse Versicherung gehen. Hier wäre mir z. B. eine einfache Änderung der Zahlweise eingefallen.
Beste Grüße Thom
_________________
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teuto jupp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

besten Dank und ein schönes WE.

schöne Grüsse
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